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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Staatsverfassung der Alten. Rom.
werfen alle Abgabenlast auf die durch Kriegsdienst in oft
unglücklichen Kämpfen ohnehin erschöpften Gemeinden, und
keine Wiederherstellung erscheint, bis das Übermaas der
Privatnoth bei gesteigertem Selbstgefühl, einige Legionen
zur Verweigerung der Kriegsdienste und zum Abzuge auf
den heiligen Berg bringt. Mit der Schutzwehr von zwei
Tribunen, den zwei Consuln gegenüber, kehren sie zurück,
längst bekannte Namen, aber in ganz neuer Bedeutung.
Diese Volks-Tribunen, unverletzlich von Person, üben
ein Fürspruchs- und Einspruchs-Recht gegen die Über-
schreitungen patricischer Staatsbeamten. Es konnte aber
nicht fehlen, daß sie als Überschreitung rügen würden
Alles, was seither gegen das Servische Recht geschehen war.

53. Das Volkstribunat hat die Verfassung im Sinne
der Bürgerfreiheit umgeschaffen. Die Zahl der Tribunen
stieg bald bis auf 5 (die Zahl der Classen), dann bis auf
das Doppelte. Sie brachten die freie lebendige Rede, ein
bisher unbekanntes Element in die Centuriat-Versamm-
lungen, sie den schützenden Antrag. Alles dieses zwar
nicht ohne mannigfachen Kampf nach innen und außen.
Ihr Antrag ging aus der Entscheidung der Mehrzahl des
Tribunen-Collegiums hervor. Diese Mehrzahl aber war
nicht selten im patricischen Interesse gewählt, vermöge des
Einflusses, den die herrschenden Geschlechter dadurch in den
Centuriat-Versammlungen zu gewinnen anfingen, daß viele
vermögende Clienten Classenrang erhielten. Ja die Ge-
schlechter übten sogar, der untergeordneten Stellung der
Centuriat-Comitien gemäß, Anfangs ein Bestätigungsrecht
der jährlichen Tribunen-Wahlen durch ihre Curien. Auch
pflegten die Patricier dem Rechte der Tribunen, Anträge
zu machen, die die ganze Staatsverfassung angingen, heftig

Staatsverfaſſung der Alten. Rom.
werfen alle Abgabenlaſt auf die durch Kriegsdienſt in oft
ungluͤcklichen Kaͤmpfen ohnehin erſchoͤpften Gemeinden, und
keine Wiederherſtellung erſcheint, bis das Übermaas der
Privatnoth bei geſteigertem Selbſtgefuͤhl, einige Legionen
zur Verweigerung der Kriegsdienſte und zum Abzuge auf
den heiligen Berg bringt. Mit der Schutzwehr von zwei
Tribunen, den zwei Conſuln gegenuͤber, kehren ſie zuruͤck,
laͤngſt bekannte Namen, aber in ganz neuer Bedeutung.
Dieſe Volks-Tribunen, unverletzlich von Perſon, uͤben
ein Fuͤrſpruchs- und Einſpruchs-Recht gegen die Über-
ſchreitungen patriciſcher Staatsbeamten. Es konnte aber
nicht fehlen, daß ſie als Überſchreitung ruͤgen wuͤrden
Alles, was ſeither gegen das Serviſche Recht geſchehen war.

53. Das Volkstribunat hat die Verfaſſung im Sinne
der Buͤrgerfreiheit umgeſchaffen. Die Zahl der Tribunen
ſtieg bald bis auf 5 (die Zahl der Claſſen), dann bis auf
das Doppelte. Sie brachten die freie lebendige Rede, ein
bisher unbekanntes Element in die Centuriat-Verſamm-
lungen, ſie den ſchuͤtzenden Antrag. Alles dieſes zwar
nicht ohne mannigfachen Kampf nach innen und außen.
Ihr Antrag ging aus der Entſcheidung der Mehrzahl des
Tribunen-Collegiums hervor. Dieſe Mehrzahl aber war
nicht ſelten im patriciſchen Intereſſe gewaͤhlt, vermoͤge des
Einfluſſes, den die herrſchenden Geſchlechter dadurch in den
Centuriat-Verſammlungen zu gewinnen anfingen, daß viele
vermoͤgende Clienten Claſſenrang erhielten. Ja die Ge-
ſchlechter uͤbten ſogar, der untergeordneten Stellung der
Centuriat-Comitien gemaͤß, Anfangs ein Beſtaͤtigungsrecht
der jaͤhrlichen Tribunen-Wahlen durch ihre Curien. Auch
pflegten die Patricier dem Rechte der Tribunen, Antraͤge
zu machen, die die ganze Staatsverfaſſung angingen, heftig

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[37/0049] Staatsverfaſſung der Alten. Rom. werfen alle Abgabenlaſt auf die durch Kriegsdienſt in oft ungluͤcklichen Kaͤmpfen ohnehin erſchoͤpften Gemeinden, und keine Wiederherſtellung erſcheint, bis das Übermaas der Privatnoth bei geſteigertem Selbſtgefuͤhl, einige Legionen zur Verweigerung der Kriegsdienſte und zum Abzuge auf den heiligen Berg bringt. Mit der Schutzwehr von zwei Tribunen, den zwei Conſuln gegenuͤber, kehren ſie zuruͤck, laͤngſt bekannte Namen, aber in ganz neuer Bedeutung. Dieſe Volks-Tribunen, unverletzlich von Perſon, uͤben ein Fuͤrſpruchs- und Einſpruchs-Recht gegen die Über- ſchreitungen patriciſcher Staatsbeamten. Es konnte aber nicht fehlen, daß ſie als Überſchreitung ruͤgen wuͤrden Alles, was ſeither gegen das Serviſche Recht geſchehen war. 53. Das Volkstribunat hat die Verfaſſung im Sinne der Buͤrgerfreiheit umgeſchaffen. Die Zahl der Tribunen ſtieg bald bis auf 5 (die Zahl der Claſſen), dann bis auf das Doppelte. Sie brachten die freie lebendige Rede, ein bisher unbekanntes Element in die Centuriat-Verſamm- lungen, ſie den ſchuͤtzenden Antrag. Alles dieſes zwar nicht ohne mannigfachen Kampf nach innen und außen. Ihr Antrag ging aus der Entſcheidung der Mehrzahl des Tribunen-Collegiums hervor. Dieſe Mehrzahl aber war nicht ſelten im patriciſchen Intereſſe gewaͤhlt, vermoͤge des Einfluſſes, den die herrſchenden Geſchlechter dadurch in den Centuriat-Verſammlungen zu gewinnen anfingen, daß viele vermoͤgende Clienten Claſſenrang erhielten. Ja die Ge- ſchlechter uͤbten ſogar, der untergeordneten Stellung der Centuriat-Comitien gemaͤß, Anfangs ein Beſtaͤtigungsrecht der jaͤhrlichen Tribunen-Wahlen durch ihre Curien. Auch pflegten die Patricier dem Rechte der Tribunen, Antraͤge zu machen, die die ganze Staatsverfaſſung angingen, heftig

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/49>, abgerufen am 24.11.2024.