auf die Wendung die Extraktion an den Füßen folgen muß, immer bedenklich.
§. 1173.
Uebrigens richtet sich die nähere Bestimmung der Prog- nose auch nach den sonstigen Umständen. Sie wird daher um so günstiger gestellt werden können: 1) je geräumiger das Becken ist; 2) je regelmäßiger die Wehen sind, so daß sie nicht durch krampfhafte Zusammenziehungen die Operation hindern, demungeachtet aber die Geburt, sobald das Kind in die Fußlage gebracht ist, kräftig fördern. 3) Ist die Prog- nose günstiger bei Personen welche schon mehrmal geboren ha- ben; ferner 4) wo man den rechten Zeitpunkt zur Operation auswählen kann, 5) wo die Füße nicht allzuweit vom Mut- termunde entfernt sind, und endlich 6) der Fall nicht durch Krankheit der Mutter, Entzündung des Uterus, Blutung u. s. w. durch Vorfall des Nabelstranges, beträchtliche Größe des Kindes u. s. w. erschwert wird. Das Gegentheil von alle diesem, besonders ein enges Becken, lang abgefloßenes Fruchtwasser u. s. w. verschlimmert die Prognose der Opera- tion bedeutend.
§. 1174.
Wir kommen zur nähern Bestimmung des rechten Zeitpunktes der Operation; es ist dieses das Ende der zweiten Geburtsperiode wo der Muttermund seine völlige Erweiterung erlangt hat, das Fruchtwasser aber noch nicht abgeflossen ist. Muß die Wendung irgend vorhandener, auf schleunige Entbindung dringender Umstände wegen, zeitiger unternommen werden, so muß derselben die künstliche Erwei- terung des Muttermundes auf oben beschriebene Weise vor- ausgehen; ist hingegen der genannte Zeitpunkt vorüber, so ist dann zu berücksichtigen, ob das Wasser erst vor kurzem oder ob es schon längere Zeit (bereits vor mehrern Stunden) abgeflossen sey, wo denn im erstern Falle die Operation nicht
auf die Wendung die Extraktion an den Fuͤßen folgen muß, immer bedenklich.
§. 1173.
Uebrigens richtet ſich die naͤhere Beſtimmung der Prog- noſe auch nach den ſonſtigen Umſtaͤnden. Sie wird daher um ſo guͤnſtiger geſtellt werden koͤnnen: 1) je geraͤumiger das Becken iſt; 2) je regelmaͤßiger die Wehen ſind, ſo daß ſie nicht durch krampfhafte Zuſammenziehungen die Operation hindern, demungeachtet aber die Geburt, ſobald das Kind in die Fußlage gebracht iſt, kraͤftig foͤrdern. 3) Iſt die Prog- noſe guͤnſtiger bei Perſonen welche ſchon mehrmal geboren ha- ben; ferner 4) wo man den rechten Zeitpunkt zur Operation auswaͤhlen kann, 5) wo die Fuͤße nicht allzuweit vom Mut- termunde entfernt ſind, und endlich 6) der Fall nicht durch Krankheit der Mutter, Entzuͤndung des Uterus, Blutung u. ſ. w. durch Vorfall des Nabelſtranges, betraͤchtliche Groͤße des Kindes u. ſ. w. erſchwert wird. Das Gegentheil von alle dieſem, beſonders ein enges Becken, lang abgefloßenes Fruchtwaſſer u. ſ. w. verſchlimmert die Prognoſe der Opera- tion bedeutend.
§. 1174.
Wir kommen zur naͤhern Beſtimmung des rechten Zeitpunktes der Operation; es iſt dieſes das Ende der zweiten Geburtsperiode wo der Muttermund ſeine voͤllige Erweiterung erlangt hat, das Fruchtwaſſer aber noch nicht abgefloſſen iſt. Muß die Wendung irgend vorhandener, auf ſchleunige Entbindung dringender Umſtaͤnde wegen, zeitiger unternommen werden, ſo muß derſelben die kuͤnſtliche Erwei- terung des Muttermundes auf oben beſchriebene Weiſe vor- ausgehen; iſt hingegen der genannte Zeitpunkt voruͤber, ſo iſt dann zu beruͤckſichtigen, ob das Waſſer erſt vor kurzem oder ob es ſchon laͤngere Zeit (bereits vor mehrern Stunden) abgefloſſen ſey, wo denn im erſtern Falle die Operation nicht
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auf die Wendung die Extraktion an den Fuͤßen folgen muß,
immer bedenklich.
§. 1173.
Uebrigens richtet ſich die naͤhere Beſtimmung der Prog-
noſe auch nach den ſonſtigen Umſtaͤnden. Sie wird daher
um ſo guͤnſtiger geſtellt werden koͤnnen: 1) je geraͤumiger das
Becken iſt; 2) je regelmaͤßiger die Wehen ſind, ſo daß ſie
nicht durch krampfhafte Zuſammenziehungen die Operation
hindern, demungeachtet aber die Geburt, ſobald das Kind in
die Fußlage gebracht iſt, kraͤftig foͤrdern. 3) Iſt die Prog-
noſe guͤnſtiger bei Perſonen welche ſchon mehrmal geboren ha-
ben; ferner 4) wo man den rechten Zeitpunkt zur Operation
auswaͤhlen kann, 5) wo die Fuͤße nicht allzuweit vom Mut-
termunde entfernt ſind, und endlich 6) der Fall nicht durch
Krankheit der Mutter, Entzuͤndung des Uterus, Blutung u.
ſ. w. durch Vorfall des Nabelſtranges, betraͤchtliche Groͤße
des Kindes u. ſ. w. erſchwert wird. Das Gegentheil von
alle dieſem, beſonders ein enges Becken, lang abgefloßenes
Fruchtwaſſer u. ſ. w. verſchlimmert die Prognoſe der Opera-
tion bedeutend.
§. 1174.
Wir kommen zur naͤhern Beſtimmung des rechten
Zeitpunktes der Operation; es iſt dieſes das Ende
der zweiten Geburtsperiode wo der Muttermund ſeine voͤllige
Erweiterung erlangt hat, das Fruchtwaſſer aber noch nicht
abgefloſſen iſt. Muß die Wendung irgend vorhandener, auf
ſchleunige Entbindung dringender Umſtaͤnde wegen, zeitiger
unternommen werden, ſo muß derſelben die kuͤnſtliche Erwei-
terung des Muttermundes auf oben beſchriebene Weiſe vor-
ausgehen; iſt hingegen der genannte Zeitpunkt voruͤber,
ſo iſt dann zu beruͤckſichtigen, ob das Waſſer erſt vor kurzem
oder ob es ſchon laͤngere Zeit (bereits vor mehrern Stunden)
abgefloſſen ſey, wo denn im erſtern Falle die Operation nicht
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/337>, abgerufen am 24.11.2024.
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