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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Zehntes Capitel.
Rechtsgelehrten als Consulenten zur Seite; die Bürger-
schaft war zufrieden wenn ihr Nahrungsstand nicht ver-
schlechtert ward, Zunft gegen Zunft in herkömmlicher Tren-
nung der Betriebsarten, vornehmlich aber in der Aus-
schließlichkeit des Betriebs gegen Schutzverwandte geschützt
ward, die zur bürgerlichen Nahrung nicht berechtigt. Die
große Umgestaltung, mit welcher Preußen im Jahre 1808
hervortrat, beruhte auf einem doppelten Grunde, einem
erklärten politischen: Wiederherstellung selbständiger Ge-
meinden 1), und einem noch in der Vorbereitung begriffe-
nen volkswirthschaftlichen: die Theilung der Arbeit sollte
ihre Macht in Preußen entfalten; die Zünfte sollten nicht
bloß als politische, auch als gewerbliche Corporationen,
insoweit sie der Arbeit hinderlich sind, auf die Seite tre-
ten. Hierin lag die Anerkennung von zwei großen Wen-
depunkten der Zeit, und es lag hierin nothwendig vor
der Hand mehr Auflösung als Wiedergeburt; allein es steht
eben hier auch die Wiege des Zollvereins, was denen ge-
sagt sey, die den Stein des Preußischen Anstoßes (tetra-
gonos aneu psogou) gern in einen Nebenweg wälzen möch-
ten. Zwar läßt sich das Eine ohne das Andere haben.
Frankreich hat in der Revolution seine Innungen abge-
schafft, Gewerbfreiheit eingeführt und behalten, als seine
junge Gemeindefreiheit längst der Centralgewalt zum Opfer
gefallen war. In Frankreich hob das Gesetz vom 18. Dec.
1789 die alten Stadtverfassungen, die so sehr wie nur
irgend in Deutschland aus einander gingen, auf, und setzte
uniforme gleichberechtigte Municipalitäten an die Stelle,
deren Mitglieder von den Commünen gewählt wurden.
Die Aufhebung der Zünfte, im Princip längst ausgesprochen,
folgte am 17. März 1791 nach. Allein gleich die erste
Zeit der Republik war den freien Communen nicht hold;

Zehntes Capitel.
Rechtsgelehrten als Conſulenten zur Seite; die Buͤrger-
ſchaft war zufrieden wenn ihr Nahrungsſtand nicht ver-
ſchlechtert ward, Zunft gegen Zunft in herkoͤmmlicher Tren-
nung der Betriebsarten, vornehmlich aber in der Aus-
ſchließlichkeit des Betriebs gegen Schutzverwandte geſchuͤtzt
ward, die zur buͤrgerlichen Nahrung nicht berechtigt. Die
große Umgeſtaltung, mit welcher Preußen im Jahre 1808
hervortrat, beruhte auf einem doppelten Grunde, einem
erklaͤrten politiſchen: Wiederherſtellung ſelbſtaͤndiger Ge-
meinden 1), und einem noch in der Vorbereitung begriffe-
nen volkswirthſchaftlichen: die Theilung der Arbeit ſollte
ihre Macht in Preußen entfalten; die Zuͤnfte ſollten nicht
bloß als politiſche, auch als gewerbliche Corporationen,
inſoweit ſie der Arbeit hinderlich ſind, auf die Seite tre-
ten. Hierin lag die Anerkennung von zwei großen Wen-
depunkten der Zeit, und es lag hierin nothwendig vor
der Hand mehr Aufloͤſung als Wiedergeburt; allein es ſteht
eben hier auch die Wiege des Zollvereins, was denen ge-
ſagt ſey, die den Stein des Preußiſchen Anſtoßes (τετϱά-
γωνος ἄνευ ψόγου) gern in einen Nebenweg waͤlzen moͤch-
ten. Zwar laͤßt ſich das Eine ohne das Andere haben.
Frankreich hat in der Revolution ſeine Innungen abge-
ſchafft, Gewerbfreiheit eingefuͤhrt und behalten, als ſeine
junge Gemeindefreiheit laͤngſt der Centralgewalt zum Opfer
gefallen war. In Frankreich hob das Geſetz vom 18. Dec.
1789 die alten Stadtverfaſſungen, die ſo ſehr wie nur
irgend in Deutſchland aus einander gingen, auf, und ſetzte
uniforme gleichberechtigte Municipalitaͤten an die Stelle,
deren Mitglieder von den Commuͤnen gewaͤhlt wurden.
Die Aufhebung der Zuͤnfte, im Princip laͤngſt ausgeſprochen,
folgte am 17. Maͤrz 1791 nach. Allein gleich die erſte
Zeit der Republik war den freien Communen nicht hold;

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[220/0232] Zehntes Capitel. Rechtsgelehrten als Conſulenten zur Seite; die Buͤrger- ſchaft war zufrieden wenn ihr Nahrungsſtand nicht ver- ſchlechtert ward, Zunft gegen Zunft in herkoͤmmlicher Tren- nung der Betriebsarten, vornehmlich aber in der Aus- ſchließlichkeit des Betriebs gegen Schutzverwandte geſchuͤtzt ward, die zur buͤrgerlichen Nahrung nicht berechtigt. Die große Umgeſtaltung, mit welcher Preußen im Jahre 1808 hervortrat, beruhte auf einem doppelten Grunde, einem erklaͤrten politiſchen: Wiederherſtellung ſelbſtaͤndiger Ge- meinden 1), und einem noch in der Vorbereitung begriffe- nen volkswirthſchaftlichen: die Theilung der Arbeit ſollte ihre Macht in Preußen entfalten; die Zuͤnfte ſollten nicht bloß als politiſche, auch als gewerbliche Corporationen, inſoweit ſie der Arbeit hinderlich ſind, auf die Seite tre- ten. Hierin lag die Anerkennung von zwei großen Wen- depunkten der Zeit, und es lag hierin nothwendig vor der Hand mehr Aufloͤſung als Wiedergeburt; allein es ſteht eben hier auch die Wiege des Zollvereins, was denen ge- ſagt ſey, die den Stein des Preußiſchen Anſtoßes (τετϱά- γωνος ἄνευ ψόγου) gern in einen Nebenweg waͤlzen moͤch- ten. Zwar laͤßt ſich das Eine ohne das Andere haben. Frankreich hat in der Revolution ſeine Innungen abge- ſchafft, Gewerbfreiheit eingefuͤhrt und behalten, als ſeine junge Gemeindefreiheit laͤngſt der Centralgewalt zum Opfer gefallen war. In Frankreich hob das Geſetz vom 18. Dec. 1789 die alten Stadtverfaſſungen, die ſo ſehr wie nur irgend in Deutſchland aus einander gingen, auf, und ſetzte uniforme gleichberechtigte Municipalitaͤten an die Stelle, deren Mitglieder von den Commuͤnen gewaͤhlt wurden. Die Aufhebung der Zuͤnfte, im Princip laͤngſt ausgeſprochen, folgte am 17. Maͤrz 1791 nach. Allein gleich die erſte Zeit der Republik war den freien Communen nicht hold;

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/232>, abgerufen am 21.11.2024.