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Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.

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vorher in welcher Gegend das Gefecht sein wird und
hat also Zeit diese Gegend gehörig zu untersuchen. Hier
schlägt die ganze Theorie der Stellungen, insofern sie in
die Taktik gehört, Wurzel.

519. Auch der Angreifende lernt die Gegend kennen
noch ehe das Gefecht angeht, aber nur unvollkommen,
denn der Vertheidiger ist im Besitz und erlaubt ihm nicht
näher zu untersuchen. Was er von Fern etwa erkennen
kann dient ihm zur nähern Bestimmung seines Plans.

520. Will der Vertheidiger einen andern Gebrauch
von der Gegend machen als den der bloßen Kenntniß,
will er sie zu lokaler Vertheidigung benutzen, so folgt dar-
aus mehr oder weniger eine bestimmte, ins Einzelne
gehende Verwendung
seiner Streitkräfte; dadurch
kommt der Gegner in den Fall sie kennen zu lernen und
bei seinem Plane zu berücksichtigen.

521. Dies ist also die erste Berücksichtigung des
Gegners welche eintritt.

522. In den meisten Fällen ist diese Station als
diejenige zu betrachten wo die Pläne beider Theile ab-
schließen, was weiter geschieht gehört schon zur Führung.

523. In Gefechten wo keiner der beiden Theile als
eigentlicher Vertheidiger zu betrachten ist, wo beide einan-
der entgegenkommen, vertreten Formation, Schlachtordnung
und Elementartaktik, als stereotype Disposition, etwas mo-
difizirt durch das Terrain, die Stelle eines eigentlichen
Plans.

524. Bei kleinen Ganzen kommt dies sehr häufig
vor, bei großen Ganzen sehr selten.

525. Ist aber die Handlung in Angriff und Verthei-
digung getheilt, so befindet sich auf der Nr. 522 genannten

vorher in welcher Gegend das Gefecht ſein wird und
hat alſo Zeit dieſe Gegend gehoͤrig zu unterſuchen. Hier
ſchlaͤgt die ganze Theorie der Stellungen, inſofern ſie in
die Taktik gehoͤrt, Wurzel.

519. Auch der Angreifende lernt die Gegend kennen
noch ehe das Gefecht angeht, aber nur unvollkommen,
denn der Vertheidiger iſt im Beſitz und erlaubt ihm nicht
naͤher zu unterſuchen. Was er von Fern etwa erkennen
kann dient ihm zur naͤhern Beſtimmung ſeines Plans.

520. Will der Vertheidiger einen andern Gebrauch
von der Gegend machen als den der bloßen Kenntniß,
will er ſie zu lokaler Vertheidigung benutzen, ſo folgt dar-
aus mehr oder weniger eine beſtimmte, ins Einzelne
gehende Verwendung
ſeiner Streitkraͤfte; dadurch
kommt der Gegner in den Fall ſie kennen zu lernen und
bei ſeinem Plane zu beruͤckſichtigen.

521. Dies iſt alſo die erſte Beruͤckſichtigung des
Gegners welche eintritt.

522. In den meiſten Faͤllen iſt dieſe Station als
diejenige zu betrachten wo die Plaͤne beider Theile ab-
ſchließen, was weiter geſchieht gehoͤrt ſchon zur Fuͤhrung.

523. In Gefechten wo keiner der beiden Theile als
eigentlicher Vertheidiger zu betrachten iſt, wo beide einan-
der entgegenkommen, vertreten Formation, Schlachtordnung
und Elementartaktik, als ſtereotype Dispoſition, etwas mo-
difizirt durch das Terrain, die Stelle eines eigentlichen
Plans.

524. Bei kleinen Ganzen kommt dies ſehr haͤufig
vor, bei großen Ganzen ſehr ſelten.

525. Iſt aber die Handlung in Angriff und Verthei-
digung getheilt, ſo befindet ſich auf der Nr. 522 genannten

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[372/0386] vorher in welcher Gegend das Gefecht ſein wird und hat alſo Zeit dieſe Gegend gehoͤrig zu unterſuchen. Hier ſchlaͤgt die ganze Theorie der Stellungen, inſofern ſie in die Taktik gehoͤrt, Wurzel. 519. Auch der Angreifende lernt die Gegend kennen noch ehe das Gefecht angeht, aber nur unvollkommen, denn der Vertheidiger iſt im Beſitz und erlaubt ihm nicht naͤher zu unterſuchen. Was er von Fern etwa erkennen kann dient ihm zur naͤhern Beſtimmung ſeines Plans. 520. Will der Vertheidiger einen andern Gebrauch von der Gegend machen als den der bloßen Kenntniß, will er ſie zu lokaler Vertheidigung benutzen, ſo folgt dar- aus mehr oder weniger eine beſtimmte, ins Einzelne gehende Verwendung ſeiner Streitkraͤfte; dadurch kommt der Gegner in den Fall ſie kennen zu lernen und bei ſeinem Plane zu beruͤckſichtigen. 521. Dies iſt alſo die erſte Beruͤckſichtigung des Gegners welche eintritt. 522. In den meiſten Faͤllen iſt dieſe Station als diejenige zu betrachten wo die Plaͤne beider Theile ab- ſchließen, was weiter geſchieht gehoͤrt ſchon zur Fuͤhrung. 523. In Gefechten wo keiner der beiden Theile als eigentlicher Vertheidiger zu betrachten iſt, wo beide einan- der entgegenkommen, vertreten Formation, Schlachtordnung und Elementartaktik, als ſtereotype Dispoſition, etwas mo- difizirt durch das Terrain, die Stelle eines eigentlichen Plans. 524. Bei kleinen Ganzen kommt dies ſehr haͤufig vor, bei großen Ganzen ſehr ſelten. 525. Iſt aber die Handlung in Angriff und Verthei- digung getheilt, ſo befindet ſich auf der Nr. 522 genannten

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Zitationshilfe: Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/386>, abgerufen am 27.11.2024.