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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Zweites Capitel.
zu widersprechen, und über dem Wortkampfe ging der
Tag, an welchem bis zu Sonnenuntergang jedes Geschäft
abgethan seyn mußte, dann ohne Erfolg verloren.

54. Darum war es entscheidend, als die Tribunen
schon im dritten Jahrzehend ihrer Wirksamkeit rein plebeji-
sche Tribus-Versammlungen durchsetzten, in denen
sie selber gewählt würden, und die zugleich das Recht
hätten, über tribunicische Anträge, welcher Art sie auch
seyn möchten, unbegutachtet vom Senat, zu berathschlagen
und Beschlüsse zu fassen. Solchen Beschlüssen fehlte frei-
lich noch viel zu einem Gesetze, aber sie bildeten eine
mächtige öffentliche Meinung; "sie waren die Preß-
freiheit jener Zeit" (Niebuhr), und von nun an ging das
Tribunat von seinem hemmenden Charakter zu einem positiv
gestaltenden über. Gleichheit der Rechte war das aufge-
stellte Ziel. Je näher man diesem rückte, um so mehr
mußte auch der Anspruch der Plebs, Antheil an dem
Staatsacker zu haben, durch Ackergesetze zur Frage kom-
men. In den neuen Comitien fand zwar keineswegs eine
Durchstimmung nach Kopfzahl durch die ganze Versamm-
lung statt, aber indem in jeder einzelnen Tribus die bloße
Kopfzahl entschied, schwanden alle Beschaffenheitsunter-
schiede weg.

55. Nach solchen Vorgängen geschah, als die Stadt
beinahe drei Jahrhunderte alt war, vom Tribunat der
Antrag auf ein neues Staatsgrundgesetz, das heißt,
Staatsrecht, Strafrecht, Privatrecht sollten mehr in's
Gleiche für alle Stände gestellt, und die neue Satzung
sollte geschrieben werden. Noch einem zehnjährigen Kampfe
gab der Senat nach; man war es zufrieden, das gefährliche

Zweites Capitel.
zu widerſprechen, und uͤber dem Wortkampfe ging der
Tag, an welchem bis zu Sonnenuntergang jedes Geſchaͤft
abgethan ſeyn mußte, dann ohne Erfolg verloren.

54. Darum war es entſcheidend, als die Tribunen
ſchon im dritten Jahrzehend ihrer Wirkſamkeit rein plebeji-
ſche Tribus-Verſammlungen durchſetzten, in denen
ſie ſelber gewaͤhlt wuͤrden, und die zugleich das Recht
haͤtten, uͤber tribuniciſche Antraͤge, welcher Art ſie auch
ſeyn moͤchten, unbegutachtet vom Senat, zu berathſchlagen
und Beſchluͤſſe zu faſſen. Solchen Beſchluͤſſen fehlte frei-
lich noch viel zu einem Geſetze, aber ſie bildeten eine
maͤchtige oͤffentliche Meinung; „ſie waren die Preß-
freiheit jener Zeit“ (Niebuhr), und von nun an ging das
Tribunat von ſeinem hemmenden Charakter zu einem poſitiv
geſtaltenden uͤber. Gleichheit der Rechte war das aufge-
ſtellte Ziel. Je naͤher man dieſem ruͤckte, um ſo mehr
mußte auch der Anſpruch der Plebs, Antheil an dem
Staatsacker zu haben, durch Ackergeſetze zur Frage kom-
men. In den neuen Comitien fand zwar keineswegs eine
Durchſtimmung nach Kopfzahl durch die ganze Verſamm-
lung ſtatt, aber indem in jeder einzelnen Tribus die bloße
Kopfzahl entſchied, ſchwanden alle Beſchaffenheitsunter-
ſchiede weg.

55. Nach ſolchen Vorgaͤngen geſchah, als die Stadt
beinahe drei Jahrhunderte alt war, vom Tribunat der
Antrag auf ein neues Staatsgrundgeſetz, das heißt,
Staatsrecht, Strafrecht, Privatrecht ſollten mehr in’s
Gleiche fuͤr alle Staͤnde geſtellt, und die neue Satzung
ſollte geſchrieben werden. Noch einem zehnjaͤhrigen Kampfe
gab der Senat nach; man war es zufrieden, das gefaͤhrliche

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[38/0050] Zweites Capitel. zu widerſprechen, und uͤber dem Wortkampfe ging der Tag, an welchem bis zu Sonnenuntergang jedes Geſchaͤft abgethan ſeyn mußte, dann ohne Erfolg verloren. 54. Darum war es entſcheidend, als die Tribunen ſchon im dritten Jahrzehend ihrer Wirkſamkeit rein plebeji- ſche Tribus-Verſammlungen durchſetzten, in denen ſie ſelber gewaͤhlt wuͤrden, und die zugleich das Recht haͤtten, uͤber tribuniciſche Antraͤge, welcher Art ſie auch ſeyn moͤchten, unbegutachtet vom Senat, zu berathſchlagen und Beſchluͤſſe zu faſſen. Solchen Beſchluͤſſen fehlte frei- lich noch viel zu einem Geſetze, aber ſie bildeten eine maͤchtige oͤffentliche Meinung; „ſie waren die Preß- freiheit jener Zeit“ (Niebuhr), und von nun an ging das Tribunat von ſeinem hemmenden Charakter zu einem poſitiv geſtaltenden uͤber. Gleichheit der Rechte war das aufge- ſtellte Ziel. Je naͤher man dieſem ruͤckte, um ſo mehr mußte auch der Anſpruch der Plebs, Antheil an dem Staatsacker zu haben, durch Ackergeſetze zur Frage kom- men. In den neuen Comitien fand zwar keineswegs eine Durchſtimmung nach Kopfzahl durch die ganze Verſamm- lung ſtatt, aber indem in jeder einzelnen Tribus die bloße Kopfzahl entſchied, ſchwanden alle Beſchaffenheitsunter- ſchiede weg. 55. Nach ſolchen Vorgaͤngen geſchah, als die Stadt beinahe drei Jahrhunderte alt war, vom Tribunat der Antrag auf ein neues Staatsgrundgeſetz, das heißt, Staatsrecht, Strafrecht, Privatrecht ſollten mehr in’s Gleiche fuͤr alle Staͤnde geſtellt, und die neue Satzung ſollte geſchrieben werden. Noch einem zehnjaͤhrigen Kampfe gab der Senat nach; man war es zufrieden, das gefaͤhrliche

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/50>, abgerufen am 21.11.2024.