Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Das Königthum. Unwürdigen berufen kann, oder ob sie etwa nur für dieschlechtere Volksnatur genüge, die den Stärkeren schon für einen Besseren nimmt, da es ja Volks-Individuen geben mag, die eben so nothwendig sogar des Tyrannen bedürfen, wie einzelne Menschen des Kerkermeisters. Aristoteles, der das Königthum bedingungsweise hochhielt, gab dem Kar- thagischen Wahlkönigthum den Vorzug vor der Spartani- schen Vererbung, wiewohl ersteres käuflich geworden war 1). 1) Polit. II, 8. vgl. Platon's Rep. VIII. p. 544. 102. Gegen die Wahl-Monarchie und ihre Ver- 103. Für die Erblichkeit streitet 1) ihr mit der 6*
Das Koͤnigthum. Unwuͤrdigen berufen kann, oder ob ſie etwa nur fuͤr dieſchlechtere Volksnatur genuͤge, die den Staͤrkeren ſchon fuͤr einen Beſſeren nimmt, da es ja Volks-Individuen geben mag, die eben ſo nothwendig ſogar des Tyrannen beduͤrfen, wie einzelne Menſchen des Kerkermeiſters. Ariſtoteles, der das Koͤnigthum bedingungsweiſe hochhielt, gab dem Kar- thagiſchen Wahlkoͤnigthum den Vorzug vor der Spartani- ſchen Vererbung, wiewohl erſteres kaͤuflich geworden war 1). 1) Polit. II, 8. vgl. Platon’s Rep. VIII. p. 544. 102. Gegen die Wahl-Monarchie und ihre Ver- 103. Fuͤr die Erblichkeit ſtreitet 1) ihr mit der 6*
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Das Koͤnigthum.
Unwuͤrdigen berufen kann, oder ob ſie etwa nur fuͤr die
ſchlechtere Volksnatur genuͤge, die den Staͤrkeren ſchon fuͤr
einen Beſſeren nimmt, da es ja Volks-Individuen geben
mag, die eben ſo nothwendig ſogar des Tyrannen beduͤrfen,
wie einzelne Menſchen des Kerkermeiſters. Ariſtoteles, der
das Koͤnigthum bedingungsweiſe hochhielt, gab dem Kar-
thagiſchen Wahlkoͤnigthum den Vorzug vor der Spartani-
ſchen Vererbung, wiewohl erſteres kaͤuflich geworden war 1).
¹⁾ Polit. II, 8. vgl. Platon’s Rep. VIII. p. 544.
102. Gegen die Wahl-Monarchie und ihre Ver-
heißung des wuͤrdigſten Mannes auf der hoͤchſten Stelle
ſpricht aber von allen Seiten die Unausfuͤhrbarkeit dieſer
Verheißung; weil 1) die Wahlhandlung, von wem ſie
auch ausgehe, nicht die Wuͤrdigkeit verbuͤrgt, nur die
Partheymacht des Gewaͤhlten. Auch die Wahlhandfeſte iſt
Partheywerk. 2) Weil die Wahl nicht einmahl ihres naͤch-
ſten Zweckes, uͤberhaupt einen Herrſcher aufzuſtellen, ſicher
iſt, da beſtrittene Wahlen haͤufig ſind. Geht die Ernen-
nung vom Herrſcher aus, wie Peter der Große wollte,
ſo iſt nicht einmahl verbuͤrgt, daß ſie uͤberhaupt geſchehe.
Peter’s letzte Worte, die er zu ſchreiben verſuchte, waren,
ſagt man: „Donnez tout à ......” 3) Weil inlaͤndi-
ſche Wahlen ein Reich mit Koͤnigshaͤuſern, zwietraͤchtigen
und habſuͤchtigen uͤberfuͤllen, auslaͤndiſche aber liebloſe
Herrſcher herbeifuͤhren und die Unabhaͤngigkeit gefaͤhrden.
4) Weil eine Verfaſſung nicht gut ſeyn kann, deren na-
tuͤrlicher Feind jeder Koͤnig als Familien-Vater iſt. 5)
Wegen des Zwiſchenreiches.
103. Fuͤr die Erblichkeit ſtreitet 1) ihr mit der
Familien-Ordnung uͤbereinſtimmender Charakter, der das
Koͤnigshaus zugleich zum Vaterhauſe macht, und ebendaher
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