Unmöglich! Er wird vielmehr, wie es auch heilige Pflicht ist, darauf bedacht sein, sein Kind, wenn er nicht umhin kann, es aus seiner Nähe und Huth zu entlassen, so viel an ihm ist, vor drohenden Gefahren sicher zu stellen und alle mögliche Sorgfalt darauf ver- wenden, daß das Gute, was zu Hause in ihm grund- gelegt ist, bleibe und seine fernere Entwicklung finde.
Eigenthümlich! Wenn man sonst etwas Werthes und Theures einem Andern anheim giebt, da hat man alle Sorge, daß man es zur Zeit unverletzt und wohl- behalten wieder erlange, sucht sich z. B., wenn man ein Kapital bei einem Andern verzinslich anlegen will, auf jede Art zu überzeugen, ob derselbe hinläng- lich Sicherheit bieten könne; man entschließt sich nicht, ihm sein Geld zu leihen, wenn Gefahr da ist, daß es verloren gehe. Und das Kostbarste von Allem, die Kinder, giebt man dahin, ohne sich zu überzeugen, ob ihr Seelenheil nicht Gefahr dabei laufe, ja man giebt sie hin, während das offen zu Tage liegt. Welcher Leichtsinn! Welche Verantwortung!
Es ist wahr, oft genug ist es gar nicht leicht, ja, nur zu oft ist es den Eltern in solchen Verhält- nissen gradzu unmöglich, etwas Wesentliches für die Sicherstellung und zum Schutze der Kinder zu thun. Ein Haus, eine Condition, ein Dienstverhältniß, wo in Beziehung auf gute christliche Gesinnung und Sitte Alles wohl bestellt wäre oder auch nur billigem Wun- sche entspreche, läßt sich beim besten Willen kaum ausfindig machen; und doch muß der Sohn, die Tochter hinaus; es läßt sich nichts daran ändern.
Aber es kann leider nicht verkannt werden, daß nur zu oft, ja so fast muß man sagen, in den meisten Fällen in dieser Hinsicht eine unbegreifliche Gleich-
Unmöglich! Er wird vielmehr, wie es auch heilige Pflicht ist, darauf bedacht sein, sein Kind, wenn er nicht umhin kann, es aus seiner Nähe und Huth zu entlassen, so viel an ihm ist, vor drohenden Gefahren sicher zu stellen und alle mögliche Sorgfalt darauf ver- wenden, daß das Gute, was zu Hause in ihm grund- gelegt ist, bleibe und seine fernere Entwicklung finde.
Eigenthümlich! Wenn man sonst etwas Werthes und Theures einem Andern anheim giebt, da hat man alle Sorge, daß man es zur Zeit unverletzt und wohl- behalten wieder erlange, sucht sich z. B., wenn man ein Kapital bei einem Andern verzinslich anlegen will, auf jede Art zu überzeugen, ob derselbe hinläng- lich Sicherheit bieten könne; man entschließt sich nicht, ihm sein Geld zu leihen, wenn Gefahr da ist, daß es verloren gehe. Und das Kostbarste von Allem, die Kinder, giebt man dahin, ohne sich zu überzeugen, ob ihr Seelenheil nicht Gefahr dabei laufe, ja man giebt sie hin, während das offen zu Tage liegt. Welcher Leichtsinn! Welche Verantwortung!
Es ist wahr, oft genug ist es gar nicht leicht, ja, nur zu oft ist es den Eltern in solchen Verhält- nissen gradzu unmöglich, etwas Wesentliches für die Sicherstellung und zum Schutze der Kinder zu thun. Ein Haus, eine Condition, ein Dienstverhältniß, wo in Beziehung auf gute christliche Gesinnung und Sitte Alles wohl bestellt wäre oder auch nur billigem Wun- sche entspreche, läßt sich beim besten Willen kaum ausfindig machen; und doch muß der Sohn, die Tochter hinaus; es läßt sich nichts daran ändern.
Aber es kann leider nicht verkannt werden, daß nur zu oft, ja so fast muß man sagen, in den meisten Fällen in dieser Hinsicht eine unbegreifliche Gleich-
<TEI><text><body><div><div><div><p><pbfacs="#f0126"xml:id="C889V3_001_1874_pb0123_0001"n="123"/>
Unmöglich! Er wird vielmehr, wie es auch heilige<lb/>
Pflicht ist, darauf bedacht sein, sein Kind, wenn er<lb/>
nicht umhin kann, es aus seiner Nähe und Huth zu<lb/>
entlassen, so viel an ihm ist, vor drohenden Gefahren<lb/>
sicher zu stellen und alle mögliche Sorgfalt darauf ver-<lb/>
wenden, daß das Gute, was zu Hause in ihm grund-<lb/>
gelegt ist, bleibe und seine fernere Entwicklung finde.</p><p>Eigenthümlich! Wenn man sonst etwas Werthes<lb/>
und Theures einem Andern anheim giebt, da hat man<lb/>
alle Sorge, daß man es zur Zeit unverletzt und wohl-<lb/>
behalten wieder erlange, sucht sich z. B., wenn man<lb/>
ein Kapital bei einem Andern verzinslich anlegen<lb/>
will, auf jede Art zu überzeugen, ob derselbe hinläng-<lb/>
lich Sicherheit bieten könne; man entschließt sich nicht,<lb/>
ihm sein Geld zu leihen, wenn Gefahr da ist, daß<lb/>
es verloren gehe. Und das Kostbarste von Allem, die<lb/>
Kinder, giebt man dahin, ohne sich zu überzeugen,<lb/>
ob ihr Seelenheil nicht Gefahr dabei laufe, ja man<lb/>
giebt sie hin, während das offen zu Tage liegt.<lb/>
Welcher Leichtsinn! Welche Verantwortung!</p><p>Es ist wahr, oft genug ist es gar nicht leicht,<lb/>
ja, nur zu oft ist es den Eltern in solchen Verhält-<lb/>
nissen gradzu unmöglich, etwas Wesentliches für die<lb/>
Sicherstellung und zum Schutze der Kinder zu thun.<lb/>
Ein Haus, eine Condition, ein Dienstverhältniß, wo<lb/>
in Beziehung auf gute christliche Gesinnung und Sitte<lb/>
Alles wohl bestellt wäre oder auch nur billigem Wun-<lb/>
sche entspreche, läßt sich beim besten Willen kaum<lb/>
ausfindig machen; und doch <hirendition="#g">muß</hi> der Sohn, die<lb/>
Tochter hinaus; es läßt sich nichts daran ändern.</p><p>Aber es kann leider nicht verkannt werden, daß<lb/>
nur zu oft, ja so fast muß man sagen, in den meisten<lb/>
Fällen in dieser Hinsicht eine unbegreifliche Gleich-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[123/0126]
Unmöglich! Er wird vielmehr, wie es auch heilige
Pflicht ist, darauf bedacht sein, sein Kind, wenn er
nicht umhin kann, es aus seiner Nähe und Huth zu
entlassen, so viel an ihm ist, vor drohenden Gefahren
sicher zu stellen und alle mögliche Sorgfalt darauf ver-
wenden, daß das Gute, was zu Hause in ihm grund-
gelegt ist, bleibe und seine fernere Entwicklung finde.
Eigenthümlich! Wenn man sonst etwas Werthes
und Theures einem Andern anheim giebt, da hat man
alle Sorge, daß man es zur Zeit unverletzt und wohl-
behalten wieder erlange, sucht sich z. B., wenn man
ein Kapital bei einem Andern verzinslich anlegen
will, auf jede Art zu überzeugen, ob derselbe hinläng-
lich Sicherheit bieten könne; man entschließt sich nicht,
ihm sein Geld zu leihen, wenn Gefahr da ist, daß
es verloren gehe. Und das Kostbarste von Allem, die
Kinder, giebt man dahin, ohne sich zu überzeugen,
ob ihr Seelenheil nicht Gefahr dabei laufe, ja man
giebt sie hin, während das offen zu Tage liegt.
Welcher Leichtsinn! Welche Verantwortung!
Es ist wahr, oft genug ist es gar nicht leicht,
ja, nur zu oft ist es den Eltern in solchen Verhält-
nissen gradzu unmöglich, etwas Wesentliches für die
Sicherstellung und zum Schutze der Kinder zu thun.
Ein Haus, eine Condition, ein Dienstverhältniß, wo
in Beziehung auf gute christliche Gesinnung und Sitte
Alles wohl bestellt wäre oder auch nur billigem Wun-
sche entspreche, läßt sich beim besten Willen kaum
ausfindig machen; und doch muß der Sohn, die
Tochter hinaus; es läßt sich nichts daran ändern.
Aber es kann leider nicht verkannt werden, daß
nur zu oft, ja so fast muß man sagen, in den meisten
Fällen in dieser Hinsicht eine unbegreifliche Gleich-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/126>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.