rührte Vorstellungsart von der ungemischten Natur des Angriffs, wenn man uns diesen Ausdruck erlauben will, falsch ist, weil sie nur äußerst wenigen sehr eigenthüm- lichen Fällen entspricht.
201. Ist aber ein Anfang mit dem Handgefecht und der Entscheidung bei größern Gefechten nicht in der Na- tur der Dinge, so entsteht von selbst eine Theilung in Vorbereitung der Entscheidung durch das Feuer und in Entscheidung, also in die beiden Akte mit denen wir uns beschäftigt haben.
202. Wir haben zugegeben daß sie bei ganz kleinen Gefechten wegfallen kann (z. B. kleinen Kavalleriehaufen). Es entsteht nun die Frage ob sie nicht am Ende auch wie- der aufhört wenn die Massen eine gewisse Größe bekom- men. Nicht als ob die Anwendung des Feuers aufhören könnte, das wäre ein Widerspruch in sich, sondern ob die distinkte Trennung beider Thätigkeiten aufhören wird, so daß man sie nicht mehr als zwei getrennte Akte betrach- ten kann.
203. Man könnte vielleicht sagen ein Bataillon solle schießen ehe es Sturm läuft; das Eine muß dem Andern vorhergehen, es entstehen also zwei verschiedene Akte; aber nur für das Bataillon, nicht für die größere Abtheilung, die Brigade. Diese hat keinen für alle Bataillone be- stimmten Feuer- und Entscheidungsabschnitt, sie sucht von Hause aus das Objekt zu erreichen das ihr aufgegeben ist und überläßt das den Bataillonen.
204. Wer sieht nicht ein daß so alle Einheit verlo- ren gehen müßte? Bei der großen Nähe in welcher ein Bataillon neben dem andern sicht, müssen die Erfolge und Nichterfolge des einen nothwendig Einfluß auf die andern haben, und bei der geringen intensiven Wirkung unsers
ruͤhrte Vorſtellungsart von der ungemiſchten Natur des Angriffs, wenn man uns dieſen Ausdruck erlauben will, falſch iſt, weil ſie nur aͤußerſt wenigen ſehr eigenthuͤm- lichen Faͤllen entſpricht.
201. Iſt aber ein Anfang mit dem Handgefecht und der Entſcheidung bei groͤßern Gefechten nicht in der Na- tur der Dinge, ſo entſteht von ſelbſt eine Theilung in Vorbereitung der Entſcheidung durch das Feuer und in Entſcheidung, alſo in die beiden Akte mit denen wir uns beſchaͤftigt haben.
202. Wir haben zugegeben daß ſie bei ganz kleinen Gefechten wegfallen kann (z. B. kleinen Kavalleriehaufen). Es entſteht nun die Frage ob ſie nicht am Ende auch wie- der aufhoͤrt wenn die Maſſen eine gewiſſe Groͤße bekom- men. Nicht als ob die Anwendung des Feuers aufhoͤren koͤnnte, das waͤre ein Widerſpruch in ſich, ſondern ob die diſtinkte Trennung beider Thaͤtigkeiten aufhoͤren wird, ſo daß man ſie nicht mehr als zwei getrennte Akte betrach- ten kann.
203. Man koͤnnte vielleicht ſagen ein Bataillon ſolle ſchießen ehe es Sturm laͤuft; das Eine muß dem Andern vorhergehen, es entſtehen alſo zwei verſchiedene Akte; aber nur fuͤr das Bataillon, nicht fuͤr die groͤßere Abtheilung, die Brigade. Dieſe hat keinen fuͤr alle Bataillone be- ſtimmten Feuer- und Entſcheidungsabſchnitt, ſie ſucht von Hauſe aus das Objekt zu erreichen das ihr aufgegeben iſt und uͤberlaͤßt das den Bataillonen.
204. Wer ſieht nicht ein daß ſo alle Einheit verlo- ren gehen muͤßte? Bei der großen Naͤhe in welcher ein Bataillon neben dem andern ſicht, muͤſſen die Erfolge und Nichterfolge des einen nothwendig Einfluß auf die andern haben, und bei der geringen intenſiven Wirkung unſers
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ruͤhrte Vorſtellungsart von der ungemiſchten Natur des
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falſch iſt, weil ſie nur aͤußerſt wenigen ſehr eigenthuͤm-
lichen Faͤllen entſpricht.
201. Iſt aber ein Anfang mit dem Handgefecht und
der Entſcheidung bei groͤßern Gefechten nicht in der Na-
tur der Dinge, ſo entſteht von ſelbſt eine Theilung in
Vorbereitung der Entſcheidung durch das Feuer und
in Entſcheidung, alſo in die beiden Akte mit denen wir
uns beſchaͤftigt haben.
202. Wir haben zugegeben daß ſie bei ganz kleinen
Gefechten wegfallen kann (z. B. kleinen Kavalleriehaufen).
Es entſteht nun die Frage ob ſie nicht am Ende auch wie-
der aufhoͤrt wenn die Maſſen eine gewiſſe Groͤße bekom-
men. Nicht als ob die Anwendung des Feuers aufhoͤren
koͤnnte, das waͤre ein Widerſpruch in ſich, ſondern ob die
diſtinkte Trennung beider Thaͤtigkeiten aufhoͤren wird, ſo
daß man ſie nicht mehr als zwei getrennte Akte betrach-
ten kann.
203. Man koͤnnte vielleicht ſagen ein Bataillon ſolle
ſchießen ehe es Sturm laͤuft; das Eine muß dem Andern
vorhergehen, es entſtehen alſo zwei verſchiedene Akte; aber
nur fuͤr das Bataillon, nicht fuͤr die groͤßere Abtheilung,
die Brigade. Dieſe hat keinen fuͤr alle Bataillone be-
ſtimmten Feuer- und Entſcheidungsabſchnitt, ſie ſucht von
Hauſe aus das Objekt zu erreichen das ihr aufgegeben iſt
und uͤberlaͤßt das den Bataillonen.
204. Wer ſieht nicht ein daß ſo alle Einheit verlo-
ren gehen muͤßte? Bei der großen Naͤhe in welcher ein
Bataillon neben dem andern ſicht, muͤſſen die Erfolge und
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/330>, abgerufen am 24.11.2024.
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