nicht kennet, noch kein völliges Ansehen geben kön- nen. Dieses ist also auch nicht, was wir hier ver- langen: sondern wir reden ietzo nur von dem Falle, wo man mit einem seiner Ehrlichkeit sonsten nicht verdächtigen Manne zu thun hat, da man aber doch, ob er nicht etwa einmahl aus Schertz etwas geredet, sich ein Bedencken macht. Da wird, sage ich, durch einen Schwur die Sache in eine unfehlbare Gewißheit gesetzt werden.
§. 27. Zweyte Art, das Ansehen zu ergäntzen.
Denen Vortheilen, und Neigungen, andern zu gefallen, die Unwahrheit zu reden, wird durch Uebeln begegnet. Diese können entweder nur gedrohet, oder würcklich angethan werden. Der Schwur wird billig auch hier als das beste Mittel angesehen, das Ansehen des Aussagers zu ergäntzen. Denn die Beschwehrung des Ge- wissens durch einen falschen Eyd, wird kein ehrlicher Mann iemanden zu Gefallen, oder auch um Vor- theils willen, über sich nehmen. Man muß aber wohl mercken, daß wir nur von Ergäntzung des Ansehens reden, welches also schon ein Ansehen voraus setzet. Denn wenn ein Anfänger sonsten noch kein Ansehen hat, (als ein fremder) oder gar das Ansehen eines bösen Bubens vor sich hat, (wie die meisten Jnquisiten) so kan weder Schwur, noch Tortur eine solche Gewißheit, als wir hier ver- langen, hervorbringen.
§. 28.
U
von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc.
nicht kennet, noch kein voͤlliges Anſehen geben koͤn- nen. Dieſes iſt alſo auch nicht, was wir hier ver- langen: ſondern wir reden ietzo nur von dem Falle, wo man mit einem ſeiner Ehrlichkeit ſonſten nicht verdaͤchtigen Manne zu thun hat, da man aber doch, ob er nicht etwa einmahl aus Schertz etwas geredet, ſich ein Bedencken macht. Da wird, ſage ich, durch einen Schwur die Sache in eine unfehlbare Gewißheit geſetzt werden.
§. 27. Zweyte Art, das Anſehen zu ergaͤntzen.
Denen Vortheilen, und Neigungen, andern zu gefallen, die Unwahrheit zu reden, wird durch Uebeln begegnet. Dieſe koͤnnen entweder nur gedrohet, oder wuͤrcklich angethan werden. Der Schwur wird billig auch hier als das beſte Mittel angeſehen, das Anſehen des Ausſagers zu ergaͤntzen. Denn die Beſchwehrung des Ge- wiſſens durch einen falſchen Eyd, wird kein ehrlicher Mann iemanden zu Gefallen, oder auch um Vor- theils willen, uͤber ſich nehmen. Man muß aber wohl mercken, daß wir nur von Ergaͤntzung des Anſehens reden, welches alſo ſchon ein Anſehen voraus ſetzet. Denn wenn ein Anfaͤnger ſonſten noch kein Anſehen hat, (als ein fremder) oder gar das Anſehen eines boͤſen Bubens vor ſich hat, (wie die meiſten Jnquiſiten) ſo kan weder Schwur, noch Tortur eine ſolche Gewißheit, als wir hier ver- langen, hervorbringen.
§. 28.
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von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc.
nicht kennet, noch kein voͤlliges Anſehen geben koͤn-
nen. Dieſes iſt alſo auch nicht, was wir hier ver-
langen: ſondern wir reden ietzo nur von dem Falle,
wo man mit einem ſeiner Ehrlichkeit ſonſten nicht
verdaͤchtigen Manne zu thun hat, da man aber doch,
ob er nicht etwa einmahl aus Schertz etwas geredet,
ſich ein Bedencken macht. Da wird, ſage ich,
durch einen Schwur die Sache in eine unfehlbare
Gewißheit geſetzt werden.
§. 27.
Zweyte Art, das Anſehen zu ergaͤntzen.
Denen Vortheilen, und Neigungen, andern
zu gefallen, die Unwahrheit zu reden, wird durch
Uebeln begegnet. Dieſe koͤnnen entweder nur
gedrohet, oder wuͤrcklich angethan werden.
Der Schwur wird billig auch hier als das beſte
Mittel angeſehen, das Anſehen des Ausſagers zu
ergaͤntzen. Denn die Beſchwehrung des Ge-
wiſſens durch einen falſchen Eyd, wird kein ehrlicher
Mann iemanden zu Gefallen, oder auch um Vor-
theils willen, uͤber ſich nehmen. Man muß aber
wohl mercken, daß wir nur von Ergaͤntzung des
Anſehens reden, welches alſo ſchon ein Anſehen
voraus ſetzet. Denn wenn ein Anfaͤnger ſonſten
noch kein Anſehen hat, (als ein fremder) oder gar
das Anſehen eines boͤſen Bubens vor ſich hat, (wie
die meiſten Jnquiſiten) ſo kan weder Schwur,
noch Tortur eine ſolche Gewißheit, als wir hier ver-
langen, hervorbringen.
§. 28.
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/341>, abgerufen am 16.02.2025.
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