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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804.

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§. 3.

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Da das religiöse Gewissen die höchste p2c_491.003
Quelle alles menschlichen Wissens ist, der Mensch aber p2c_491.004
nichts glauben kann noch darf, was seinem höhern p2c_491.005
Wissen widerspricht, so dürfen erstlich diese p2c_491.006
Urkunden des religiösen Glaubens dem religiösen p2c_491.007
Gewissen
nicht widersprechen, sondern p2c_491.008
müssen dasselbe bekräftigen.

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Anmerk. 1. Etwas anders ist zu sagen von dem p2c_491.010
niedern mehr sogenannten Wissen der gewöhnlichen p2c_491.011
nach physischen und Verstandesgesetzen geordneten Erfahrung. p2c_491.012
Dieses historische Wissen beruht ohnedieß nur auf p2c_491.013
Hypothesen, ist und bleibt ewig Stückwerk, und kann nur p2c_491.014
von falschem Witze und menschlicher Aufgeblasenheit einer p2c_491.015
Offenbarung entgegengesetzt werden. Letztere muß sogar p2c_491.016
ihrer Natur nach dem beschränkten Verstande unwahrscheinlich p2c_491.017
seyn, weil sie Gegenstände darstellt, welche nicht für p2c_491.018
sein Forum gehören.

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Anmerk. 2. Der religiöse Glaube ist zwar, wie p2c_491.020
wir oben bewiesen haben, seiner Natur nach ästhetisch. p2c_491.021
Er unterscheidet sich aber eben dadurch von den profanen p2c_491.022
ästhetischen Empfindungen, daß er ein praktisches Jnteresse p2c_491.023
hat, und das Gewissen bekräftigen soll. Das p2c_491.024
höhere Leben der Tugend muß sich selbst erscheinen, muß an p2c_491.025
sich selbst glauben. Da es sich auf eine für den Verstand

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müssen dasselbe bekräftigen.

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik02_1804/15>, abgerufen am 03.12.2024.