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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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von zukünfftigen Dingen.
§. 17.
Warum Stifftungen mißrathen.

Ohngeachtet die Ausführung der Anschläge
hauptsächlich durch darzwischen kommende Zu-
fälle,
die man nicht abwenden kan, gehindert zu
werden pflegen; so findet sich doch, daß auch als-
denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar-
tung überein kommt, wenn man es völlig in sei-
ner Gewalt hat, das Zukünfftige nach seinem ei-
genen Willen und Wohlgefallen, zu bestimmen.
Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey
Verordnungen, Dispositionen, Stifftun-
gen, Friedensschlüssen,
sich manches Hinderniß
in der Ausführung äussert, ohne daß iemand ist,
der Hinderniß verursacht: Sondern die Sache
selbst ist nicht recht eingerichtet, und wie man
saget, nicht recht eingefädelt worden. Diese
Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz
willkührlicher Geschäffte sich äussern, entstehen dar-
aus: 1. Daß einige Stücke der Verordnung etwa
einander widersprechen: Als wenn man eine
Sache zwey Personen verspricht; oder einer
Person zwey Aemter aufträgt, die incompatible
sind. Dergleichen widersprechende Artickel fallen
nicht allemahl in die Augen; und kennen also un-
vermerckt, in Stifftungen, Jnstructionen,
zumahl wenn sie weitläufftig sind, einflüssen,
2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe-
stimmt
lässet, welche doch aus den allgemeinen
Regeln nicht können bestimmt werden. Die letz-

tere
von zukuͤnfftigen Dingen.
§. 17.
Warum Stifftungen mißrathen.

Ohngeachtet die Ausfuͤhrung der Anſchlaͤge
hauptſaͤchlich durch darzwiſchen kommende Zu-
faͤlle,
die man nicht abwenden kan, gehindert zu
werden pflegen; ſo findet ſich doch, daß auch als-
denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar-
tung uͤberein kommt, wenn man es voͤllig in ſei-
ner Gewalt hat, das Zukuͤnfftige nach ſeinem ei-
genen Willen und Wohlgefallen, zu beſtimmen.
Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey
Verordnungen, Diſpoſitionen, Stifftun-
gen, Friedensſchluͤſſen,
ſich manches Hinderniß
in der Ausfuͤhrung aͤuſſert, ohne daß iemand iſt,
der Hinderniß verurſacht: Sondern die Sache
ſelbſt iſt nicht recht eingerichtet, und wie man
ſaget, nicht recht eingefaͤdelt worden. Dieſe
Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz
willkuͤhrlicher Geſchaͤffte ſich aͤuſſern, entſtehen dar-
aus: 1. Daß einige Stuͤcke der Verordnung etwa
einander widerſprechen: Als wenn man eine
Sache zwey Perſonen verſpricht; oder einer
Perſon zwey Aemter auftraͤgt, die incompatible
ſind. Dergleichen widerſprechende Artickel fallen
nicht allemahl in die Augen; und kennen alſo un-
vermerckt, in Stifftungen, Jnſtructionen,
zumahl wenn ſie weitlaͤufftig ſind, einfluͤſſen,
2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe-
ſtimmt
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[395/0431] von zukuͤnfftigen Dingen. §. 17. Warum Stifftungen mißrathen. Ohngeachtet die Ausfuͤhrung der Anſchlaͤge hauptſaͤchlich durch darzwiſchen kommende Zu- faͤlle, die man nicht abwenden kan, gehindert zu werden pflegen; ſo findet ſich doch, daß auch als- denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar- tung uͤberein kommt, wenn man es voͤllig in ſei- ner Gewalt hat, das Zukuͤnfftige nach ſeinem ei- genen Willen und Wohlgefallen, zu beſtimmen. Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey Verordnungen, Diſpoſitionen, Stifftun- gen, Friedensſchluͤſſen, ſich manches Hinderniß in der Ausfuͤhrung aͤuſſert, ohne daß iemand iſt, der Hinderniß verurſacht: Sondern die Sache ſelbſt iſt nicht recht eingerichtet, und wie man ſaget, nicht recht eingefaͤdelt worden. Dieſe Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz willkuͤhrlicher Geſchaͤffte ſich aͤuſſern, entſtehen dar- aus: 1. Daß einige Stuͤcke der Verordnung etwa einander widerſprechen: Als wenn man eine Sache zwey Perſonen verſpricht; oder einer Perſon zwey Aemter auftraͤgt, die incompatible ſind. Dergleichen widerſprechende Artickel fallen nicht allemahl in die Augen; und kennen alſo un- vermerckt, in Stifftungen, Jnſtructionen, zumahl wenn ſie weitlaͤufftig ſind, einfluͤſſen, 2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe- ſtimmt laͤſſet, welche doch aus den allgemeinen Regeln nicht koͤnnen beſtimmt werden. Die letz- tere

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/431>, abgerufen am 24.11.2024.