§. 12. Klare Exempel der historischen Wahr- scheinlichkeit.
Es kommen aber verschiedene Fälle vor, da eine Aussage vor den andern einen merklichen Vorzug hat: woraus also eine Wahrscheinlichkeit entstehen kan. Als 1. es sey eine Aussage vorhanden, von einem, dessen Ansehen beynahe völlig ist: wider diese kommt eine Aussage zum Vorschein von ie- manden, dessen Ansehen auch bey uns etwas gilt. Bey diesen Umständen wird uns die erste Aussage nur wahrscheinlich seyn. 2. Es sey eine Aussage vorhanden, die klar und deutlich ist: dargegen fin- det sich eine gegenseitige Aussage, die die Klarheit nicht hat: so wird jene, so lange diese nicht wegge- räumt ist, uns wahrscheinlich seyn. 3. Die Aus- sage eines Zuschauers wird durch die Gegenaussage eines Nachsagers, die man doch nicht ablehnen kan, keine Gewißheit, sondern nur Wahrscheinlichkeit in uns erwecken. 4. Jst es vollends, daß die ei- ne Aussage ungezweiffelt vorhanden ist, die gegen- seitige aber nicht einmahl ausgemacht ist, (wie man manchmahl hört, der und der sollte das gesagt haben: in einem gewissen Buche solle das und das stehen,) so wird jene wegen ihres Vorzugs Wahr- scheinlichkeit hervorbringen.
§. 13. Was bey der historischen Wahrscheinlichkeit zu thun ist.
Bey der Wahrscheinlichkeit nun, muß, wie bey dem Zweiffel überhaupt, unsere Bemühung dahin
gehen,
v. d. hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
§. 12. Klare Exempel der hiſtoriſchen Wahr- ſcheinlichkeit.
Es kommen aber verſchiedene Faͤlle vor, da eine Ausſage vor den andern einen merklichen Vorzug hat: woraus alſo eine Wahrſcheinlichkeit entſtehen kan. Als 1. es ſey eine Ausſage vorhanden, von einem, deſſen Anſehen beynahe voͤllig iſt: wider dieſe kommt eine Ausſage zum Vorſchein von ie- manden, deſſen Anſehen auch bey uns etwas gilt. Bey dieſen Umſtaͤnden wird uns die erſte Ausſage nur wahrſcheinlich ſeyn. 2. Es ſey eine Ausſage vorhanden, die klar und deutlich iſt: dargegen fin- det ſich eine gegenſeitige Ausſage, die die Klarheit nicht hat: ſo wird jene, ſo lange dieſe nicht wegge- raͤumt iſt, uns wahrſcheinlich ſeyn. 3. Die Aus- ſage eines Zuſchauers wird durch die Gegenausſage eines Nachſagers, die man doch nicht ablehnen kan, keine Gewißheit, ſondern nur Wahrſcheinlichkeit in uns erwecken. 4. Jſt es vollends, daß die ei- ne Ausſage ungezweiffelt vorhanden iſt, die gegen- ſeitige aber nicht einmahl ausgemacht iſt, (wie man manchmahl hoͤrt, der und der ſollte das geſagt haben: in einem gewiſſen Buche ſolle das und das ſtehen,) ſo wird jene wegen ihres Vorzugs Wahr- ſcheinlichkeit hervorbringen.
§. 13. Was bey der hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit zu thun iſt.
Bey der Wahrſcheinlichkeit nun, muß, wie bey dem Zweiffel uͤberhaupt, unſere Bemuͤhung dahin
gehen,
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v. d. hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
§. 12.
Klare Exempel der hiſtoriſchen Wahr-
ſcheinlichkeit.
Es kommen aber verſchiedene Faͤlle vor, da eine
Ausſage vor den andern einen merklichen Vorzug
hat: woraus alſo eine Wahrſcheinlichkeit entſtehen
kan. Als 1. es ſey eine Ausſage vorhanden, von
einem, deſſen Anſehen beynahe voͤllig iſt: wider
dieſe kommt eine Ausſage zum Vorſchein von ie-
manden, deſſen Anſehen auch bey uns etwas gilt.
Bey dieſen Umſtaͤnden wird uns die erſte Ausſage
nur wahrſcheinlich ſeyn. 2. Es ſey eine Ausſage
vorhanden, die klar und deutlich iſt: dargegen fin-
det ſich eine gegenſeitige Ausſage, die die Klarheit
nicht hat: ſo wird jene, ſo lange dieſe nicht wegge-
raͤumt iſt, uns wahrſcheinlich ſeyn. 3. Die Aus-
ſage eines Zuſchauers wird durch die Gegenausſage
eines Nachſagers, die man doch nicht ablehnen kan,
keine Gewißheit, ſondern nur Wahrſcheinlichkeit
in uns erwecken. 4. Jſt es vollends, daß die ei-
ne Ausſage ungezweiffelt vorhanden iſt, die gegen-
ſeitige aber nicht einmahl ausgemacht iſt, (wie
man manchmahl hoͤrt, der und der ſollte das geſagt
haben: in einem gewiſſen Buche ſolle das und das
ſtehen,) ſo wird jene wegen ihres Vorzugs Wahr-
ſcheinlichkeit hervorbringen.
§. 13.
Was bey der hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit zu
thun iſt.
Bey der Wahrſcheinlichkeit nun, muß, wie bey
dem Zweiffel uͤberhaupt, unſere Bemuͤhung dahin
gehen,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/369>, abgerufen am 24.11.2024.
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