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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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ihm entzogen; der Besuch an diesem Hause, der Ver-
kehr mit diesen Kindern oder jungen Leuten, so an-
genehm und ersehnt, wird zeitweilig untersagt u. s. w.
- Es ist Strafe, wenn ihm Unangenehmes aufge-
legt wird: Es wird zeitweilig eingeschlossen oder doch
allein gelassen; es muß eine ihm unangenehme und
widerwärtige Arbeit thun; es muß ein schlechteres Klei-
dungsstück tragen oder sonst eine Zurücksetzung und
Demüthigung erfahren u. s. w.

Genug, fast immer stehen den Eltern verschiedene
Strafen zur Auswahl, von denen einige viel mehr
dem Zwecke der Strafe, der Besserung des Kindes
entsprechen, sei es daß sie der Art des vorliegenden Feh-
lers oder der Natur und Beschaffenheit des Kindes oder
den Verhältnissen mehr angemessen sind. Oder wer
könnte verkennen, daß für ein Kind, welches von Natur
zart oder scheu und furchtsam ist, sich die hier zuletzt ge-
nannten, überhaupt mildere Strafen mehr empfehlen,
als körperliche Züchtigung; daß für Kinder, welche
im Alter schon mehr vorgeschritten sind, die für kleinere
Kinder vielleicht zu empfehlenden Strafen weniger
passend und geeignet sind; daß für Fehler, die ihren
Grund in ungeordneter Sinnlichkeit haben, Strafen,
wodurch etwas Sinnlich-Angenehmes vorenthalten
oder etwas Sinnlich-Unangenehmes zugewendet wird,
hingegen für Fehler, welche in Stolz und Hochmuth
wurzeln, Demüthigungen den Vorzug verdienen?

Wo ist denn ein Handwerksmann, der wenn er
eine Arbeit unter Händen und eine Auswahl ent-
sprechender Instrumente vor sich hat, jedesmal nach
dem ersten besten griffe und nicht vielmehr jedesmal
das auswählte, welches am geeignetsten ist, die Arbeit
gut herzustellen. Und Eltern, Väter sollten, wenn

ihm entzogen; der Besuch an diesem Hause, der Ver-
kehr mit diesen Kindern oder jungen Leuten, so an-
genehm und ersehnt, wird zeitweilig untersagt u. s. w.
– Es ist Strafe, wenn ihm Unangenehmes aufge-
legt wird: Es wird zeitweilig eingeschlossen oder doch
allein gelassen; es muß eine ihm unangenehme und
widerwärtige Arbeit thun; es muß ein schlechteres Klei-
dungsstück tragen oder sonst eine Zurücksetzung und
Demüthigung erfahren u. s. w.

Genug, fast immer stehen den Eltern verschiedene
Strafen zur Auswahl, von denen einige viel mehr
dem Zwecke der Strafe, der Besserung des Kindes
entsprechen, sei es daß sie der Art des vorliegenden Feh-
lers oder der Natur und Beschaffenheit des Kindes oder
den Verhältnissen mehr angemessen sind. Oder wer
könnte verkennen, daß für ein Kind, welches von Natur
zart oder scheu und furchtsam ist, sich die hier zuletzt ge-
nannten, überhaupt mildere Strafen mehr empfehlen,
als körperliche Züchtigung; daß für Kinder, welche
im Alter schon mehr vorgeschritten sind, die für kleinere
Kinder vielleicht zu empfehlenden Strafen weniger
passend und geeignet sind; daß für Fehler, die ihren
Grund in ungeordneter Sinnlichkeit haben, Strafen,
wodurch etwas Sinnlich-Angenehmes vorenthalten
oder etwas Sinnlich-Unangenehmes zugewendet wird,
hingegen für Fehler, welche in Stolz und Hochmuth
wurzeln, Demüthigungen den Vorzug verdienen?

Wo ist denn ein Handwerksmann, der wenn er
eine Arbeit unter Händen und eine Auswahl ent-
sprechender Instrumente vor sich hat, jedesmal nach
dem ersten besten griffe und nicht vielmehr jedesmal
das auswählte, welches am geeignetsten ist, die Arbeit
gut herzustellen. Und Eltern, Väter sollten, wenn

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[113/0116] ihm entzogen; der Besuch an diesem Hause, der Ver- kehr mit diesen Kindern oder jungen Leuten, so an- genehm und ersehnt, wird zeitweilig untersagt u. s. w. – Es ist Strafe, wenn ihm Unangenehmes aufge- legt wird: Es wird zeitweilig eingeschlossen oder doch allein gelassen; es muß eine ihm unangenehme und widerwärtige Arbeit thun; es muß ein schlechteres Klei- dungsstück tragen oder sonst eine Zurücksetzung und Demüthigung erfahren u. s. w. Genug, fast immer stehen den Eltern verschiedene Strafen zur Auswahl, von denen einige viel mehr dem Zwecke der Strafe, der Besserung des Kindes entsprechen, sei es daß sie der Art des vorliegenden Feh- lers oder der Natur und Beschaffenheit des Kindes oder den Verhältnissen mehr angemessen sind. Oder wer könnte verkennen, daß für ein Kind, welches von Natur zart oder scheu und furchtsam ist, sich die hier zuletzt ge- nannten, überhaupt mildere Strafen mehr empfehlen, als körperliche Züchtigung; daß für Kinder, welche im Alter schon mehr vorgeschritten sind, die für kleinere Kinder vielleicht zu empfehlenden Strafen weniger passend und geeignet sind; daß für Fehler, die ihren Grund in ungeordneter Sinnlichkeit haben, Strafen, wodurch etwas Sinnlich-Angenehmes vorenthalten oder etwas Sinnlich-Unangenehmes zugewendet wird, hingegen für Fehler, welche in Stolz und Hochmuth wurzeln, Demüthigungen den Vorzug verdienen? Wo ist denn ein Handwerksmann, der wenn er eine Arbeit unter Händen und eine Auswahl ent- sprechender Instrumente vor sich hat, jedesmal nach dem ersten besten griffe und nicht vielmehr jedesmal das auswählte, welches am geeignetsten ist, die Arbeit gut herzustellen. Und Eltern, Väter sollten, wenn

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/116>, abgerufen am 23.11.2024.