Cassen, deren Rechnungen um fünf Jahre zurückstanden, manche sogar um zwölf und dreizehn Jahre. Von nun an soll im Laufe jedes Jahres der Finanzetat des vorhergehenden Wirthschaftsjahres zum vollständigen Abschlusse kommen.
Im Übrigen ward dem Landmanne gleich jetzt eine große Erleichterung durch die Aufhebung der Kriegsfuhren gegen eine mäßige Abfindung zu Theil. Eben so sollen die Wegebauten überall im Reiche zu Gelde angeschlagen wer- den und nach den Vorschriften der natürlichen Billigkeit von dem gedrückten besitzlosen Landvolk ohne Weiteres auf die Grundbesitzer übergehen, mit alleiniger Ausnahme des geistlichen Grundbesitzes, der freilich beinahe ein Sechstel des ganzen Reichsbodens betrug, aber aus all- gemeinen Gründen verschont ward. Turgot dachte die Zeit walten zu lassen, zunächst durch Beseitigung des Zunftzwanges die tiefe Kluft zwischen Städter und Land- mann auszufüllen, und vor allen Dingen dem letzteren die leidigen Frohnen abzunehmen. Der König wird hierin auf seinen Domänen mit gutem Beispiele voran gehen, die Frohnen ablösbar stellen und außerdem jeden Vasallen, der auf seine Lehnsrechte zum Besten seiner Eingesessenen verzichtet, dadurch entschädigen daß er ihn seiner Pflich- ten gegen den Oberlehnsherrn enthebt.
Turgot hatte freilich schon bei einer früheren Veran- lassung erfahren, in welcher traurigen Vereinsamung ein Staatsmann dasteht, der zu großen Umgestaltungen be- rufen, keine öffentlichen Organe zur Stütze findet. Er ist,
Caſſen, deren Rechnungen um fünf Jahre zurückſtanden, manche ſogar um zwölf und dreizehn Jahre. Von nun an ſoll im Laufe jedes Jahres der Finanzetat des vorhergehenden Wirthſchaftsjahres zum vollſtändigen Abſchluſſe kommen.
Im Übrigen ward dem Landmanne gleich jetzt eine große Erleichterung durch die Aufhebung der Kriegsfuhren gegen eine mäßige Abfindung zu Theil. Eben ſo ſollen die Wegebauten überall im Reiche zu Gelde angeſchlagen wer- den und nach den Vorſchriften der natürlichen Billigkeit von dem gedrückten beſitzloſen Landvolk ohne Weiteres auf die Grundbeſitzer übergehen, mit alleiniger Ausnahme des geiſtlichen Grundbeſitzes, der freilich beinahe ein Sechstel des ganzen Reichsbodens betrug, aber aus all- gemeinen Gründen verſchont ward. Turgot dachte die Zeit walten zu laſſen, zunächſt durch Beſeitigung des Zunftzwanges die tiefe Kluft zwiſchen Städter und Land- mann auszufüllen, und vor allen Dingen dem letzteren die leidigen Frohnen abzunehmen. Der König wird hierin auf ſeinen Domänen mit gutem Beiſpiele voran gehen, die Frohnen ablösbar ſtellen und außerdem jeden Vaſallen, der auf ſeine Lehnsrechte zum Beſten ſeiner Eingeſeſſenen verzichtet, dadurch entſchädigen daß er ihn ſeiner Pflich- ten gegen den Oberlehnsherrn enthebt.
Turgot hatte freilich ſchon bei einer früheren Veran- laſſung erfahren, in welcher traurigen Vereinſamung ein Staatsmann daſteht, der zu großen Umgeſtaltungen be- rufen, keine öffentlichen Organe zur Stütze findet. Er iſt,
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Caſſen, deren Rechnungen um fünf Jahre zurückſtanden,
manche ſogar um zwölf und dreizehn Jahre. Von nun an
ſoll im Laufe jedes Jahres der Finanzetat des vorhergehenden
Wirthſchaftsjahres zum vollſtändigen Abſchluſſe kommen.
Im Übrigen ward dem Landmanne gleich jetzt eine
große Erleichterung durch die Aufhebung der Kriegsfuhren
gegen eine mäßige Abfindung zu Theil. Eben ſo ſollen die
Wegebauten überall im Reiche zu Gelde angeſchlagen wer-
den und nach den Vorſchriften der natürlichen Billigkeit
von dem gedrückten beſitzloſen Landvolk ohne Weiteres auf
die Grundbeſitzer übergehen, mit alleiniger Ausnahme
des geiſtlichen Grundbeſitzes, der freilich beinahe ein
Sechstel des ganzen Reichsbodens betrug, aber aus all-
gemeinen Gründen verſchont ward. Turgot dachte die
Zeit walten zu laſſen, zunächſt durch Beſeitigung des
Zunftzwanges die tiefe Kluft zwiſchen Städter und Land-
mann auszufüllen, und vor allen Dingen dem letzteren
die leidigen Frohnen abzunehmen. Der König wird hierin
auf ſeinen Domänen mit gutem Beiſpiele voran gehen, die
Frohnen ablösbar ſtellen und außerdem jeden Vaſallen,
der auf ſeine Lehnsrechte zum Beſten ſeiner Eingeſeſſenen
verzichtet, dadurch entſchädigen daß er ihn ſeiner Pflich-
ten gegen den Oberlehnsherrn enthebt.
Turgot hatte freilich ſchon bei einer früheren Veran-
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Staatsmann daſteht, der zu großen Umgeſtaltungen be-
rufen, keine öffentlichen Organe zur Stütze findet. Er iſt,
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/62>, abgerufen am 04.12.2024.
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