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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804.

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Anmerk. 5. Was die eigentliche Schauspielkunst p2c_668.002
betrifft, so gehören die dahin einschlagenden Regeln in die p2c_668.003
allgemeine Aesthetik, und insbesondere in einen Theil derselben, p2c_668.004
welcher Mimik heißt.

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IV.

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Von der Verbindung der historischen Poesie mit der Musik.

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§. 1.

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Die Oper ist die dramatische Vorstellung p2c_668.010
einer Handlung, bey welcher sich Poesie, Musik p2c_668.011
und Schauspielkunst, als Hauptkünste zu p2c_668.012
gleichen Rechten verbinden.

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Anmerk. Es ist also die Oper ein durchaus musikalisches p2c_668.014
Gedicht, wie wir den Begriff oben bey der p2c_668.015
Kantate bestimmt haben, auf die historische Poesie angewandt. p2c_668.016
Sie unterscheidet sich von der alten Tragödie und p2c_668.017
dem Melodram. Denn in diesen beyden ist die Poesie p2c_668.018
die Hauptkunst und die Musik unterstützt nur die Recitationen. p2c_668.019
Sie soll aber eigentlich auch nicht so wie bis jetzt, der p2c_668.020
Musik den Vorrang einräumen, und selbige von der p2c_668.021
Poesie nur unterstützen lassen. Kurz bey der Oper, wie p2c_668.022
deren ideale Natur nach dem System festgesetzt werden kann, p2c_668.023
sind Poesie und Musik Hauptkünste, haben gleiche p2c_668.024
Rechte, müssen einander wechselsmeise beschränken.

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804, S. 668. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik02_1804/192>, abgerufen am 21.11.2024.