higkeit desselben zu einem bestimmtern Urtheile gelangen kann; außerdem aber, daß man durch vieles, bei Oeffnung des Uterus vorgefundenes Wasser, theils eine größere Verun- reinigung der Bauchhöhle befürchten, theils erwarten muß, daß nach Ablauf desselben der Uterus sogleich dergestalt sich verkleinere, daß der zuerst gemachte Einschnitt nicht mehr zur Herausbeförderung des Kindes zureicht. Gegen das Spren- gen des Fruchtwassers vor der Operation spricht es hinwie- derum, daß der Einschnitt in den Uterus dadurch erschwert wird, daß das Kind bei diesem Einschneiden leichter verletzt werden könnte, und daß endlich die Eihäute über dem Kinde, nach abgefloßenem Fruchtwasser sich weniger gut trennen. -- Vergleicht man Gründe und Gegengründe, so scheint aller- dings, namentlich in alle den Fällen wo die Menge des Frucht- wassers bedeutend ist, es gerathener zu seyn, erst das Spren- gen der Eihäute auf dem gewöhnlichen Wege zu unterneh- men, dann nochmals die Beschaffenheit der fühlbaren Kindes- theile möglichst genau zu untersuchen, und dann erst zur Ope- ration zu schreiten. Ist die Menge des Wassers geringer, so wird es die Untersuchung nicht hindern und die Bauchhöhle nicht verunreinigen, weßhalb es dann ohne weiteres zurückge- lassen werden mag.
§. 1270.
Vorbereitungen zum Kaiserschnitt. 1) Wenn man die zu Operirende noch als Schwangere zu beobachten Gelegenheit hat, so ist diese Zeit vorzüglich theils dazu zu benutzen, ihre Constitution zu verbessern, durch Entfernung gastrischer Zustände, Anordnung einer gesunden Lebensweise, und Erheiterung des Gemüths; theils ein zur Operation zweck- mäßiges Lokal vorzubereiten. 2) Rückt die Zeit der Opera- tion selbst heran, so muß die Nothwendigkeit derselben auf schonende und ruhige Weise der zu Operirenden mitgetheilt, und in Fällen, wo die eigene Wahl der Gebärenden in An- schlag kömmt, die Entschließung derselben nach Wahrheitge- mäßiger Darlegung der Umstände ruhig abgewartet werden.
higkeit deſſelben zu einem beſtimmtern Urtheile gelangen kann; außerdem aber, daß man durch vieles, bei Oeffnung des Uterus vorgefundenes Waſſer, theils eine groͤßere Verun- reinigung der Bauchhoͤhle befuͤrchten, theils erwarten muß, daß nach Ablauf deſſelben der Uterus ſogleich dergeſtalt ſich verkleinere, daß der zuerſt gemachte Einſchnitt nicht mehr zur Herausbefoͤrderung des Kindes zureicht. Gegen das Spren- gen des Fruchtwaſſers vor der Operation ſpricht es hinwie- derum, daß der Einſchnitt in den Uterus dadurch erſchwert wird, daß das Kind bei dieſem Einſchneiden leichter verletzt werden koͤnnte, und daß endlich die Eihaͤute uͤber dem Kinde, nach abgefloßenem Fruchtwaſſer ſich weniger gut trennen. — Vergleicht man Gruͤnde und Gegengruͤnde, ſo ſcheint aller- dings, namentlich in alle den Faͤllen wo die Menge des Frucht- waſſers bedeutend iſt, es gerathener zu ſeyn, erſt das Spren- gen der Eihaͤute auf dem gewoͤhnlichen Wege zu unterneh- men, dann nochmals die Beſchaffenheit der fuͤhlbaren Kindes- theile moͤglichſt genau zu unterſuchen, und dann erſt zur Ope- ration zu ſchreiten. Iſt die Menge des Waſſers geringer, ſo wird es die Unterſuchung nicht hindern und die Bauchhoͤhle nicht verunreinigen, weßhalb es dann ohne weiteres zuruͤckge- laſſen werden mag.
§. 1270.
Vorbereitungen zum Kaiſerſchnitt. 1) Wenn man die zu Operirende noch als Schwangere zu beobachten Gelegenheit hat, ſo iſt dieſe Zeit vorzuͤglich theils dazu zu benutzen, ihre Conſtitution zu verbeſſern, durch Entfernung gaſtriſcher Zuſtaͤnde, Anordnung einer geſunden Lebensweiſe, und Erheiterung des Gemuͤths; theils ein zur Operation zweck- maͤßiges Lokal vorzubereiten. 2) Ruͤckt die Zeit der Opera- tion ſelbſt heran, ſo muß die Nothwendigkeit derſelben auf ſchonende und ruhige Weiſe der zu Operirenden mitgetheilt, und in Faͤllen, wo die eigene Wahl der Gebaͤrenden in An- ſchlag koͤmmt, die Entſchließung derſelben nach Wahrheitge- maͤßiger Darlegung der Umſtaͤnde ruhig abgewartet werden.
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higkeit deſſelben zu einem beſtimmtern Urtheile gelangen
kann; außerdem aber, daß man durch vieles, bei Oeffnung
des Uterus vorgefundenes Waſſer, theils eine groͤßere Verun-
reinigung der Bauchhoͤhle befuͤrchten, theils erwarten muß,
daß nach Ablauf deſſelben der Uterus ſogleich dergeſtalt ſich
verkleinere, daß der zuerſt gemachte Einſchnitt nicht mehr zur
Herausbefoͤrderung des Kindes zureicht. Gegen das Spren-
gen des Fruchtwaſſers vor der Operation ſpricht es hinwie-
derum, daß der Einſchnitt in den Uterus dadurch erſchwert
wird, daß das Kind bei dieſem Einſchneiden leichter verletzt
werden koͤnnte, und daß endlich die Eihaͤute uͤber dem Kinde,
nach abgefloßenem Fruchtwaſſer ſich weniger gut trennen. —
Vergleicht man Gruͤnde und Gegengruͤnde, ſo ſcheint aller-
dings, namentlich in alle den Faͤllen wo die Menge des Frucht-
waſſers bedeutend iſt, es gerathener zu ſeyn, erſt das Spren-
gen der Eihaͤute auf dem gewoͤhnlichen Wege zu unterneh-
men, dann nochmals die Beſchaffenheit der fuͤhlbaren Kindes-
theile moͤglichſt genau zu unterſuchen, und dann erſt zur Ope-
ration zu ſchreiten. Iſt die Menge des Waſſers geringer, ſo
wird es die Unterſuchung nicht hindern und die Bauchhoͤhle
nicht verunreinigen, weßhalb es dann ohne weiteres zuruͤckge-
laſſen werden mag.
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Vorbereitungen zum Kaiſerſchnitt. 1) Wenn
man die zu Operirende noch als Schwangere zu beobachten
Gelegenheit hat, ſo iſt dieſe Zeit vorzuͤglich theils dazu zu
benutzen, ihre Conſtitution zu verbeſſern, durch Entfernung
gaſtriſcher Zuſtaͤnde, Anordnung einer geſunden Lebensweiſe,
und Erheiterung des Gemuͤths; theils ein zur Operation zweck-
maͤßiges Lokal vorzubereiten. 2) Ruͤckt die Zeit der Opera-
tion ſelbſt heran, ſo muß die Nothwendigkeit derſelben auf
ſchonende und ruhige Weiſe der zu Operirenden mitgetheilt,
und in Faͤllen, wo die eigene Wahl der Gebaͤrenden in An-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/398>, abgerufen am 22.11.2024.
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