Um die Operation zu machen, bringt man zuvörderst den Katheter ein, entleert die Blase und läßt dann den Griff des- selben von einem Gehülfen fassen, seitwärts halten und so die Urethra nach der entgegengesetzten Seite hindrängen; hierauf spaltet man mit dem convexen Bistouri die Haut des Scham- bergs von oben nach unten, und legt so die Symphyse selbst blos, faßt dann das gerade Bistouri um die Schamfuge selbst, vorsichtig, und ohne den Knochen zu berühren, zu durchschnei- den (wobei besonders auch das innere Kapselband mit Ver- hütung aller Verletzung der Urethra getrennt werden muß) und alsbald wird das Voneinanderweichen der Schamkochen be- merkt werden. Ist hierauf die Geburt des Kindes, entweder durch die Kraft der Wehen, oder durch Extraktion beendigt worden, so werden die Schamknochen einander wieder vorsich- tig, mit sorgfältiger Verhütung des Einklemmens aller weichen Theile genähert, die Wunde wird durch Heftpflasterstreifen ver- einigt, sodann eine sichere Binde angelegt, und der Entbun- denen die strengste Ruhe angeordnet; worauf dann weiterhin die Heilung der Verletzung nach den Regeln der Chirurgie ge- leitet werden muß.
II. Von der künstlichen Entwickelung der Nachgeburt.
1. Von dem künstlichen Lösen des Mutterkuchens.
§. 1304.
Das künstliche durch die Hand bewerkstelligte Lostrennen des Mutterkuchens von der Gebärmutterfläche ist an sich eine vorzüglich schwierige, besondere Umsicht und Behutsamkeit er-
§. 1303.
Um die Operation zu machen, bringt man zuvoͤrderſt den Katheter ein, entleert die Blaſe und laͤßt dann den Griff deſ- ſelben von einem Gehuͤlfen faſſen, ſeitwaͤrts halten und ſo die Urethra nach der entgegengeſetzten Seite hindraͤngen; hierauf ſpaltet man mit dem convexen Biſtouri die Haut des Scham- bergs von oben nach unten, und legt ſo die Symphyſe ſelbſt blos, faßt dann das gerade Biſtouri um die Schamfuge ſelbſt, vorſichtig, und ohne den Knochen zu beruͤhren, zu durchſchnei- den (wobei beſonders auch das innere Kapſelband mit Ver- huͤtung aller Verletzung der Urethra getrennt werden muß) und alsbald wird das Voneinanderweichen der Schamkochen be- merkt werden. Iſt hierauf die Geburt des Kindes, entweder durch die Kraft der Wehen, oder durch Extraktion beendigt worden, ſo werden die Schamknochen einander wieder vorſich- tig, mit ſorgfaͤltiger Verhuͤtung des Einklemmens aller weichen Theile genaͤhert, die Wunde wird durch Heftpflaſterſtreifen ver- einigt, ſodann eine ſichere Binde angelegt, und der Entbun- denen die ſtrengſte Ruhe angeordnet; worauf dann weiterhin die Heilung der Verletzung nach den Regeln der Chirurgie ge- leitet werden muß.
II. Von der kuͤnſtlichen Entwickelung der Nachgeburt.
1. Von dem kuͤnſtlichen Loͤſen des Mutterkuchens.
§. 1304.
Das kuͤnſtliche durch die Hand bewerkſtelligte Lostrennen des Mutterkuchens von der Gebaͤrmutterflaͤche iſt an ſich eine vorzuͤglich ſchwierige, beſondere Umſicht und Behutſamkeit er-
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§. 1303.
Um die Operation zu machen, bringt man zuvoͤrderſt den
Katheter ein, entleert die Blaſe und laͤßt dann den Griff deſ-
ſelben von einem Gehuͤlfen faſſen, ſeitwaͤrts halten und ſo die
Urethra nach der entgegengeſetzten Seite hindraͤngen; hierauf
ſpaltet man mit dem convexen Biſtouri die Haut des Scham-
bergs von oben nach unten, und legt ſo die Symphyſe ſelbſt
blos, faßt dann das gerade Biſtouri um die Schamfuge ſelbſt,
vorſichtig, und ohne den Knochen zu beruͤhren, zu durchſchnei-
den (wobei beſonders auch das innere Kapſelband mit Ver-
huͤtung aller Verletzung der Urethra getrennt werden muß) und
alsbald wird das Voneinanderweichen der Schamkochen be-
merkt werden. Iſt hierauf die Geburt des Kindes, entweder
durch die Kraft der Wehen, oder durch Extraktion beendigt
worden, ſo werden die Schamknochen einander wieder vorſich-
tig, mit ſorgfaͤltiger Verhuͤtung des Einklemmens aller weichen
Theile genaͤhert, die Wunde wird durch Heftpflaſterſtreifen ver-
einigt, ſodann eine ſichere Binde angelegt, und der Entbun-
denen die ſtrengſte Ruhe angeordnet; worauf dann weiterhin
die Heilung der Verletzung nach den Regeln der Chirurgie ge-
leitet werden muß.
II.
Von der kuͤnſtlichen Entwickelung der
Nachgeburt.
1.
Von dem kuͤnſtlichen Loͤſen des Mutterkuchens.
§. 1304.
Das kuͤnſtliche durch die Hand bewerkſtelligte Lostrennen
des Mutterkuchens von der Gebaͤrmutterflaͤche iſt an ſich eine
vorzuͤglich ſchwierige, beſondere Umſicht und Behutſamkeit er-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/416>, abgerufen am 22.11.2024.
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