3) Wird die Wendung auf die Füße verhindert, ja für den Augenblick völlig contraindicirt, durch zu lang abgefloße- nes Fruchtwasser, und zu heftige Contraktion des Uterus um das in einer falschen oder regelmäßigen Lage befindliche Kind. Es müssen nämlich unter diesen Umständen, der Wendung die Anwendung mehrerer antiphlogistischer, erweichender, krampf- widriger Mittel vorausgehen, indem ohne solche Vorbereitung die gewaltsame Wendung hier leicht Zerreißung des Uterus, oder Entzündung desselben, ja endlich Verletzung der Kindes- theile veranlaßen kann; überhaupt aber zuweilen, wegen des Widerstandes welchen der Uterus der eingebrachten Hand ent- gegensetzt, diese Operation auch für die Ausführung selbst auf das äußerste erschwert, ja im äußersten Falle ganz unmöglich gemacht werden müßte. Eine 4) Gegenanzeige für die Wen- dung giebt der im Becken bereits zu tief herabgetretene Kopf oder Steis, indem das gewaltsame Zurückbringen dieser Theile sehr nachtheilig auf den Uterus wirken müßte, und leicht so- gar das Zerreißen desselben herbeiführen könnte. Endlich 5) wird die Wendung oft überflüßig bei einem noch unzeitigen Kinde, welches in jeder Lage durch das Becken geht.
§. 1172.
Prognose. Die Wendung auf die Füße, sobald sie mit hinlänglicher, nur durch vielfache Uebung zu erhaltenden Geschicklichkeit ausgeführt wird, pflegt in der Regel für die Mutter weder allzuschmerzhaft noch sehr gefahrvoll zu seyn. Was das Kind betrifft, so ist auch für dieses die Wendung an und für sich, wenn sie gehörig ausgeführt wird, nicht ge- fahrvoll zu nennen, (roh ausgeführte Wendungen können al- lerdings zu Knochenbrüchen, Verrenkungen u. s. w. am Kinde, so wie zu Verletzung des Uterus führen), demungeachtet wird die Prognose in dieser Hinsicht theils dadurch, daß die Geburt überhaupt als Fußgeburt endigt (welche für das Leben des Kindes, wie schon oben §. 845. bemerkt wurde, immer ge- fährlicher ist), theils auch deßhalb weil doch nicht allzuselten
§. 1171.
3) Wird die Wendung auf die Fuͤße verhindert, ja fuͤr den Augenblick voͤllig contraindicirt, durch zu lang abgefloße- nes Fruchtwaſſer, und zu heftige Contraktion des Uterus um das in einer falſchen oder regelmaͤßigen Lage befindliche Kind. Es muͤſſen naͤmlich unter dieſen Umſtaͤnden, der Wendung die Anwendung mehrerer antiphlogiſtiſcher, erweichender, krampf- widriger Mittel vorausgehen, indem ohne ſolche Vorbereitung die gewaltſame Wendung hier leicht Zerreißung des Uterus, oder Entzuͤndung deſſelben, ja endlich Verletzung der Kindes- theile veranlaßen kann; uͤberhaupt aber zuweilen, wegen des Widerſtandes welchen der Uterus der eingebrachten Hand ent- gegenſetzt, dieſe Operation auch fuͤr die Ausfuͤhrung ſelbſt auf das aͤußerſte erſchwert, ja im aͤußerſten Falle ganz unmoͤglich gemacht werden muͤßte. Eine 4) Gegenanzeige fuͤr die Wen- dung giebt der im Becken bereits zu tief herabgetretene Kopf oder Steis, indem das gewaltſame Zuruͤckbringen dieſer Theile ſehr nachtheilig auf den Uterus wirken muͤßte, und leicht ſo- gar das Zerreißen deſſelben herbeifuͤhren koͤnnte. Endlich 5) wird die Wendung oft uͤberfluͤßig bei einem noch unzeitigen Kinde, welches in jeder Lage durch das Becken geht.
§. 1172.
Prognoſe. Die Wendung auf die Fuͤße, ſobald ſie mit hinlaͤnglicher, nur durch vielfache Uebung zu erhaltenden Geſchicklichkeit ausgefuͤhrt wird, pflegt in der Regel fuͤr die Mutter weder allzuſchmerzhaft noch ſehr gefahrvoll zu ſeyn. Was das Kind betrifft, ſo iſt auch fuͤr dieſes die Wendung an und fuͤr ſich, wenn ſie gehoͤrig ausgefuͤhrt wird, nicht ge- fahrvoll zu nennen, (roh ausgefuͤhrte Wendungen koͤnnen al- lerdings zu Knochenbruͤchen, Verrenkungen u. ſ. w. am Kinde, ſo wie zu Verletzung des Uterus fuͤhren), demungeachtet wird die Prognoſe in dieſer Hinſicht theils dadurch, daß die Geburt uͤberhaupt als Fußgeburt endigt (welche fuͤr das Leben des Kindes, wie ſchon oben §. 845. bemerkt wurde, immer ge- faͤhrlicher iſt), theils auch deßhalb weil doch nicht allzuſelten
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§. 1171.
3) Wird die Wendung auf die Fuͤße verhindert, ja fuͤr
den Augenblick voͤllig contraindicirt, durch zu lang abgefloße-
nes Fruchtwaſſer, und zu heftige Contraktion des Uterus um
das in einer falſchen oder regelmaͤßigen Lage befindliche Kind.
Es muͤſſen naͤmlich unter dieſen Umſtaͤnden, der Wendung die
Anwendung mehrerer antiphlogiſtiſcher, erweichender, krampf-
widriger Mittel vorausgehen, indem ohne ſolche Vorbereitung
die gewaltſame Wendung hier leicht Zerreißung des Uterus,
oder Entzuͤndung deſſelben, ja endlich Verletzung der Kindes-
theile veranlaßen kann; uͤberhaupt aber zuweilen, wegen des
Widerſtandes welchen der Uterus der eingebrachten Hand ent-
gegenſetzt, dieſe Operation auch fuͤr die Ausfuͤhrung ſelbſt auf
das aͤußerſte erſchwert, ja im aͤußerſten Falle ganz unmoͤglich
gemacht werden muͤßte. Eine 4) Gegenanzeige fuͤr die Wen-
dung giebt der im Becken bereits zu tief herabgetretene Kopf
oder Steis, indem das gewaltſame Zuruͤckbringen dieſer Theile
ſehr nachtheilig auf den Uterus wirken muͤßte, und leicht ſo-
gar das Zerreißen deſſelben herbeifuͤhren koͤnnte. Endlich 5)
wird die Wendung oft uͤberfluͤßig bei einem noch unzeitigen
Kinde, welches in jeder Lage durch das Becken geht.
§. 1172.
Prognoſe. Die Wendung auf die Fuͤße, ſobald ſie
mit hinlaͤnglicher, nur durch vielfache Uebung zu erhaltenden
Geſchicklichkeit ausgefuͤhrt wird, pflegt in der Regel fuͤr die
Mutter weder allzuſchmerzhaft noch ſehr gefahrvoll zu ſeyn.
Was das Kind betrifft, ſo iſt auch fuͤr dieſes die Wendung
an und fuͤr ſich, wenn ſie gehoͤrig ausgefuͤhrt wird, nicht ge-
fahrvoll zu nennen, (roh ausgefuͤhrte Wendungen koͤnnen al-
lerdings zu Knochenbruͤchen, Verrenkungen u. ſ. w. am Kinde,
ſo wie zu Verletzung des Uterus fuͤhren), demungeachtet wird
die Prognoſe in dieſer Hinſicht theils dadurch, daß die Geburt
uͤberhaupt als Fußgeburt endigt (welche fuͤr das Leben des
Kindes, wie ſchon oben §. 845. bemerkt wurde, immer ge-
faͤhrlicher iſt), theils auch deßhalb weil doch nicht allzuſelten
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/336>, abgerufen am 24.11.2024.
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