mit man nicht alsogleich an naturwidrige, das Eingreifen der Kunst nöthig machende Abweichungen denke, vielmehr die ein- fachern Mittel, welche besonders bei Trockenheit und Enge der Genitalien die Erweiterung erleichtern (als Bäder, Vorlegen eines mit warmem Flieder- oder Kamillenthee getränkten Schwammes an die äußern Genitalien u. s. w.), gehörig anwende.
§. 1323.
Ganz dieselbe Behandlung welche §. 1317 gelehrt wurde, machen ferner sowohl schwächliche und sehr erregbare Constitutionen, als Körper von einem mehr männ- lichen Typus nothwendig, welche letztere oft trotz ihres starken Knochen- und Muskelsystems weit heftiger durch die Wehen erschüttert, weit früher ermattct, und zum Verarbeiten der Wehen unfähig gemacht werden als kleinere aber besser gebildete Frauen. -- Regel ist es hierbei übrigens noch, in allen Fällen wo die Geburtsarbeit sich ungewöhnlich (auf 2 - 3 Tage) verlängert, für die Erhaltung der Kräfte auch dadurch zu sorgen, daß man der Gebärenden von Zeit zu Zeit etwas Bouillon mit Ei u. dergl., oder bei fieberfreien Zuständen et- was Wein mit Melissenaufguß reicht.
§. 1324.
Was nun noch die phlegmatischen, schwammigen Körper betrifft, so gebären sie theils gleichfalls sehr langsam, theils sind sie leicht paßiven Blutungen in der fünften Periode ausgesetzt. Hier wird es zweckmäßig, die Kreisende in deu ersten Perioden noch etwas zur Bewegung anzuhalten, einige Gänge durchs Zimmer bringen oft bald eine etwas lebhaftere Geburtsthätigkeit hervor; auch in der 3. und 4. Periode wird hier öfters ein Anregen zum gehörigen Verarbeiten der We- hen nothwendig, zumal wenn man von dem langsamen Ver- lauf dieser Perioden für das Kind fürchten müßte. Gleichzeitig kann unter solchen Umständen auch das Darreichen von etwas Wein und Melissenthee gestattet werden; nur hüte man sich
mit man nicht alſogleich an naturwidrige, das Eingreifen der Kunſt noͤthig machende Abweichungen denke, vielmehr die ein- fachern Mittel, welche beſonders bei Trockenheit und Enge der Genitalien die Erweiterung erleichtern (als Baͤder, Vorlegen eines mit warmem Flieder- oder Kamillenthee getraͤnkten Schwammes an die aͤußern Genitalien u. ſ. w.), gehoͤrig anwende.
§. 1323.
Ganz dieſelbe Behandlung welche §. 1317 gelehrt wurde, machen ferner ſowohl ſchwaͤchliche und ſehr erregbare Conſtitutionen, als Koͤrper von einem mehr maͤnn- lichen Typus nothwendig, welche letztere oft trotz ihres ſtarken Knochen- und Muſkelſyſtems weit heftiger durch die Wehen erſchuͤttert, weit fruͤher ermattct, und zum Verarbeiten der Wehen unfaͤhig gemacht werden als kleinere aber beſſer gebildete Frauen. — Regel iſt es hierbei uͤbrigens noch, in allen Faͤllen wo die Geburtsarbeit ſich ungewoͤhnlich (auf 2 ‒ 3 Tage) verlaͤngert, fuͤr die Erhaltung der Kraͤfte auch dadurch zu ſorgen, daß man der Gebaͤrenden von Zeit zu Zeit etwas Bouillon mit Ei u. dergl., oder bei fieberfreien Zuſtaͤnden et- was Wein mit Meliſſenaufguß reicht.
§. 1324.
Was nun noch die phlegmatiſchen, ſchwammigen Koͤrper betrifft, ſo gebaͤren ſie theils gleichfalls ſehr langſam, theils ſind ſie leicht paßiven Blutungen in der fuͤnften Periode ausgeſetzt. Hier wird es zweckmaͤßig, die Kreiſende in deu erſten Perioden noch etwas zur Bewegung anzuhalten, einige Gaͤnge durchs Zimmer bringen oft bald eine etwas lebhaftere Geburtsthaͤtigkeit hervor; auch in der 3. und 4. Periode wird hier oͤfters ein Anregen zum gehoͤrigen Verarbeiten der We- hen nothwendig, zumal wenn man von dem langſamen Ver- lauf dieſer Perioden fuͤr das Kind fuͤrchten muͤßte. Gleichzeitig kann unter ſolchen Umſtaͤnden auch das Darreichen von etwas Wein und Meliſſenthee geſtattet werden; nur huͤte man ſich
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mit man nicht alſogleich an naturwidrige, das Eingreifen der
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Genitalien die Erweiterung erleichtern (als Baͤder, Vorlegen
eines mit warmem Flieder- oder Kamillenthee getraͤnkten
Schwammes an die aͤußern Genitalien u. ſ. w.), gehoͤrig
anwende.
§. 1323.
Ganz dieſelbe Behandlung welche §. 1317 gelehrt wurde,
machen ferner ſowohl ſchwaͤchliche und ſehr erregbare
Conſtitutionen, als Koͤrper von einem mehr maͤnn-
lichen Typus nothwendig, welche letztere oft trotz ihres
ſtarken Knochen- und Muſkelſyſtems weit heftiger durch die
Wehen erſchuͤttert, weit fruͤher ermattct, und zum Verarbeiten
der Wehen unfaͤhig gemacht werden als kleinere aber beſſer
gebildete Frauen. — Regel iſt es hierbei uͤbrigens noch, in
allen Faͤllen wo die Geburtsarbeit ſich ungewoͤhnlich (auf 2 ‒ 3
Tage) verlaͤngert, fuͤr die Erhaltung der Kraͤfte auch dadurch
zu ſorgen, daß man der Gebaͤrenden von Zeit zu Zeit etwas
Bouillon mit Ei u. dergl., oder bei fieberfreien Zuſtaͤnden et-
was Wein mit Meliſſenaufguß reicht.
§. 1324.
Was nun noch die phlegmatiſchen, ſchwammigen
Koͤrper betrifft, ſo gebaͤren ſie theils gleichfalls ſehr langſam,
theils ſind ſie leicht paßiven Blutungen in der fuͤnften Periode
ausgeſetzt. Hier wird es zweckmaͤßig, die Kreiſende in deu
erſten Perioden noch etwas zur Bewegung anzuhalten, einige
Gaͤnge durchs Zimmer bringen oft bald eine etwas lebhaftere
Geburtsthaͤtigkeit hervor; auch in der 3. und 4. Periode wird
hier oͤfters ein Anregen zum gehoͤrigen Verarbeiten der We-
hen nothwendig, zumal wenn man von dem langſamen Ver-
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kann unter ſolchen Umſtaͤnden auch das Darreichen von etwas
Wein und Meliſſenthee geſtattet werden; nur huͤte man ſich
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 403. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/429>, abgerufen am 22.11.2024.
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