Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Die Geschäfts-Ordnung. landesherrlichen Propositionen als letztes Auskunftsmitteldie Zuordnung landesherrlicher Commissarien zu solchem Ausschusse beider Kammern übrig. Denn ein Durchzählen durch beide Kammern (die Appellation an den Zufall, der an das Volk vergleichbar) tritt in keinem Falle ein 1). Die Bildung der Ausschüsse kann geschehen wie bei Die Geſchaͤfts-Ordnung. landesherrlichen Propoſitionen als letztes Auskunftsmitteldie Zuordnung landesherrlicher Commiſſarien zu ſolchem Ausſchuſſe beider Kammern uͤbrig. Denn ein Durchzaͤhlen durch beide Kammern (die Appellation an den Zufall, der an das Volk vergleichbar) tritt in keinem Falle ein 1). Die Bildung der Ausſchuͤſſe kann geſchehen wie bei <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0155" n="143"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Die Geſchaͤfts-Ordnung</hi>.</fw><lb/> landesherrlichen Propoſitionen als letztes Auskunftsmittel<lb/> die Zuordnung landesherrlicher Commiſſarien zu ſolchem<lb/> Ausſchuſſe beider Kammern uͤbrig. Denn ein Durchzaͤhlen<lb/> durch beide Kammern (die Appellation an den Zufall, der<lb/> an das Volk vergleichbar) tritt in keinem Falle ein <hi rendition="#sup">1</hi>).</p><lb/> <p>Die Bildung der Ausſchuͤſſe kann geſchehen wie bei<lb/> den Franzoͤſiſchen Deputirten, wo ſich die ganze Kam-<lb/> mer von Anfang her in 9 moͤglichſt gleichzaͤhlige Buͤreaus<lb/> durchs Loos theilt, von welchen dann ein jedes ſein Mitglied<lb/> zum Ausſchuſſe waͤhlt. Dazu kommt ein zehntes Buͤ-<lb/> reau fuͤr die Berichterſtattung uͤber Bittſchriften, wozu je-<lb/> des der neun Buͤreaus ein Mitglied ſtellt. Alle Buͤreaus<lb/> werden monathlich durchs Loos erneuert <hi rendition="#sup">2</hi>). Man kann<lb/> aber auch in Engliſcher Art die Ausſchuͤſſe fuͤr jeden Fall<lb/> aus der Kammer waͤhlen. In England nun hat ſich die<lb/> Sache in edler Weiſe ſo geſtaltet, daß wenn nicht das ganze<lb/> Haus die Ausſchuß-Form annimmt, ſondern eine <hi rendition="#aq">select<lb/> committee</hi> fuͤr genuͤgend haͤlt, der Antragſteller gewoͤhn-<lb/> lich ſelber die Mitglieder vorſchlaͤgt und zwar zu gleicher<lb/> Anzahl aus den Baͤnken der Miniſteriellen und der Oppo-<lb/> ſition. Dieſe Einrichtung hat in ihrer Anwendung auf<lb/> Deutſchland darum Nachtheile, weil hier der Partheikampf<lb/> ſchon bei der Wahl der Ausſchußmitglieder ſtark hervortritt,<lb/> große Anſtrengungen geſchehen, daß nur gleichgeſinnte Mit-<lb/> glieder der gerade vorherrſchenden Parthey gewaͤhlt werden<lb/> moͤgen, wovon die weitere Folge, daß eine kleine Zahl von<lb/> Deputirten in den verſchiedenartigſten Ausſchuͤſſen ſitzt, eine<lb/> Fuͤlle von Arbeiten uͤbernimmt, um ſie liegen zu laſſen,<lb/> oder Dinge der reifſten Erwaͤgung in einem Zuſtande voͤlli-<lb/> ger Rohheit vor die Kammer bringt. Nun moͤchte man<lb/> zwar das Heilmittel keineswegs in einem dritten Syſtem,<lb/> dem Bairiſch-Darmſtaͤdtiſchen ſuchen, welches nach gewiſſen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [143/0155]
Die Geſchaͤfts-Ordnung.
landesherrlichen Propoſitionen als letztes Auskunftsmittel
die Zuordnung landesherrlicher Commiſſarien zu ſolchem
Ausſchuſſe beider Kammern uͤbrig. Denn ein Durchzaͤhlen
durch beide Kammern (die Appellation an den Zufall, der
an das Volk vergleichbar) tritt in keinem Falle ein 1).
Die Bildung der Ausſchuͤſſe kann geſchehen wie bei
den Franzoͤſiſchen Deputirten, wo ſich die ganze Kam-
mer von Anfang her in 9 moͤglichſt gleichzaͤhlige Buͤreaus
durchs Loos theilt, von welchen dann ein jedes ſein Mitglied
zum Ausſchuſſe waͤhlt. Dazu kommt ein zehntes Buͤ-
reau fuͤr die Berichterſtattung uͤber Bittſchriften, wozu je-
des der neun Buͤreaus ein Mitglied ſtellt. Alle Buͤreaus
werden monathlich durchs Loos erneuert 2). Man kann
aber auch in Engliſcher Art die Ausſchuͤſſe fuͤr jeden Fall
aus der Kammer waͤhlen. In England nun hat ſich die
Sache in edler Weiſe ſo geſtaltet, daß wenn nicht das ganze
Haus die Ausſchuß-Form annimmt, ſondern eine select
committee fuͤr genuͤgend haͤlt, der Antragſteller gewoͤhn-
lich ſelber die Mitglieder vorſchlaͤgt und zwar zu gleicher
Anzahl aus den Baͤnken der Miniſteriellen und der Oppo-
ſition. Dieſe Einrichtung hat in ihrer Anwendung auf
Deutſchland darum Nachtheile, weil hier der Partheikampf
ſchon bei der Wahl der Ausſchußmitglieder ſtark hervortritt,
große Anſtrengungen geſchehen, daß nur gleichgeſinnte Mit-
glieder der gerade vorherrſchenden Parthey gewaͤhlt werden
moͤgen, wovon die weitere Folge, daß eine kleine Zahl von
Deputirten in den verſchiedenartigſten Ausſchuͤſſen ſitzt, eine
Fuͤlle von Arbeiten uͤbernimmt, um ſie liegen zu laſſen,
oder Dinge der reifſten Erwaͤgung in einem Zuſtande voͤlli-
ger Rohheit vor die Kammer bringt. Nun moͤchte man
zwar das Heilmittel keineswegs in einem dritten Syſtem,
dem Bairiſch-Darmſtaͤdtiſchen ſuchen, welches nach gewiſſen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |