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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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§. 1271.

3) Ist es bei einer so wichtigen Operation unerläßlich,
wenigstens noch einen erfahrnen Arzt und Geburtshelfer zu-
zuziehen, und nur erst wenn auch dieser durch genaue Unter-
suchung von der Nothwendigkeit der Operation sich überzeugt
hat, zu derselben zu schreiten; überdieß aber wird es noth-
wendig, für noch einige geübte Gehülfen während der Opera-
tion Sorge zu tragen, von welchen dann einer oder zwei
beim Einschneiden der Bauchdecken, zur Zureichung der In-
strumente, so wie zum Verbinden behülflich zu seyn angewie-
sen werden, dahingegen ein anderer die Besorgung des Kin-
des, Anwendung der etwa nöthigen Belebungsversuche u. s.
w. über sich nimmt, und einige endlich zum Fixiren der Ex-
tremitäten (welche außerdem durch Servietten oder weiße Fla-
nellbinden an das Lager zu befestigen sind) angewiesen werden.
Der Hebamme kann man dabei nach Hr. v. Siebold's
Rath das Geschäft übertragen, neben dem Kopfende des La-
gers zu stehen, dafür zu sorgen, daß die Gebärende das Ge-
sicht nicht gegen die Wunde wendet, und, wenn Schwindel
oder Ohnmachten sich zeigen sollten, mit einigen belebenden
Mitteln zur Hand zu seyn.

§. 1272.

4) Was die Vorrichtung des Zimmers und des Lagers
betrifft, so wählt man zu ersterem gern ein mäßig großes,
hinlänglich, aber nicht zu sehr erwärmtes und mit reiner Luft
erfülltes Gemach, entfernt aus demselben alle überflüßige Per-
sonen so wie alle Hausthiere, und sorgt für hinlängliche Er-
leuchtung, welche freilich am besten vom Tageslichte gewählt
wird, weßhalb man denn auch am liebsten in den Vormit-
tagsstunden zur Operation schreiten wird. Zum Lager wählt
man entweder ein nicht zu niedriges, blos mit Matratze,
Betttuch und Kopfkissen bedecktes Bett, oder einen hinläng-
lich großen, feststehenden, auf ähnliche Weise bedeckten Tisch;
sieht aber immer darauf, daß der Unterleib nicht zu scharf

§. 1271.

3) Iſt es bei einer ſo wichtigen Operation unerlaͤßlich,
wenigſtens noch einen erfahrnen Arzt und Geburtshelfer zu-
zuziehen, und nur erſt wenn auch dieſer durch genaue Unter-
ſuchung von der Nothwendigkeit der Operation ſich uͤberzeugt
hat, zu derſelben zu ſchreiten; uͤberdieß aber wird es noth-
wendig, fuͤr noch einige geuͤbte Gehuͤlfen waͤhrend der Opera-
tion Sorge zu tragen, von welchen dann einer oder zwei
beim Einſchneiden der Bauchdecken, zur Zureichung der In-
ſtrumente, ſo wie zum Verbinden behuͤlflich zu ſeyn angewie-
ſen werden, dahingegen ein anderer die Beſorgung des Kin-
des, Anwendung der etwa noͤthigen Belebungsverſuche u. ſ.
w. uͤber ſich nimmt, und einige endlich zum Fixiren der Ex-
tremitaͤten (welche außerdem durch Servietten oder weiße Fla-
nellbinden an das Lager zu befeſtigen ſind) angewieſen werden.
Der Hebamme kann man dabei nach Hr. v. Siebold’s
Rath das Geſchaͤft uͤbertragen, neben dem Kopfende des La-
gers zu ſtehen, dafuͤr zu ſorgen, daß die Gebaͤrende das Ge-
ſicht nicht gegen die Wunde wendet, und, wenn Schwindel
oder Ohnmachten ſich zeigen ſollten, mit einigen belebenden
Mitteln zur Hand zu ſeyn.

§. 1272.

4) Was die Vorrichtung des Zimmers und des Lagers
betrifft, ſo waͤhlt man zu erſterem gern ein maͤßig großes,
hinlaͤnglich, aber nicht zu ſehr erwaͤrmtes und mit reiner Luft
erfuͤlltes Gemach, entfernt aus demſelben alle uͤberfluͤßige Per-
ſonen ſo wie alle Hausthiere, und ſorgt fuͤr hinlaͤngliche Er-
leuchtung, welche freilich am beſten vom Tageslichte gewaͤhlt
wird, weßhalb man denn auch am liebſten in den Vormit-
tagsſtunden zur Operation ſchreiten wird. Zum Lager waͤhlt
man entweder ein nicht zu niedriges, blos mit Matratze,
Betttuch und Kopfkiſſen bedecktes Bett, oder einen hinlaͤng-
lich großen, feſtſtehenden, auf aͤhnliche Weiſe bedeckten Tiſch;
ſieht aber immer darauf, daß der Unterleib nicht zu ſcharf

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[375/0399] §. 1271. 3) Iſt es bei einer ſo wichtigen Operation unerlaͤßlich, wenigſtens noch einen erfahrnen Arzt und Geburtshelfer zu- zuziehen, und nur erſt wenn auch dieſer durch genaue Unter- ſuchung von der Nothwendigkeit der Operation ſich uͤberzeugt hat, zu derſelben zu ſchreiten; uͤberdieß aber wird es noth- wendig, fuͤr noch einige geuͤbte Gehuͤlfen waͤhrend der Opera- tion Sorge zu tragen, von welchen dann einer oder zwei beim Einſchneiden der Bauchdecken, zur Zureichung der In- ſtrumente, ſo wie zum Verbinden behuͤlflich zu ſeyn angewie- ſen werden, dahingegen ein anderer die Beſorgung des Kin- des, Anwendung der etwa noͤthigen Belebungsverſuche u. ſ. w. uͤber ſich nimmt, und einige endlich zum Fixiren der Ex- tremitaͤten (welche außerdem durch Servietten oder weiße Fla- nellbinden an das Lager zu befeſtigen ſind) angewieſen werden. Der Hebamme kann man dabei nach Hr. v. Siebold’s Rath das Geſchaͤft uͤbertragen, neben dem Kopfende des La- gers zu ſtehen, dafuͤr zu ſorgen, daß die Gebaͤrende das Ge- ſicht nicht gegen die Wunde wendet, und, wenn Schwindel oder Ohnmachten ſich zeigen ſollten, mit einigen belebenden Mitteln zur Hand zu ſeyn. §. 1272. 4) Was die Vorrichtung des Zimmers und des Lagers betrifft, ſo waͤhlt man zu erſterem gern ein maͤßig großes, hinlaͤnglich, aber nicht zu ſehr erwaͤrmtes und mit reiner Luft erfuͤlltes Gemach, entfernt aus demſelben alle uͤberfluͤßige Per- ſonen ſo wie alle Hausthiere, und ſorgt fuͤr hinlaͤngliche Er- leuchtung, welche freilich am beſten vom Tageslichte gewaͤhlt wird, weßhalb man denn auch am liebſten in den Vormit- tagsſtunden zur Operation ſchreiten wird. Zum Lager waͤhlt man entweder ein nicht zu niedriges, blos mit Matratze, Betttuch und Kopfkiſſen bedecktes Bett, oder einen hinlaͤng- lich großen, feſtſtehenden, auf aͤhnliche Weiſe bedeckten Tiſch; ſieht aber immer darauf, daß der Unterleib nicht zu ſcharf

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/399>, abgerufen am 22.11.2024.