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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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es sich darum handelt, das wichtigste, kostbarste Werk,
die gute Erziehung ihrer Kinder zu vollführen, da,
wo sie als nothwendiges Mittel dazu Züchtigung und
Strafe in Anwendung bringen müssen, zu den ersten
besten Strafen greifen, und nicht vielmehr eine ver-
nünftige und wohl überlegte Auswahl machen?

Freilich ist das alles, was wir hierdurch den Vä-
tern ansinnen müssen, in der beharrlichen und con-
sequenten Durchführung nicht eben eine leichte Sache;
es ist viel leichter und bequemer, die Kinder unge-
straft zu lassen oder sie in den angedeuteten unzei-
tigen Weisen zu bestrafen. Die rechte Ausführung
des Strafamts nimmt meist eine große Hingebung
an die Sache der guten Erziehung der Kinder,
große Mühe, viel Nachdenken und Ueberlegung, eine
nicht geringe Opferwilligkeit in Anspruch. Aber sie
ist Pflicht, heilige Pflicht, und selbst Mitbedingung
der ewigen Seligkeit für jeden christlichen Vater und
auch hier gilt das Wort des Herrn: "Nur die Ge-
walt brauchen, reißen das Himmelreich an sich."

Ueberdies ist die kostbare Frucht, welche die väter-
liche Strafgewalt, wenn sie nach den gegebenen Win-
ken gehandhabt wird, an den Kindern trägt, die "frie-
denvolle Frucht der Gerechtigkeit"
aller damit verbun-
denen Mühen und Opfer werth; fast immer wird
dem Vater schon hier auf Erden in seinen eigenen
Kindern durch die Vortrefflichkeit derselben für jene
Mühen und Opfer reicher Lohn bereitet, vollends in
der Ewigkeit, während Väter, welche an ihren Kin-
dern die pflichtmäßige Zucht überhaupt nicht oder nicht
in gebührender Weise üben, sich in ihren entartenden
Kindern selbst eine Zuchtruthe und Kummer und
Gram in einem Maße bereiten, wogegen alle Mühe

es sich darum handelt, das wichtigste, kostbarste Werk,
die gute Erziehung ihrer Kinder zu vollführen, da,
wo sie als nothwendiges Mittel dazu Züchtigung und
Strafe in Anwendung bringen müssen, zu den ersten
besten Strafen greifen, und nicht vielmehr eine ver-
nünftige und wohl überlegte Auswahl machen?

Freilich ist das alles, was wir hierdurch den Vä-
tern ansinnen müssen, in der beharrlichen und con-
sequenten Durchführung nicht eben eine leichte Sache;
es ist viel leichter und bequemer, die Kinder unge-
straft zu lassen oder sie in den angedeuteten unzei-
tigen Weisen zu bestrafen. Die rechte Ausführung
des Strafamts nimmt meist eine große Hingebung
an die Sache der guten Erziehung der Kinder,
große Mühe, viel Nachdenken und Ueberlegung, eine
nicht geringe Opferwilligkeit in Anspruch. Aber sie
ist Pflicht, heilige Pflicht, und selbst Mitbedingung
der ewigen Seligkeit für jeden christlichen Vater und
auch hier gilt das Wort des Herrn: „Nur die Ge-
walt brauchen, reißen das Himmelreich an sich.“

Ueberdies ist die kostbare Frucht, welche die väter-
liche Strafgewalt, wenn sie nach den gegebenen Win-
ken gehandhabt wird, an den Kindern trägt, die „frie-
denvolle Frucht der Gerechtigkeit“
aller damit verbun-
denen Mühen und Opfer werth; fast immer wird
dem Vater schon hier auf Erden in seinen eigenen
Kindern durch die Vortrefflichkeit derselben für jene
Mühen und Opfer reicher Lohn bereitet, vollends in
der Ewigkeit, während Väter, welche an ihren Kin-
dern die pflichtmäßige Zucht überhaupt nicht oder nicht
in gebührender Weise üben, sich in ihren entartenden
Kindern selbst eine Zuchtruthe und Kummer und
Gram in einem Maße bereiten, wogegen alle Mühe

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[114/0117] es sich darum handelt, das wichtigste, kostbarste Werk, die gute Erziehung ihrer Kinder zu vollführen, da, wo sie als nothwendiges Mittel dazu Züchtigung und Strafe in Anwendung bringen müssen, zu den ersten besten Strafen greifen, und nicht vielmehr eine ver- nünftige und wohl überlegte Auswahl machen? Freilich ist das alles, was wir hierdurch den Vä- tern ansinnen müssen, in der beharrlichen und con- sequenten Durchführung nicht eben eine leichte Sache; es ist viel leichter und bequemer, die Kinder unge- straft zu lassen oder sie in den angedeuteten unzei- tigen Weisen zu bestrafen. Die rechte Ausführung des Strafamts nimmt meist eine große Hingebung an die Sache der guten Erziehung der Kinder, große Mühe, viel Nachdenken und Ueberlegung, eine nicht geringe Opferwilligkeit in Anspruch. Aber sie ist Pflicht, heilige Pflicht, und selbst Mitbedingung der ewigen Seligkeit für jeden christlichen Vater und auch hier gilt das Wort des Herrn: „Nur die Ge- walt brauchen, reißen das Himmelreich an sich.“ Ueberdies ist die kostbare Frucht, welche die väter- liche Strafgewalt, wenn sie nach den gegebenen Win- ken gehandhabt wird, an den Kindern trägt, die „frie- denvolle Frucht der Gerechtigkeit“ aller damit verbun- denen Mühen und Opfer werth; fast immer wird dem Vater schon hier auf Erden in seinen eigenen Kindern durch die Vortrefflichkeit derselben für jene Mühen und Opfer reicher Lohn bereitet, vollends in der Ewigkeit, während Väter, welche an ihren Kin- dern die pflichtmäßige Zucht überhaupt nicht oder nicht in gebührender Weise üben, sich in ihren entartenden Kindern selbst eine Zuchtruthe und Kummer und Gram in einem Maße bereiten, wogegen alle Mühe

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/117>, abgerufen am 23.11.2024.