p1c_232.001 3) Da die Reflexion keinen Gegenstand darstellen p1c_232.002 kann, der die absolute Anforderung, eine gesetzliche p1c_232.003 Totalität darzustellen, erfüllte, man sich aber dieser p1c_232.004 Totalität bewußt werden soll, um eine vollkommene p1c_232.005 Vergleichung zwischen dem Gewirkten und noch p1c_232.006 zu Wirkenden anstellen zu können, so muß in der Erscheinungswelt p1c_232.007 ein Wiederschein von der unendlichen p1c_232.008 Begreifbarkeit überhaupt entstehen können. p1c_232.009 Das Streben des Verstandes nach Begriffenp1c_232.010 unter dem Schema dieses Wiederscheins ist der p1c_232.011 ästhetische Gedanke, und dieser Wiederschein des p1c_232.012 gesetzlichen Denkens selbst ist ein Jngredienz des p1c_232.013 Schönen. Objekte, die ihn darstellen, sind schönep1c_232.014 Objekte.
p1c_232.015 4) Da die Verstandsreflexion nicht hinreichend p1c_232.016 ist, eine völlige Selbstanschauung, Selbstbewußtseynp1c_232.017 des gesetzlichen Wesens in uns p1c_232.018 durch die Objekte außer uns zu Stande zu bringen, p1c_232.019 wie sie doch absolut nothwendig fortdauernd gefordert p1c_232.020 wird, so muß, um dieser Forderung Genüge zu thun, p1c_232.021 im Bewußtseyn ein Wiederschein von der Uebereinstimmungp1c_232.022 des unbestimmbaren Objekts und unbestimmbaren p1c_232.023 gesetzlichen Subjekts entstehen können. p1c_232.024 Die Erhebung der Vernunft zu Jdeen unter dem p1c_232.025 Schema dieses Wiederscheins heißt der Glaube, ein
p1c_232.001 3) Da die Reflexion keinen Gegenstand darstellen p1c_232.002 kann, der die absolute Anforderung, eine gesetzliche p1c_232.003 Totalität darzustellen, erfüllte, man sich aber dieser p1c_232.004 Totalität bewußt werden soll, um eine vollkommene p1c_232.005 Vergleichung zwischen dem Gewirkten und noch p1c_232.006 zu Wirkenden anstellen zu können, so muß in der Erscheinungswelt p1c_232.007 ein Wiederschein von der unendlichen p1c_232.008 Begreifbarkeit überhaupt entstehen können. p1c_232.009 Das Streben des Verstandes nach Begriffenp1c_232.010 unter dem Schema dieses Wiederscheins ist der p1c_232.011 ästhetische Gedanke, und dieser Wiederschein des p1c_232.012 gesetzlichen Denkens selbst ist ein Jngredienz des p1c_232.013 Schönen. Objekte, die ihn darstellen, sind schönep1c_232.014 Objekte.
p1c_232.015 4) Da die Verstandsreflexion nicht hinreichend p1c_232.016 ist, eine völlige Selbstanschauung, Selbstbewußtseynp1c_232.017 des gesetzlichen Wesens in uns p1c_232.018 durch die Objekte außer uns zu Stande zu bringen, p1c_232.019 wie sie doch absolut nothwendig fortdauernd gefordert p1c_232.020 wird, so muß, um dieser Forderung Genüge zu thun, p1c_232.021 im Bewußtseyn ein Wiederschein von der Uebereinstimmungp1c_232.022 des unbestimmbaren Objekts und unbestimmbaren p1c_232.023 gesetzlichen Subjekts entstehen können. p1c_232.024 Die Erhebung der Vernunft zu Jdeen unter dem p1c_232.025 Schema dieses Wiederscheins heißt der Glaube, ein
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3) Da die Reflexion keinen Gegenstand darstellen p1c_232.002
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4) Da die Verstandsreflexion nicht hinreichend p1c_232.016
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/290>, abgerufen am 27.11.2024.
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