Diese Blutungen entstehen denn immer von theilweise Statt findender, oder gänzlicher Trennung der Placenta; ob- wohl nicht umgekehrt auch jede Trennung der Placenta auch nothwendig Blutfluß zur Folge hat, da zuweilen die zwar ge- lößte aber noch die Höhle des Uterus ausfüllende Nachgeburt, durch Zusammenziehung der Gebärmutter gegen die Wände derselben angepreßt, die blutenden Venenmündungen gleich einem Tampon verschließt. In wiefern also auch bei diesen Blutflüßen die Erschlaffung einer Gegend des Uterus eine der Hauptursachen ist, muß auch die Behandlung auf vermehrte Contraktion im Uterus hinwirken. Auch hier wendet man daher die @. Cinnamomi zu 30--50 Tropfen mit 4--6 Tropfen der @. thebaica an, macht Einreibungen auf die erschlafften Partien des Uterus, gießt etwas Naphthe auf u. s. w. -- und nur wenn durch diese Mittel es nicht gelingt, statt der krampfhaften Einschnürung einzelner Stellen, die re- gelmäßige feste Zusammenziehung im ganzen Organ zu be- wirken, muß auch hier die operative Hülfe wie sie früher (§. 1308.) beschrieben worden ist, eintreten. -- Rücksichtlich der Behandlung der nach dem Abgange der Nachgeburt möglichen innern Blutflüße, so kann dabei nur das früher beschriebene Verfahren (s. 1. Thl. §. 375) in Anwendung gebracht werden.
b. Störungen der Organisation welche im Uterus während der Geburt bemerkt werden.
1. Verwachsung und Verengerung des Muttermundes.
§. 1380.
Die völlige Verschließung des Muttermundes ist bei ei- ner Gebärmutterschwangerschaft und angehender Geburt gewiß eine höchst seltene Erscheinung, und nie darf man zu leicht an das Vorhandenseyn einer wahren Atresie glauben, da es
§. 1379.
Dieſe Blutungen entſtehen denn immer von theilweiſe Statt findender, oder gaͤnzlicher Trennung der Placenta; ob- wohl nicht umgekehrt auch jede Trennung der Placenta auch nothwendig Blutfluß zur Folge hat, da zuweilen die zwar ge- loͤßte aber noch die Hoͤhle des Uterus ausfuͤllende Nachgeburt, durch Zuſammenziehung der Gebaͤrmutter gegen die Waͤnde derſelben angepreßt, die blutenden Venenmuͤndungen gleich einem Tampon verſchließt. In wiefern alſo auch bei dieſen Blutfluͤßen die Erſchlaffung einer Gegend des Uterus eine der Haupturſachen iſt, muß auch die Behandlung auf vermehrte Contraktion im Uterus hinwirken. Auch hier wendet man daher die . Cinnamomi zu 30—50 Tropfen mit 4—6 Tropfen der . thebaica an, macht Einreibungen auf die erſchlafften Partien des Uterus, gießt etwas Naphthe auf u. ſ. w. — und nur wenn durch dieſe Mittel es nicht gelingt, ſtatt der krampfhaften Einſchnuͤrung einzelner Stellen, die re- gelmaͤßige feſte Zuſammenziehung im ganzen Organ zu be- wirken, muß auch hier die operative Huͤlfe wie ſie fruͤher (§. 1308.) beſchrieben worden iſt, eintreten. — Ruͤckſichtlich der Behandlung der nach dem Abgange der Nachgeburt moͤglichen innern Blutfluͤße, ſo kann dabei nur das fruͤher beſchriebene Verfahren (ſ. 1. Thl. §. 375) in Anwendung gebracht werden.
b. Stoͤrungen der Organiſation welche im Uterus waͤhrend der Geburt bemerkt werden.
1. Verwachſung und Verengerung des Muttermundes.
§. 1380.
Die voͤllige Verſchließung des Muttermundes iſt bei ei- ner Gebaͤrmutterſchwangerſchaft und angehender Geburt gewiß eine hoͤchſt ſeltene Erſcheinung, und nie darf man zu leicht an das Vorhandenſeyn einer wahren Atreſie glauben, da es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><pbfacs="#f0462"n="436"/><divn="10"><head>§. 1379.</head><lb/><p>Dieſe Blutungen entſtehen denn immer von theilweiſe<lb/>
Statt findender, oder gaͤnzlicher Trennung der Placenta; ob-<lb/>
wohl nicht umgekehrt auch jede Trennung der Placenta auch<lb/>
nothwendig Blutfluß zur Folge hat, da zuweilen die zwar ge-<lb/>
loͤßte aber noch die Hoͤhle des Uterus ausfuͤllende Nachgeburt,<lb/>
durch Zuſammenziehung der Gebaͤrmutter gegen die Waͤnde<lb/>
derſelben angepreßt, die blutenden Venenmuͤndungen gleich<lb/>
einem Tampon verſchließt. In wiefern alſo auch bei dieſen<lb/>
Blutfluͤßen die Erſchlaffung einer Gegend des Uterus eine der<lb/>
Haupturſachen iſt, muß auch die Behandlung auf vermehrte<lb/>
Contraktion im Uterus hinwirken. Auch hier wendet man<lb/>
daher die <hirendition="#aq">. Cinnamomi</hi> zu 30—50 Tropfen mit 4—6<lb/>
Tropfen der <hirendition="#aq">. thebaica</hi> an, macht Einreibungen auf die<lb/>
erſchlafften Partien des Uterus, gießt etwas Naphthe auf u.<lb/>ſ. w. — und nur wenn durch dieſe Mittel es nicht gelingt,<lb/>ſtatt der krampfhaften Einſchnuͤrung einzelner Stellen, die re-<lb/>
gelmaͤßige feſte Zuſammenziehung im ganzen Organ zu be-<lb/>
wirken, muß auch hier die operative Huͤlfe wie ſie fruͤher (§.<lb/>
1308.) beſchrieben worden iſt, eintreten. — Ruͤckſichtlich der<lb/>
Behandlung der nach dem Abgange der Nachgeburt moͤglichen<lb/>
innern Blutfluͤße, ſo kann dabei nur das fruͤher beſchriebene<lb/>
Verfahren (ſ. 1. Thl. §. 375) in Anwendung gebracht werden.</p></div></div></div><lb/><divn="8"><head><hirendition="#aq">b.</hi> Stoͤrungen der Organiſation welche im Uterus<lb/>
waͤhrend der Geburt bemerkt werden.</head><lb/><divn="9"><head>1. <hirendition="#g">Verwachſung und Verengerung des<lb/>
Muttermundes</hi>.</head><lb/><divn="10"><head>§. 1380.</head><lb/><p>Die voͤllige Verſchließung des Muttermundes iſt bei ei-<lb/>
ner Gebaͤrmutterſchwangerſchaft und angehender Geburt gewiß<lb/>
eine hoͤchſt ſeltene Erſcheinung, und nie darf man zu leicht<lb/>
an das Vorhandenſeyn einer wahren Atreſie glauben, da es<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[436/0462]
§. 1379.
Dieſe Blutungen entſtehen denn immer von theilweiſe
Statt findender, oder gaͤnzlicher Trennung der Placenta; ob-
wohl nicht umgekehrt auch jede Trennung der Placenta auch
nothwendig Blutfluß zur Folge hat, da zuweilen die zwar ge-
loͤßte aber noch die Hoͤhle des Uterus ausfuͤllende Nachgeburt,
durch Zuſammenziehung der Gebaͤrmutter gegen die Waͤnde
derſelben angepreßt, die blutenden Venenmuͤndungen gleich
einem Tampon verſchließt. In wiefern alſo auch bei dieſen
Blutfluͤßen die Erſchlaffung einer Gegend des Uterus eine der
Haupturſachen iſt, muß auch die Behandlung auf vermehrte
Contraktion im Uterus hinwirken. Auch hier wendet man
daher die . Cinnamomi zu 30—50 Tropfen mit 4—6
Tropfen der . thebaica an, macht Einreibungen auf die
erſchlafften Partien des Uterus, gießt etwas Naphthe auf u.
ſ. w. — und nur wenn durch dieſe Mittel es nicht gelingt,
ſtatt der krampfhaften Einſchnuͤrung einzelner Stellen, die re-
gelmaͤßige feſte Zuſammenziehung im ganzen Organ zu be-
wirken, muß auch hier die operative Huͤlfe wie ſie fruͤher (§.
1308.) beſchrieben worden iſt, eintreten. — Ruͤckſichtlich der
Behandlung der nach dem Abgange der Nachgeburt moͤglichen
innern Blutfluͤße, ſo kann dabei nur das fruͤher beſchriebene
Verfahren (ſ. 1. Thl. §. 375) in Anwendung gebracht werden.
b. Stoͤrungen der Organiſation welche im Uterus
waͤhrend der Geburt bemerkt werden.
1. Verwachſung und Verengerung des
Muttermundes.
§. 1380.
Die voͤllige Verſchließung des Muttermundes iſt bei ei-
ner Gebaͤrmutterſchwangerſchaft und angehender Geburt gewiß
eine hoͤchſt ſeltene Erſcheinung, und nie darf man zu leicht
an das Vorhandenſeyn einer wahren Atreſie glauben, da es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 436. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/462>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.