als Mitglied dann auch für sie und ihre Kinder beten wirst, da wird einmal im Monate das hochheilige Opfer für dich und deine Anliegen dargebracht, in der h. Com- munion vereinigt sich das göttliche Herz Jesu mit deinem kummervollen Herzen, und ein frommer Priester gibt die Belehrung über deine oft so verwickelten Pflichten, Ermah- nungen, die deinen Muth heben und dir wieder und immer wieder vorstellen, daß du eine ganz himmlische Aufgabe hast, eine Aufgabe, welche dein Heiland mit dir theilt: das Reich Gottes auf Erden auszubreiten und Seelen zu retten für's ewige Leben."
So weit die edle Gräfin. So wollen denn unsere Leserinnen es vor Gott überlegen, ob sie dem vortrefflichen Vereine beizutreten sich nicht entschließen. Die Bedingungen, welche wir hier unten folgen lassen, sind nicht schwer und verpflichten ja auch nicht unter Sünde. Auch Mütter, welche an Orten leben, wo die Bruderschaft nicht errichtet ist, können Mitglieder sein; sie brauchen auch zur Gewin- nung der Ablässe selbstrebend an den üblichen Versamm- lungen nicht teilzunehmen; auch die monatliche Com- munion wird nicht streng gefordert, wie auch die Leistung eines Geldbeitrages dem Vermögen anheimgegeben ist. Man hat sich also einfach in einem Briefe an einen Direktor*) irgend eines Zweigvereins zu wenden; derselbe schreibt dann als Mitglied ein und schickt die Statuten.
Die Statuten geben wir in Folgendem ihrem Haupt- inhalte nach:
"Eine der heiligsten Pflichten christlicher Mütter - sagt § 1 der Satzungen - ist die Erziehung ihrer Kinder nach dem Willen Gottes und im Geiste seiner h. Kirche, durch welche sie für das Reich Gottes wiedergeboren sind. Zu dieser Erziehung empfangen die Eltern besondere Gna- den durch das h. Sakrament der Ehe. Diese Gnaden zu bewahren, durch Mitwirkung im Gebet, durch Wort
*) Wir nennen hier mehrere solche Direktoren: In Münster Pastor Fecke (die Bruderschaft in der Kirche zum h. Martinus errichtet); in Mainz der hochw. Bischof, so auch in Regensburg; in München Dompfarrer Weber; in Bamberg Kaplan Dr. Körber. Man kann sich auch an "den Vorsteher der Erzbruderschaft der christlichen Mütter" zu Paris, P. Theod. Ratisbonne wenden.
als Mitglied dann auch für sie und ihre Kinder beten wirst, da wird einmal im Monate das hochheilige Opfer für dich und deine Anliegen dargebracht, in der h. Com- munion vereinigt sich das göttliche Herz Jesu mit deinem kummervollen Herzen, und ein frommer Priester gibt die Belehrung über deine oft so verwickelten Pflichten, Ermah- nungen, die deinen Muth heben und dir wieder und immer wieder vorstellen, daß du eine ganz himmlische Aufgabe hast, eine Aufgabe, welche dein Heiland mit dir theilt: das Reich Gottes auf Erden auszubreiten und Seelen zu retten für's ewige Leben.“
So weit die edle Gräfin. So wollen denn unsere Leserinnen es vor Gott überlegen, ob sie dem vortrefflichen Vereine beizutreten sich nicht entschließen. Die Bedingungen, welche wir hier unten folgen lassen, sind nicht schwer und verpflichten ja auch nicht unter Sünde. Auch Mütter, welche an Orten leben, wo die Bruderschaft nicht errichtet ist, können Mitglieder sein; sie brauchen auch zur Gewin- nung der Ablässe selbstrebend an den üblichen Versamm- lungen nicht teilzunehmen; auch die monatliche Com- munion wird nicht streng gefordert, wie auch die Leistung eines Geldbeitrages dem Vermögen anheimgegeben ist. Man hat sich also einfach in einem Briefe an einen Direktor*) irgend eines Zweigvereins zu wenden; derselbe schreibt dann als Mitglied ein und schickt die Statuten.
Die Statuten geben wir in Folgendem ihrem Haupt- inhalte nach:
„Eine der heiligsten Pflichten christlicher Mütter – sagt § 1 der Satzungen – ist die Erziehung ihrer Kinder nach dem Willen Gottes und im Geiste seiner h. Kirche, durch welche sie für das Reich Gottes wiedergeboren sind. Zu dieser Erziehung empfangen die Eltern besondere Gna- den durch das h. Sakrament der Ehe. Diese Gnaden zu bewahren, durch Mitwirkung im Gebet, durch Wort
*) Wir nennen hier mehrere solche Direktoren: In Münster Pastor Fecke (die Bruderschaft in der Kirche zum h. Martinus errichtet); in Mainz der hochw. Bischof, so auch in Regensburg; in München Dompfarrer Weber; in Bamberg Kaplan Dr. Körber. Man kann sich auch an „den Vorsteher der Erzbruderschaft der christlichen Mütter“ zu Paris, P. Theod. Ratisbonne wenden.
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für dich und deine Anliegen dargebracht, in der h. Com-
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kummervollen Herzen, und ein frommer Priester gibt die
Belehrung über deine oft so verwickelten Pflichten, Ermah-
nungen, die deinen Muth heben und dir wieder und immer
wieder vorstellen, daß du eine ganz himmlische Aufgabe
hast, eine Aufgabe, welche dein Heiland mit dir theilt:
das Reich Gottes auf Erden auszubreiten und Seelen zu
retten für's ewige Leben.“
So weit die edle Gräfin. So wollen denn unsere
Leserinnen es vor Gott überlegen, ob sie dem vortrefflichen
Vereine beizutreten sich nicht entschließen. Die Bedingungen,
welche wir hier unten folgen lassen, sind nicht schwer und
verpflichten ja auch nicht unter Sünde. Auch Mütter,
welche an Orten leben, wo die Bruderschaft nicht errichtet
ist, können Mitglieder sein; sie brauchen auch zur Gewin-
nung der Ablässe selbstrebend an den üblichen Versamm-
lungen nicht teilzunehmen; auch die monatliche Com-
munion wird nicht streng gefordert, wie auch die Leistung
eines Geldbeitrages dem Vermögen anheimgegeben ist. Man
hat sich also einfach in einem Briefe an einen Direktor *)
irgend eines Zweigvereins zu wenden; derselbe schreibt
dann als Mitglied ein und schickt die Statuten.
Die Statuten geben wir in Folgendem ihrem Haupt-
inhalte nach:
„Eine der heiligsten Pflichten christlicher Mütter – sagt
§ 1 der Satzungen – ist die Erziehung ihrer Kinder
nach dem Willen Gottes und im Geiste seiner h. Kirche,
durch welche sie für das Reich Gottes wiedergeboren sind.
Zu dieser Erziehung empfangen die Eltern besondere Gna-
den durch das h. Sakrament der Ehe. Diese Gnaden
zu bewahren, durch Mitwirkung im Gebet, durch Wort
*) Wir nennen hier mehrere solche Direktoren: In Münster Pastor
Fecke (die Bruderschaft in der Kirche zum h. Martinus errichtet);
in Mainz der hochw. Bischof, so auch in Regensburg; in München
Dompfarrer Weber; in Bamberg Kaplan Dr. Körber. Man kann
sich auch an „den Vorsteher der Erzbruderschaft der christlichen
Mütter“ zu Paris, P. Theod. Ratisbonne wenden.
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/347>, abgerufen am 23.06.2024.
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