zige sind, was wir von den namentlich durch Wiegand*) bekannt gemachten Verfahren, die Wendung durch blos äußerliches Manipuliren zu bewerkstelligen, wahrhaft mit Vortheil benutzen können, daß hingegen, das Wenden eines vollkommen querliegenden Kindes auf solche Weise bewerkstelligen zu wollen, nichts weniger als zweckmäßig heißen kann, da nur zu leicht Entzündungen des Ute- rus, ja selbst Verletzungen desselben die Folge davon seyn werden.
II. Operationen wodurch die Geburt der Frucht oder einzelner Theile derselben bewerkstelligt wird.
I. Künstliche Bewerkstelligung der Geburt des Kindes.
A. Auf dem natürlichen Geburtswege, und zwar
1) ohne Verletzung und Verkleinerung desselben.
1. Von der Extraktion des Kindes an den Füßen.
§. 1193.
Wenn bei Steis- Knie- oder Fußlagen, oder nach vor- her gemachter Wendung auf die Füße, Umstände eintreten,
*) J. H. Wiegand drei geburtshülfliche Abhandlungen. Ham- burg 1812.
zige ſind, was wir von den namentlich durch Wiegand*) bekannt gemachten Verfahren, die Wendung durch blos aͤußerliches Manipuliren zu bewerkſtelligen, wahrhaft mit Vortheil benutzen koͤnnen, daß hingegen, das Wenden eines vollkommen querliegenden Kindes auf ſolche Weiſe bewerkſtelligen zu wollen, nichts weniger als zweckmaͤßig heißen kann, da nur zu leicht Entzuͤndungen des Ute- rus, ja ſelbſt Verletzungen deſſelben die Folge davon ſeyn werden.
II. Operationen wodurch die Geburt der Frucht oder einzelner Theile derſelben bewerkſtelligt wird.
I. Kuͤnſtliche Bewerkſtelligung der Geburt des Kindes.
A. Auf dem natuͤrlichen Geburtswege, und zwar
1) ohne Verletzung und Verkleinerung deſſelben.
1. Von der Extraktion des Kindes an den Fuͤßen.
§. 1193.
Wenn bei Steis- Knie- oder Fußlagen, oder nach vor- her gemachter Wendung auf die Fuͤße, Umſtaͤnde eintreten,
*) J. H. Wiegand drei geburtshuͤlfliche Abhandlungen. Ham- burg 1812.
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zige ſind, was wir von den namentlich durch Wiegand *)
bekannt gemachten Verfahren, die Wendung durch blos
aͤußerliches Manipuliren zu bewerkſtelligen, wahrhaft mit
Vortheil benutzen koͤnnen, daß hingegen, das Wenden
eines vollkommen querliegenden Kindes auf ſolche Weiſe
bewerkſtelligen zu wollen, nichts weniger als zweckmaͤßig
heißen kann, da nur zu leicht Entzuͤndungen des Ute-
rus, ja ſelbſt Verletzungen deſſelben die Folge davon
ſeyn werden.
II. Operationen wodurch die Geburt der
Frucht oder einzelner Theile derſelben
bewerkſtelligt wird.
I.
Kuͤnſtliche Bewerkſtelligung der Geburt
des Kindes.
A. Auf dem natuͤrlichen Geburtswege, und zwar
1) ohne Verletzung und Verkleinerung deſſelben.
1.
Von der Extraktion des Kindes an
den Fuͤßen.
§. 1193.
Wenn bei Steis- Knie- oder Fußlagen, oder nach vor-
her gemachter Wendung auf die Fuͤße, Umſtaͤnde eintreten,
*) J. H. Wiegand drei geburtshuͤlfliche Abhandlungen. Ham-
burg 1812.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/351>, abgerufen am 22.11.2024.
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