Die dritte Begebenheit eines moralischen We- sens bestehet also in der Veränderung der Ge- stalt, oder der Verfassung, welches geschiehet, wenn die Verhältniß der Theile und der innerli- chen Umstände geändert wird, als wenn eine nothwendige Folge etwa zum Hauptwerck selbst gemacht wird, oder wenn Nebensachen zur Haupt- sache, oder zufällige Dinge zu nothwendigen Ei- genschafften gemacht werden. So wurde die Ge- stalt des Einsiedlerstandes verändert, als man ansinge Lehrer aus ihnen zu nehmen; da doch die Fähigkeit zum Lehren eine so zufällige Sache vor einen Münch, nach der ersten Verfassung war, als dieses, daß er alt oder jung war: die Verfas- sung aber änderte sich noch mehr, da man sie um der Zucht willen in coenobia und Gesellschafften vereinigte, da sich vorher die Zucht bey ihnen oh- ne solche Anstalt gefunden. Die Einsamkeit, als das ehemahlige Hauptwerck, wurde nicht allein zum Nebenwercke, sondern verschwand gantz und gar.
§. 14. Wachsthum und Verbesserung der Dinge.
Man bemercke weiter, als die vierte Ver- änderung eines moralischen Wesens, das Wachs- thum, und die entgegen gesetzte Abnahme des- selben: ersterer erfolgt, wenn mehrere Menschen durch ihren Willen, freywillig oder gezwungen, daran Theil zu nehmen anfangen; das letztere aber
geschie-
Drittes Capitel,
§. 13. Und wie ſolche geaͤndert wird?
Die dritte Begebenheit eines moraliſchen We- ſens beſtehet alſo in der Veraͤnderung der Ge- ſtalt, oder der Verfaſſung, welches geſchiehet, wenn die Verhaͤltniß der Theile und der innerli- chen Umſtaͤnde geaͤndert wird, als wenn eine nothwendige Folge etwa zum Hauptwerck ſelbſt gemacht wird, oder wenn Nebenſachen zur Haupt- ſache, oder zufaͤllige Dinge zu nothwendigen Ei- genſchafften gemacht werden. So wurde die Ge- ſtalt des Einſiedlerſtandes veraͤndert, als man anſinge Lehrer aus ihnen zu nehmen; da doch die Faͤhigkeit zum Lehren eine ſo zufaͤllige Sache vor einen Muͤnch, nach der erſten Verfaſſung war, als dieſes, daß er alt oder jung war: die Verfaſ- ſung aber aͤnderte ſich noch mehr, da man ſie um der Zucht willen in coenobia und Geſellſchafften vereinigte, da ſich vorher die Zucht bey ihnen oh- ne ſolche Anſtalt gefunden. Die Einſamkeit, als das ehemahlige Hauptwerck, wurde nicht allein zum Nebenwercke, ſondern verſchwand gantz und gar.
§. 14. Wachsthum und Verbeſſerung der Dinge.
Man bemercke weiter, als die vierte Ver- aͤnderung eines moraliſchen Weſens, das Wachs- thum, und die entgegen geſetzte Abnahme deſ- ſelben: erſterer erfolgt, wenn mehrere Menſchen durch ihren Willen, freywillig oder gezwungen, daran Theil zu nehmen anfangen; das letztere aber
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Drittes Capitel,
§. 13.
Und wie ſolche geaͤndert wird?
Die dritte Begebenheit eines moraliſchen We-
ſens beſtehet alſo in der Veraͤnderung der Ge-
ſtalt, oder der Verfaſſung, welches geſchiehet,
wenn die Verhaͤltniß der Theile und der innerli-
chen Umſtaͤnde geaͤndert wird, als wenn eine
nothwendige Folge etwa zum Hauptwerck ſelbſt
gemacht wird, oder wenn Nebenſachen zur Haupt-
ſache, oder zufaͤllige Dinge zu nothwendigen Ei-
genſchafften gemacht werden. So wurde die Ge-
ſtalt des Einſiedlerſtandes veraͤndert, als man
anſinge Lehrer aus ihnen zu nehmen; da doch
die Faͤhigkeit zum Lehren eine ſo zufaͤllige Sache
vor einen Muͤnch, nach der erſten Verfaſſung war,
als dieſes, daß er alt oder jung war: die Verfaſ-
ſung aber aͤnderte ſich noch mehr, da man ſie um
der Zucht willen in coenobia und Geſellſchafften
vereinigte, da ſich vorher die Zucht bey ihnen oh-
ne ſolche Anſtalt gefunden. Die Einſamkeit,
als das ehemahlige Hauptwerck, wurde nicht allein
zum Nebenwercke, ſondern verſchwand gantz
und gar.
§. 14.
Wachsthum und Verbeſſerung der Dinge.
Man bemercke weiter, als die vierte Ver-
aͤnderung eines moraliſchen Weſens, das Wachs-
thum, und die entgegen geſetzte Abnahme deſ-
ſelben: erſterer erfolgt, wenn mehrere Menſchen
durch ihren Willen, freywillig oder gezwungen,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/104>, abgerufen am 24.11.2024.
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