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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Einleitung.
kann nicht Volk ohne Staat seyn. Die Aufgabe ist, den
Staat im Volks-Bewußtseyn zu vollenden.

5. Die Annahme eines Naturstandes ist als Behelf
der Demonstration, als ein bewußtes Absehen vom Staate,
um ihn demnächst frei aus der menschlichen Beschaffenheit
entstehen zu lassen, nicht zu verwerfen. Wird aber der
Naturstand mit positiven Eigenschaften ausgerüstet (unge-
sellig, gesellig, gleichgültig), so wird eben dadurch der
Staat aus einer übermächtigen, übermenschlichen Ordnung
zum Geschöpfe menschlicher Willkühr.

6. Denn der Staat ist nicht bloß etwas Gemeinsames
unter den Menschen, nicht bloß etwas Unabhängiges, er
ist zugleich etwas Zusammengewachsenes, eine leiblich und
geistig geeinigte Persönlichkeit. Die Familie, unabhängig
gedacht, ist Volk und Staat in völliger Durchdringung
beider. Durch mehrere Familien im Staate entsteht die
Möglichkeit mehrerer Staaten; von nun an weichen Volk
und Staat freier aus einander. Es braucht weder ein
ganzes Volk sich in demselben Staate abzuschließen; tren-
nen doch oft Welttheile die Mitglieder desselben Hauses;
noch duldet es die schon mächtiger schaltende Geschichte,
daß überall der Staat aus einer blutsverwandten Volks-
natur erwachse, noch, wenn erwachsen, unvermischt fort-
bestehe. Volk und Bevölkerung unterscheiden sich fortan
häufig, und der Staat ist etwas anderes geworden, als
bloß die Form des Volkes.

7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will sagen,
ein körperlich und geistig gleichartiger Menschenschlag, gleiche
Sprache als Zeugniß seit Jahrhunderten gleichverstandener

Einleitung.
kann nicht Volk ohne Staat ſeyn. Die Aufgabe iſt, den
Staat im Volks-Bewußtſeyn zu vollenden.

5. Die Annahme eines Naturſtandes iſt als Behelf
der Demonſtration, als ein bewußtes Abſehen vom Staate,
um ihn demnaͤchſt frei aus der menſchlichen Beſchaffenheit
entſtehen zu laſſen, nicht zu verwerfen. Wird aber der
Naturſtand mit poſitiven Eigenſchaften ausgeruͤſtet (unge-
ſellig, geſellig, gleichguͤltig), ſo wird eben dadurch der
Staat aus einer uͤbermaͤchtigen, uͤbermenſchlichen Ordnung
zum Geſchoͤpfe menſchlicher Willkuͤhr.

6. Denn der Staat iſt nicht bloß etwas Gemeinſames
unter den Menſchen, nicht bloß etwas Unabhaͤngiges, er
iſt zugleich etwas Zuſammengewachſenes, eine leiblich und
geiſtig geeinigte Perſoͤnlichkeit. Die Familie, unabhaͤngig
gedacht, iſt Volk und Staat in voͤlliger Durchdringung
beider. Durch mehrere Familien im Staate entſteht die
Moͤglichkeit mehrerer Staaten; von nun an weichen Volk
und Staat freier aus einander. Es braucht weder ein
ganzes Volk ſich in demſelben Staate abzuſchließen; tren-
nen doch oft Welttheile die Mitglieder deſſelben Hauſes;
noch duldet es die ſchon maͤchtiger ſchaltende Geſchichte,
daß uͤberall der Staat aus einer blutsverwandten Volks-
natur erwachſe, noch, wenn erwachſen, unvermiſcht fort-
beſtehe. Volk und Bevoͤlkerung unterſcheiden ſich fortan
haͤufig, und der Staat iſt etwas anderes geworden, als
bloß die Form des Volkes.

7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will ſagen,
ein koͤrperlich und geiſtig gleichartiger Menſchenſchlag, gleiche
Sprache als Zeugniß ſeit Jahrhunderten gleichverſtandener

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[4/0016] Einleitung. kann nicht Volk ohne Staat ſeyn. Die Aufgabe iſt, den Staat im Volks-Bewußtſeyn zu vollenden. 5. Die Annahme eines Naturſtandes iſt als Behelf der Demonſtration, als ein bewußtes Abſehen vom Staate, um ihn demnaͤchſt frei aus der menſchlichen Beſchaffenheit entſtehen zu laſſen, nicht zu verwerfen. Wird aber der Naturſtand mit poſitiven Eigenſchaften ausgeruͤſtet (unge- ſellig, geſellig, gleichguͤltig), ſo wird eben dadurch der Staat aus einer uͤbermaͤchtigen, uͤbermenſchlichen Ordnung zum Geſchoͤpfe menſchlicher Willkuͤhr. 6. Denn der Staat iſt nicht bloß etwas Gemeinſames unter den Menſchen, nicht bloß etwas Unabhaͤngiges, er iſt zugleich etwas Zuſammengewachſenes, eine leiblich und geiſtig geeinigte Perſoͤnlichkeit. Die Familie, unabhaͤngig gedacht, iſt Volk und Staat in voͤlliger Durchdringung beider. Durch mehrere Familien im Staate entſteht die Moͤglichkeit mehrerer Staaten; von nun an weichen Volk und Staat freier aus einander. Es braucht weder ein ganzes Volk ſich in demſelben Staate abzuſchließen; tren- nen doch oft Welttheile die Mitglieder deſſelben Hauſes; noch duldet es die ſchon maͤchtiger ſchaltende Geſchichte, daß uͤberall der Staat aus einer blutsverwandten Volks- natur erwachſe, noch, wenn erwachſen, unvermiſcht fort- beſtehe. Volk und Bevoͤlkerung unterſcheiden ſich fortan haͤufig, und der Staat iſt etwas anderes geworden, als bloß die Form des Volkes. 7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will ſagen, ein koͤrperlich und geiſtig gleichartiger Menſchenſchlag, gleiche Sprache als Zeugniß ſeit Jahrhunderten gleichverſtandener

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/16>, abgerufen am 23.11.2024.