öfters das Eingreifen der Kunst zur Beendigung der Geburt unentbehrlich seyn wird. Daß dieses letztere noch weit eher der Fall seyn müße, wenn zugleich Regelwidrigkeiten im Ge- burtsverlaufe selbst z. B. Blutungen, schwieriger Geburtsver- lauf wegen zu beträchtlicher Stärke des Kindes *) sich vor- finden, ergiebt sich von selbst. -- Dasselbe gilt auch von der Behandlung des Blutbrechens.
§. 1352.
Es ist jetzt noch übrig, von der Behandlung der Krei- senden welche an andern Krankheiten z. B. Gicht, Wassersuchten, Entzündungen, Fiebern u. s. w. leiden, einige Bemerkungen beizufügen. Allgemein gültige Gesetze lassen sich indeß, begreiflicher Weise, bei so mannigfaltigen Complicatio- nen als hier möglich sind, nicht wohl aufstellen, und es ist daher nur für alle solche Fälle die Regel zu beobachten, daß man sorgfältig erwäge in wieweit zu befürchten stehe, daß theils die vorhandene Krankheit den Geburtsverlauf stören, theils die mit dem Geburtsverlauf verbundene Anstrengung die Krankheit zu einer gefahrdrohenden Höhe steigern könne? -- Hat man dieses gehörig erwogen, so wird es nicht schwer seyn, ein für den Geburtsverlauf zweckmäßiges Verhalten an- zuordnen, welches vorzüglich in möglichster Schonung der Ge- bärenden und Verminderung der Schmerzhaftigkeit des Ge- burtsverlaufs, endlich aber auch häufig in dem zur rechten Zeit Eintreten vorsichtiger operativer Kunsthülfe bestehen müs- sen wird.
*) Eben so wie Hr. v. Siebold (Lehrb. d. Frauenzkrhtn. 2. Bd. S. 406.) habe ich einigemal bei phthisischen Personen sehr große Kinder entbunden; es scheint dieß auf demselben Grunde zu be- ruhen, welcher den stärkern Sexualtrieb bei männlichen Schwind- süchtigen bedingt.
oͤfters das Eingreifen der Kunſt zur Beendigung der Geburt unentbehrlich ſeyn wird. Daß dieſes letztere noch weit eher der Fall ſeyn muͤße, wenn zugleich Regelwidrigkeiten im Ge- burtsverlaufe ſelbſt z. B. Blutungen, ſchwieriger Geburtsver- lauf wegen zu betraͤchtlicher Staͤrke des Kindes *) ſich vor- finden, ergiebt ſich von ſelbſt. — Daſſelbe gilt auch von der Behandlung des Blutbrechens.
§. 1352.
Es iſt jetzt noch uͤbrig, von der Behandlung der Krei- ſenden welche an andern Krankheiten z. B. Gicht, Waſſerſuchten, Entzuͤndungen, Fiebern u. ſ. w. leiden, einige Bemerkungen beizufuͤgen. Allgemein guͤltige Geſetze laſſen ſich indeß, begreiflicher Weiſe, bei ſo mannigfaltigen Complicatio- nen als hier moͤglich ſind, nicht wohl aufſtellen, und es iſt daher nur fuͤr alle ſolche Faͤlle die Regel zu beobachten, daß man ſorgfaͤltig erwaͤge in wieweit zu befuͤrchten ſtehe, daß theils die vorhandene Krankheit den Geburtsverlauf ſtoͤren, theils die mit dem Geburtsverlauf verbundene Anſtrengung die Krankheit zu einer gefahrdrohenden Hoͤhe ſteigern koͤnne? — Hat man dieſes gehoͤrig erwogen, ſo wird es nicht ſchwer ſeyn, ein fuͤr den Geburtsverlauf zweckmaͤßiges Verhalten an- zuordnen, welches vorzuͤglich in moͤglichſter Schonung der Ge- baͤrenden und Verminderung der Schmerzhaftigkeit des Ge- burtsverlaufs, endlich aber auch haͤufig in dem zur rechten Zeit Eintreten vorſichtiger operativer Kunſthuͤlfe beſtehen muͤſ- ſen wird.
*) Eben ſo wie Hr. v. Siebold (Lehrb. d. Frauenzkrhtn. 2. Bd. S. 406.) habe ich einigemal bei phthiſiſchen Perſonen ſehr große Kinder entbunden; es ſcheint dieß auf demſelben Grunde zu be- ruhen, welcher den ſtaͤrkern Sexualtrieb bei maͤnnlichen Schwind- ſuͤchtigen bedingt.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><p><pbfacs="#f0445"n="419"/>
oͤfters das Eingreifen der Kunſt zur Beendigung der Geburt<lb/>
unentbehrlich ſeyn wird. Daß dieſes letztere noch weit eher<lb/>
der Fall ſeyn muͤße, wenn zugleich Regelwidrigkeiten im Ge-<lb/>
burtsverlaufe ſelbſt z. B. Blutungen, ſchwieriger Geburtsver-<lb/>
lauf wegen zu betraͤchtlicher Staͤrke des Kindes <noteplace="foot"n="*)">Eben ſo wie Hr. v. <hirendition="#g">Siebold</hi> (Lehrb. d. Frauenzkrhtn. 2. Bd. S.<lb/>
406.) habe ich einigemal bei phthiſiſchen Perſonen <hirendition="#g">ſehr große</hi><lb/>
Kinder entbunden; es ſcheint dieß auf demſelben Grunde zu be-<lb/>
ruhen, welcher den ſtaͤrkern Sexualtrieb bei maͤnnlichen Schwind-<lb/>ſuͤchtigen bedingt.</note>ſich vor-<lb/>
finden, ergiebt ſich von ſelbſt. — Daſſelbe gilt auch von der<lb/>
Behandlung des Blutbrechens.</p></div><lb/><divn="9"><head>§. 1352.</head><lb/><p>Es iſt jetzt noch uͤbrig, von der Behandlung der Krei-<lb/>ſenden welche an <hirendition="#g">andern Krankheiten</hi> z. B. Gicht,<lb/>
Waſſerſuchten, Entzuͤndungen, Fiebern u. ſ. w. leiden, einige<lb/>
Bemerkungen beizufuͤgen. Allgemein guͤltige Geſetze laſſen ſich<lb/>
indeß, begreiflicher Weiſe, bei ſo mannigfaltigen Complicatio-<lb/>
nen als hier moͤglich ſind, nicht wohl aufſtellen, und es iſt<lb/>
daher nur fuͤr alle ſolche Faͤlle die Regel zu beobachten, daß<lb/>
man ſorgfaͤltig erwaͤge in wieweit zu befuͤrchten ſtehe, daß<lb/>
theils die vorhandene Krankheit den Geburtsverlauf ſtoͤren,<lb/>
theils die mit dem Geburtsverlauf verbundene Anſtrengung<lb/>
die Krankheit zu einer gefahrdrohenden Hoͤhe ſteigern koͤnne? —<lb/>
Hat man dieſes gehoͤrig erwogen, ſo wird es nicht ſchwer<lb/>ſeyn, ein fuͤr den Geburtsverlauf zweckmaͤßiges Verhalten an-<lb/>
zuordnen, welches vorzuͤglich in moͤglichſter Schonung der Ge-<lb/>
baͤrenden und Verminderung der Schmerzhaftigkeit des Ge-<lb/>
burtsverlaufs, endlich aber auch haͤufig in dem zur rechten<lb/>
Zeit Eintreten vorſichtiger operativer Kunſthuͤlfe beſtehen muͤſ-<lb/>ſen wird.</p></div></div></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[419/0445]
oͤfters das Eingreifen der Kunſt zur Beendigung der Geburt
unentbehrlich ſeyn wird. Daß dieſes letztere noch weit eher
der Fall ſeyn muͤße, wenn zugleich Regelwidrigkeiten im Ge-
burtsverlaufe ſelbſt z. B. Blutungen, ſchwieriger Geburtsver-
lauf wegen zu betraͤchtlicher Staͤrke des Kindes *) ſich vor-
finden, ergiebt ſich von ſelbſt. — Daſſelbe gilt auch von der
Behandlung des Blutbrechens.
§. 1352.
Es iſt jetzt noch uͤbrig, von der Behandlung der Krei-
ſenden welche an andern Krankheiten z. B. Gicht,
Waſſerſuchten, Entzuͤndungen, Fiebern u. ſ. w. leiden, einige
Bemerkungen beizufuͤgen. Allgemein guͤltige Geſetze laſſen ſich
indeß, begreiflicher Weiſe, bei ſo mannigfaltigen Complicatio-
nen als hier moͤglich ſind, nicht wohl aufſtellen, und es iſt
daher nur fuͤr alle ſolche Faͤlle die Regel zu beobachten, daß
man ſorgfaͤltig erwaͤge in wieweit zu befuͤrchten ſtehe, daß
theils die vorhandene Krankheit den Geburtsverlauf ſtoͤren,
theils die mit dem Geburtsverlauf verbundene Anſtrengung
die Krankheit zu einer gefahrdrohenden Hoͤhe ſteigern koͤnne? —
Hat man dieſes gehoͤrig erwogen, ſo wird es nicht ſchwer
ſeyn, ein fuͤr den Geburtsverlauf zweckmaͤßiges Verhalten an-
zuordnen, welches vorzuͤglich in moͤglichſter Schonung der Ge-
baͤrenden und Verminderung der Schmerzhaftigkeit des Ge-
burtsverlaufs, endlich aber auch haͤufig in dem zur rechten
Zeit Eintreten vorſichtiger operativer Kunſthuͤlfe beſtehen muͤſ-
ſen wird.
*) Eben ſo wie Hr. v. Siebold (Lehrb. d. Frauenzkrhtn. 2. Bd. S.
406.) habe ich einigemal bei phthiſiſchen Perſonen ſehr große
Kinder entbunden; es ſcheint dieß auf demſelben Grunde zu be-
ruhen, welcher den ſtaͤrkern Sexualtrieb bei maͤnnlichen Schwind-
ſuͤchtigen bedingt.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/445>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.