Chevaux par le Sieur Solleysell. und Winters von Adlersflügel Studerey. Wie auch dessen wohler- fahrner Roß-Arzt. Herings öconomischen Wegwei- ser. von HohbergsGeorg. curios. und andere.
§. 231.
Von der Zie- hung dieser Thiere
Es ist meine gegenwärtige Absicht nicht, daß ich mich in das besondere einlasse. Jch will also fortfah- ren, das Allgemeine in den Wirthschafts-Stükken zu untersuchen, und diejenigen Regeln vest zu setzen, nach welchen man das besondere in dem vorkommendem Falle wird beurtheilen können. Wenn wir dasjenige genau erwegen, was zur Ziehung der Thiere, die man zur Arbeit brauchen will, nöthig ist, so finden wir einen Grund zu glauben, daß man alles, was bey dieser Be- schäftigung vorkommt, aus folgenden Regeln beurthei- len kan.
Die erste Regel:
Erste Regel.
Thiere, die andere von ihrer Art zeugen kön- nen, und die zur Arbeit sollen gebraucht wer- den, sind bey der Arbeit von größerer Dauer, wenn sie sind geschnitten worden, doch sind die nicht geschnittene munterer wie jene.
Dieß ist eine Erfahrung, die wir auch aus Gründen beurtheilen können. Denn sind diese Thiere nicht ge- schnitten worden, so gehen viele Säfte, die zur Stär- ke und zur Nahrung dienen können, zum Saamen, und durch die Geilheit werden diese Thiere abgemat- tet. Die Geilheit erwekket die sinnlichen Lüste. Dieß macht die Thiere munter, aber auch bald müde.
§. 232.
Besondere Behutsam- keit bey der Anwendung dieser Regel.
Wir wollen hierbey eine Frage beantworten, die einen merklichen Einfluß in den Nutzen der Viehzucht hat: Wenn soll man diese Thiere schneiden?a).
Einige
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Chevaux par le Sieur Solleyſell. und Winters von Adlersfluͤgel Studerey. Wie auch deſſen wohler- fahrner Roß-Arzt. Herings oͤconomiſchen Wegwei- ſer. von HohbergsGeorg. curioſ. und andere.
§. 231.
Von der Zie- hung dieſer Thiere
Es iſt meine gegenwaͤrtige Abſicht nicht, daß ich mich in das beſondere einlaſſe. Jch will alſo fortfah- ren, das Allgemeine in den Wirthſchafts-Stuͤkken zu unterſuchen, und diejenigen Regeln veſt zu ſetzen, nach welchen man das beſondere in dem vorkommendem Falle wird beurtheilen koͤnnen. Wenn wir dasjenige genau erwegen, was zur Ziehung der Thiere, die man zur Arbeit brauchen will, noͤthig iſt, ſo finden wir einen Grund zu glauben, daß man alles, was bey dieſer Be- ſchaͤftigung vorkommt, aus folgenden Regeln beurthei- len kan.
Die erſte Regel:
Erſte Regel.
Thiere, die andere von ihrer Art zeugen koͤn- nen, und die zur Arbeit ſollen gebraucht wer- den, ſind bey der Arbeit von groͤßerer Dauer, wenn ſie ſind geſchnitten worden, doch ſind die nicht geſchnittene munterer wie jene.
Dieß iſt eine Erfahrung, die wir auch aus Gruͤnden beurtheilen koͤnnen. Denn ſind dieſe Thiere nicht ge- ſchnitten worden, ſo gehen viele Saͤfte, die zur Staͤr- ke und zur Nahrung dienen koͤnnen, zum Saamen, und durch die Geilheit werden dieſe Thiere abgemat- tet. Die Geilheit erwekket die ſinnlichen Luͤſte. Dieß macht die Thiere munter, aber auch bald muͤde.
§. 232.
Beſondere Behutſam- keit bey der Anwendung dieſer Regel.
Wir wollen hierbey eine Frage beantworten, die einen merklichen Einfluß in den Nutzen der Viehzucht hat: Wenn ſoll man dieſe Thiere ſchneiden?a).
Einige
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><hirendition="#et"><pbfacs="#f0188"n="168"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">Chevaux par le Sieur <hirendition="#i">Solleyſell.</hi></hi> und <hirendition="#fr">Winters von<lb/>
Adlersfluͤgel</hi> Studerey. Wie auch deſſen wohler-<lb/>
fahrner Roß-Arzt. <hirendition="#fr">Herings</hi> oͤconomiſchen Wegwei-<lb/>ſer. <hirendition="#fr">von Hohbergs</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Georg. curioſ.</hi></hi> und andere.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 231.</head><lb/><noteplace="left">Von der Zie-<lb/>
hung dieſer<lb/>
Thiere</note><p>Es iſt meine gegenwaͤrtige Abſicht nicht, daß ich<lb/>
mich in das beſondere einlaſſe. Jch will alſo fortfah-<lb/>
ren, das Allgemeine in den Wirthſchafts-Stuͤkken zu<lb/>
unterſuchen, und diejenigen Regeln veſt zu ſetzen, nach<lb/>
welchen man das beſondere in dem vorkommendem Falle<lb/>
wird beurtheilen koͤnnen. Wenn wir dasjenige genau<lb/>
erwegen, was zur Ziehung der Thiere, die man zur<lb/>
Arbeit brauchen will, noͤthig iſt, ſo finden wir einen<lb/>
Grund zu glauben, daß man alles, was bey dieſer Be-<lb/>ſchaͤftigung vorkommt, aus folgenden Regeln beurthei-<lb/>
len kan.</p><lb/><p><hirendition="#et">Die erſte Regel:</hi></p><lb/><noteplace="left">Erſte Regel.</note><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Thiere, die andere von ihrer Art zeugen koͤn-<lb/>
nen, und die zur Arbeit ſollen gebraucht wer-<lb/>
den, ſind bey der Arbeit von groͤßerer Dauer,<lb/>
wenn ſie ſind geſchnitten worden, doch ſind<lb/>
die nicht geſchnittene munterer wie jene.</hi></hi></p><lb/><p>Dieß iſt eine Erfahrung, die wir auch aus Gruͤnden<lb/>
beurtheilen koͤnnen. Denn ſind dieſe Thiere nicht ge-<lb/>ſchnitten worden, ſo gehen viele Saͤfte, die zur Staͤr-<lb/>
ke und zur Nahrung dienen koͤnnen, zum Saamen,<lb/>
und durch die Geilheit werden dieſe Thiere abgemat-<lb/>
tet. Die Geilheit erwekket die ſinnlichen Luͤſte. Dieß<lb/>
macht die Thiere munter, aber auch bald muͤde.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 232.</head><lb/><noteplace="left">Beſondere<lb/>
Behutſam-<lb/>
keit bey der<lb/>
Anwendung<lb/>
dieſer Regel.</note><p>Wir wollen hierbey eine Frage beantworten, die<lb/>
einen merklichen Einfluß in den Nutzen der Viehzucht<lb/>
hat: <hirendition="#fr">Wenn ſoll man dieſe Thiere ſchneiden?</hi><notexml:id="e23"next="#e24"place="end"n="a)"/>.<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Einige</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[168/0188]
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Chevaux par le Sieur Solleyſell. und Winters von
Adlersfluͤgel Studerey. Wie auch deſſen wohler-
fahrner Roß-Arzt. Herings oͤconomiſchen Wegwei-
ſer. von Hohbergs Georg. curioſ. und andere.
§. 231.
Es iſt meine gegenwaͤrtige Abſicht nicht, daß ich
mich in das beſondere einlaſſe. Jch will alſo fortfah-
ren, das Allgemeine in den Wirthſchafts-Stuͤkken zu
unterſuchen, und diejenigen Regeln veſt zu ſetzen, nach
welchen man das beſondere in dem vorkommendem Falle
wird beurtheilen koͤnnen. Wenn wir dasjenige genau
erwegen, was zur Ziehung der Thiere, die man zur
Arbeit brauchen will, noͤthig iſt, ſo finden wir einen
Grund zu glauben, daß man alles, was bey dieſer Be-
ſchaͤftigung vorkommt, aus folgenden Regeln beurthei-
len kan.
Die erſte Regel:
Thiere, die andere von ihrer Art zeugen koͤn-
nen, und die zur Arbeit ſollen gebraucht wer-
den, ſind bey der Arbeit von groͤßerer Dauer,
wenn ſie ſind geſchnitten worden, doch ſind
die nicht geſchnittene munterer wie jene.
Dieß iſt eine Erfahrung, die wir auch aus Gruͤnden
beurtheilen koͤnnen. Denn ſind dieſe Thiere nicht ge-
ſchnitten worden, ſo gehen viele Saͤfte, die zur Staͤr-
ke und zur Nahrung dienen koͤnnen, zum Saamen,
und durch die Geilheit werden dieſe Thiere abgemat-
tet. Die Geilheit erwekket die ſinnlichen Luͤſte. Dieß
macht die Thiere munter, aber auch bald muͤde.
§. 232.
Wir wollen hierbey eine Frage beantworten, die
einen merklichen Einfluß in den Nutzen der Viehzucht
hat: Wenn ſoll man dieſe Thiere ſchneiden?
a⁾
.
Einige
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/188>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.