Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.Vertheidigungsprinzip in Verbindung tretenden individuel- 275. Je weiter man sich in einem Gesammtgefecht 276. Wo in dieser Richtung der Vortheil des Ab- 277. Für jetzt ziehen wir nur den Schluß aus dem 278. Der Plan des Gefechts hat also in jedem Falle 279. Eben diese Bestimmung muß er für diejenigen 280. Lassen wir alle individuelle Verhältnisse welche 281. Wir werden diesen Grundsatz gleich mit einem Vertheidigungsprinzip in Verbindung tretenden individuel- 275. Je weiter man ſich in einem Geſammtgefecht 276. Wo in dieſer Richtung der Vortheil des Ab- 277. Fuͤr jetzt ziehen wir nur den Schluß aus dem 278. Der Plan des Gefechts hat alſo in jedem Falle 279. Eben dieſe Beſtimmung muß er fuͤr diejenigen 280. Laſſen wir alle individuelle Verhaͤltniſſe welche 281. Wir werden dieſen Grundſatz gleich mit einem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0345" n="331"/> Vertheidigungsprinzip in Verbindung tretenden individuel-<lb/> len Umſtaͤnde in Betrachtung kommen.</p><lb/> <p>275. Je weiter man ſich in einem Geſammtgefecht<lb/> das Vertheidigungsprinzip hinu<supplied>n</supplied>terſteigend denkt bis zu den<lb/> kleinſten Gliedern und je allgemeiner auf alle Glieder aus-<lb/> dehnt, um ſo paſſiver wird der ganze Widerſtand, um ſo<lb/> mehr wuͤrde ſich die Vertheidigung jener Linie eines abſo-<lb/> luten Leidens naͤhern die wir als ein Abſurdum anſehn.</p><lb/> <p>276. Wo in dieſer Richtung der Vortheil des Ab-<lb/> wartens fuͤr den Vertheidiger aufhoͤrt, d. h. ſeine Wirk-<lb/> ſamkeit erſchoͤpft iſt, wo gewiſſermaßen der Saͤttigungs-<lb/> punkt eintritt, werden wir erſt in der Folge naͤher betrach-<lb/> ten koͤnnen.</p><lb/> <p>277. Fuͤr jetzt ziehen wir nur den Schluß aus dem<lb/> Bisherigen daß die Abſicht von Angriff oder Vertheidi-<lb/> gung nicht blos uͤber den Anfang eines Gefechtes Etwas<lb/> beſtimmt, ſondern daſſelbe auch in ſeinem Verlaufe durch-<lb/> dringen kann, daß alſo dadurch wirklich zwei verſchiedene<lb/> Arten des Gefechts gegeben werden.</p><lb/> <p>278. Der Plan des Gefechts hat alſo in jedem Falle<lb/> fuͤr das Ganze zu beſtimmen ob daſſelbe Angriffs- oder<lb/> Vertheidigungsgefecht ſein ſoll.</p><lb/> <p>279. Eben dieſe Beſtimmung muß er fuͤr diejenigen<lb/> Theile enthalten die er einer von ihrem Ganzen abwei-<lb/> chenden Beſtimmung unterwerfen will.</p><lb/> <p>280. Laſſen wir alle individuelle Verhaͤltniſſe welche<lb/> uͤber die Wahl von Angriff und Vertheidigung entſchei-<lb/> den koͤnnen jetzt noch unberuͤckſichtigt, ſo ergiebt ſich nur<lb/> ein Geſetz, naͤmlich daß man da wo man die Entſcheidung<lb/> aufhalten will vertheidigend, da wo man ſie ſucht angriffs-<lb/> weiſe geht.</p><lb/> <p>281. Wir werden dieſen Grundſatz gleich mit einem<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [331/0345]
Vertheidigungsprinzip in Verbindung tretenden individuel-
len Umſtaͤnde in Betrachtung kommen.
275. Je weiter man ſich in einem Geſammtgefecht
das Vertheidigungsprinzip hinunterſteigend denkt bis zu den
kleinſten Gliedern und je allgemeiner auf alle Glieder aus-
dehnt, um ſo paſſiver wird der ganze Widerſtand, um ſo
mehr wuͤrde ſich die Vertheidigung jener Linie eines abſo-
luten Leidens naͤhern die wir als ein Abſurdum anſehn.
276. Wo in dieſer Richtung der Vortheil des Ab-
wartens fuͤr den Vertheidiger aufhoͤrt, d. h. ſeine Wirk-
ſamkeit erſchoͤpft iſt, wo gewiſſermaßen der Saͤttigungs-
punkt eintritt, werden wir erſt in der Folge naͤher betrach-
ten koͤnnen.
277. Fuͤr jetzt ziehen wir nur den Schluß aus dem
Bisherigen daß die Abſicht von Angriff oder Vertheidi-
gung nicht blos uͤber den Anfang eines Gefechtes Etwas
beſtimmt, ſondern daſſelbe auch in ſeinem Verlaufe durch-
dringen kann, daß alſo dadurch wirklich zwei verſchiedene
Arten des Gefechts gegeben werden.
278. Der Plan des Gefechts hat alſo in jedem Falle
fuͤr das Ganze zu beſtimmen ob daſſelbe Angriffs- oder
Vertheidigungsgefecht ſein ſoll.
279. Eben dieſe Beſtimmung muß er fuͤr diejenigen
Theile enthalten die er einer von ihrem Ganzen abwei-
chenden Beſtimmung unterwerfen will.
280. Laſſen wir alle individuelle Verhaͤltniſſe welche
uͤber die Wahl von Angriff und Vertheidigung entſchei-
den koͤnnen jetzt noch unberuͤckſichtigt, ſo ergiebt ſich nur
ein Geſetz, naͤmlich daß man da wo man die Entſcheidung
aufhalten will vertheidigend, da wo man ſie ſucht angriffs-
weiſe geht.
281. Wir werden dieſen Grundſatz gleich mit einem
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