aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för- dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis- gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei- spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri- voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver- lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu- mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling, wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein- flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet das elterliche Haus verließen, haben unter den nach- theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält- nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer- halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren, mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein- gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus- schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt - des höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen? Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?
aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för- dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis- gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei- spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri- voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver- lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu- mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling, wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein- flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet das elterliche Haus verließen, haben unter den nach- theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält- nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer- halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren, mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein- gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus- schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt – des höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen? Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?
<TEI><text><body><div><div><div><p><pbfacs="#f0125"xml:id="C889V3_001_1874_pb0122_0001"n="122"/>
aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för-<lb/>
dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt<lb/>
lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die<lb/>
Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und<lb/>
aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in<lb/>
eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt<lb/>
entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter<lb/>
dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis-<lb/>
gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei-<lb/>
spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften<lb/>
Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri-<lb/>
voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und<lb/>
untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver-<lb/>
lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!</p><p>Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu-<lb/>
mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling,<lb/>
wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein-<lb/>
flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so<lb/>
wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet<lb/>
das elterliche Haus verließen, haben unter den nach-<lb/>
theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält-<lb/>
nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer-<lb/>
halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren,<lb/>
mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein-<lb/>
gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus-<lb/>
schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja<lb/>
ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz<lb/>
Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt – des<lb/>
höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!</p><p>Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und<lb/>
mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn<lb/>
er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen?<lb/>
Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[122/0125]
aufgeboten hat, um dasselbe zu sichern und zu för-
dern, kann es unmöglich gleichgültig und unbesorgt
lassen, wenn er sein geliebtes Kind, den Sohn, die
Tochter aus seiner Nähe, aus seiner Aufsicht und
aus seinem unmittelbaren Einflusse entlassen und in
eine fremde Familie, vielleicht in eine fremde Stadt
entsenden muß. Wie, wenn der Sohn, die Tochter
dort nachtheiligen, verderblichen Einwirkungen preis-
gegeben sein würde, dem Einflusse eines bösen Bei-
spiels, eines unchristlichen, leichsinnigen, sündhaften
Lebens, dem Einflusse leichtfertiger, unlauterer, fri-
voler, Glauben und christliche Sitte verletzender und
untergrabender Reden, ja sogar der Verleitung, Ver-
lockung, Anreizung und Verführung zum Bösen?!
Und wie sehr steht das vielleicht zu fürchten, zu-
mal in unsern Tagen! Ach, wie mancher Jüngling,
wie manche Jungfrau, die bis dahin unter dem Ein-
flusse eines wahrhaft christlichen Familienlebens so
wohl gediehen waren und so gut und wohlgeartet
das elterliche Haus verließen, haben unter den nach-
theiligen und verderblichen Wirkungen der Verhält-
nisse des Hauses, der Umgebung, denen sie außer-
halb des elterlichen Hauses anheimgegeben waren,
mehr und mehr ihren religiösen, frommen Sinn ein-
gebüßt, sich dem Leichtsinne, der Sünde, der Aus-
schweifung in die Arme geworfen, ihre Unschuld, ja
ihren Glauben verloren und sind zur Zeit als ganz
Andere in's elterliche Haus zurückgekehrt – des
höchsten Schatzes und Glückes ihres Lebens beraubt!
Kann also ein rechter, ein christlicher Vater (und
mit ihm die Mutter) gleichgültig dabei bleiben, wenn
er in der Lage ist, also sein Kind entlassen zu müssen?
Kann er unbesorgt es seinem Geschicke überlassen?
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/125>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.