Muths und der feindlichen Ordnung und im Terrainge- winn sucht.
133. Aber selbst die physische Zerstörung der feind- lichen Streitkräfte wird dadurch sehr gesteigert, denn Ge- fangene kann man nur durch das Handgefecht machen.
Wenn also ein Bataillon durch unser Feuer erschüt- tert ist, wenn unser Bajonetangriff es aus seiner vortheil- haften Stellung wirft und wir senden ihm auf seiner Flucht ein Paar Schwadronen nach, so begreift man wie dieser partielle Erfolg bedeutende Vortheile aller Art in die Waagschale des allgemeinen legen wird; aber es ist freilich Bedingung daß es geschehe ohne in Verlegenheit mit dieser siegenden Truppe zu gerathen, denn wenn unser Bataillon und unsere Schwadronen dabei überlegenen feind- lichen Kräften in die Hände fielen, so wäre diese partielle Entscheidung unzeitig gewesen.
134. Die Benutzung dieser partiellen Erfolge liegt in der Hand der Unterbefehlshaber und giebt derjenigen Armee eine große Überlegenheit, welche erfahrne Offiziere an der Spitze ihrer Divisionen, Brigaden, Regimenter, Bataillone, Batterien u. s. w. hat.
135. So sucht jeder der beiden Feldherrn schon im Zerstörungsakt sich diejenigen Vortheile zu verschaffen die die Entscheidung geben und dadurch diese wenigstens vor- zubereiten.
136. Die wichtigsten Gegenstände unter allen sind hier stets genommene Geschütze und genommenes Terrain.
137. Das Letztere nimmt an Wichtigkeit zu wenn der Feind sich in der Vertheidigung einer starken Stel- lung begriffen befand.
138. So ist der Zerstörungsakt von beiden Seiten,
Muths und der feindlichen Ordnung und im Terrainge- winn ſucht.
133. Aber ſelbſt die phyſiſche Zerſtoͤrung der feind- lichen Streitkraͤfte wird dadurch ſehr geſteigert, denn Ge- fangene kann man nur durch das Handgefecht machen.
Wenn alſo ein Bataillon durch unſer Feuer erſchuͤt- tert iſt, wenn unſer Bajonetangriff es aus ſeiner vortheil- haften Stellung wirft und wir ſenden ihm auf ſeiner Flucht ein Paar Schwadronen nach, ſo begreift man wie dieſer partielle Erfolg bedeutende Vortheile aller Art in die Waagſchale des allgemeinen legen wird; aber es iſt freilich Bedingung daß es geſchehe ohne in Verlegenheit mit dieſer ſiegenden Truppe zu gerathen, denn wenn unſer Bataillon und unſere Schwadronen dabei uͤberlegenen feind- lichen Kraͤften in die Haͤnde fielen, ſo waͤre dieſe partielle Entſcheidung unzeitig geweſen.
134. Die Benutzung dieſer partiellen Erfolge liegt in der Hand der Unterbefehlshaber und giebt derjenigen Armee eine große Überlegenheit, welche erfahrne Offiziere an der Spitze ihrer Diviſionen, Brigaden, Regimenter, Bataillone, Batterien u. ſ. w. hat.
135. So ſucht jeder der beiden Feldherrn ſchon im Zerſtoͤrungsakt ſich diejenigen Vortheile zu verſchaffen die die Entſcheidung geben und dadurch dieſe wenigſtens vor- zubereiten.
136. Die wichtigſten Gegenſtaͤnde unter allen ſind hier ſtets genommene Geſchuͤtze und genommenes Terrain.
137. Das Letztere nimmt an Wichtigkeit zu wenn der Feind ſich in der Vertheidigung einer ſtarken Stel- lung begriffen befand.
138. So iſt der Zerſtoͤrungsakt von beiden Seiten,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0320"n="306"/>
Muths und der feindlichen Ordnung und im Terrainge-<lb/>
winn ſucht.</p><lb/><p>133. Aber ſelbſt die phyſiſche Zerſtoͤrung der feind-<lb/>
lichen Streitkraͤfte wird dadurch ſehr geſteigert, denn Ge-<lb/>
fangene kann man nur durch das Handgefecht machen.</p><lb/><p>Wenn alſo ein Bataillon durch unſer Feuer erſchuͤt-<lb/>
tert iſt, wenn unſer Bajonetangriff es aus ſeiner vortheil-<lb/>
haften Stellung wirft und wir ſenden ihm auf ſeiner<lb/>
Flucht ein Paar Schwadronen nach, ſo begreift man wie<lb/>
dieſer partielle Erfolg bedeutende Vortheile aller Art in<lb/>
die Waagſchale des allgemeinen legen wird; aber es iſt<lb/>
freilich Bedingung daß es geſchehe ohne in Verlegenheit<lb/>
mit dieſer ſiegenden Truppe zu gerathen, denn wenn unſer<lb/>
Bataillon und unſere Schwadronen dabei uͤberlegenen feind-<lb/>
lichen Kraͤften in die Haͤnde fielen, ſo waͤre dieſe partielle<lb/>
Entſcheidung unzeitig geweſen.</p><lb/><p>134. Die Benutzung dieſer partiellen Erfolge liegt<lb/>
in der Hand der Unterbefehlshaber und giebt derjenigen<lb/>
Armee eine große Überlegenheit, welche erfahrne Offiziere<lb/>
an der Spitze ihrer Diviſionen, Brigaden, Regimenter,<lb/>
Bataillone, Batterien u. ſ. w. hat.</p><lb/><p>135. So ſucht jeder der beiden Feldherrn ſchon im<lb/>
Zerſtoͤrungsakt ſich diejenigen Vortheile zu verſchaffen die<lb/>
die Entſcheidung geben und dadurch dieſe wenigſtens vor-<lb/>
zubereiten.</p><lb/><p>136. Die wichtigſten Gegenſtaͤnde unter allen ſind<lb/>
hier ſtets genommene Geſchuͤtze und genommenes Terrain.</p><lb/><p>137. Das Letztere nimmt an Wichtigkeit zu wenn<lb/>
der Feind ſich in der Vertheidigung einer ſtarken Stel-<lb/>
lung begriffen befand.</p><lb/><p>138. So iſt der Zerſtoͤrungsakt von beiden Seiten,<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[306/0320]
Muths und der feindlichen Ordnung und im Terrainge-
winn ſucht.
133. Aber ſelbſt die phyſiſche Zerſtoͤrung der feind-
lichen Streitkraͤfte wird dadurch ſehr geſteigert, denn Ge-
fangene kann man nur durch das Handgefecht machen.
Wenn alſo ein Bataillon durch unſer Feuer erſchuͤt-
tert iſt, wenn unſer Bajonetangriff es aus ſeiner vortheil-
haften Stellung wirft und wir ſenden ihm auf ſeiner
Flucht ein Paar Schwadronen nach, ſo begreift man wie
dieſer partielle Erfolg bedeutende Vortheile aller Art in
die Waagſchale des allgemeinen legen wird; aber es iſt
freilich Bedingung daß es geſchehe ohne in Verlegenheit
mit dieſer ſiegenden Truppe zu gerathen, denn wenn unſer
Bataillon und unſere Schwadronen dabei uͤberlegenen feind-
lichen Kraͤften in die Haͤnde fielen, ſo waͤre dieſe partielle
Entſcheidung unzeitig geweſen.
134. Die Benutzung dieſer partiellen Erfolge liegt
in der Hand der Unterbefehlshaber und giebt derjenigen
Armee eine große Überlegenheit, welche erfahrne Offiziere
an der Spitze ihrer Diviſionen, Brigaden, Regimenter,
Bataillone, Batterien u. ſ. w. hat.
135. So ſucht jeder der beiden Feldherrn ſchon im
Zerſtoͤrungsakt ſich diejenigen Vortheile zu verſchaffen die
die Entſcheidung geben und dadurch dieſe wenigſtens vor-
zubereiten.
136. Die wichtigſten Gegenſtaͤnde unter allen ſind
hier ſtets genommene Geſchuͤtze und genommenes Terrain.
137. Das Letztere nimmt an Wichtigkeit zu wenn
der Feind ſich in der Vertheidigung einer ſtarken Stel-
lung begriffen befand.
138. So iſt der Zerſtoͤrungsakt von beiden Seiten,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/320>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.