beiteten Dinge und die aufgewendeten Kosten bezah- len können, oder ob man diese Abgänge und den da- her zu hoffenden Nutzen mit in die Rechnung brin- gen müsse, wenn man die verarbeiteten Dinge und die angewendete Arbeit bezahlen will. Man wird es uns ohne Beweis verwilligen, daß der erste Fall dem letztern, in Ansehung der Wirthschaft, vorzuziehen sey, und daß er den Werth einer Wirthschaft merk- lich erhöhen könne.
§. 312.
Auflösung ei- ner allgemei- nen Aufgabe.
Dieß giebt uns zugleich Gelegenheit, eine Auf- gabe aufzulösen, die von den Wirthen bald bejahend, bald verneinend aufgelöset wird. Die Aufgabe ist diese: Kann sich derjenige, der keinen Akkerbau hat, mit der Viehzucht, oder mit der Ma- stung einen würklichen Vortheil machen? Jch finde kein Bedenken, diese Frage zu bejahen, wenn ich mein Absehen aus die Gewerke richte. Hat ein Wirth Gelegenheit, ein Gewerke anzulegen, wobey einmahl die Werke die verarbeiteten Dinge, und die aufgewendeten Kosten bezahlen, fürs andere die Abgänge ein gutes Vieh-Futter geben; so muß die- sem Wirthe auch entweder die Mastung, oder nach Befinden der Umstände der Viehzucht nützlich seyn.
§. 313.
Wenn diese Verarbei- tungen keine nutzbare Ab- gänge wür- ken.
Wenn endlich die Verarbeitungen der Werke der Natur keine nutzbare Abgänge geben, so sind wie- derum einige Fälle zu unterscheiden. Der erste Fall, wenn diese Verarbeitungen den Aufwand nicht be- zahlen. Jn diesem Falle sind sie dem Wirthe schäd- lich; dem Staate aber können sie nach Brfinden der Umstände nützlich werden (§. 307. Anm.) Der an- dere Fall, wenn diese Verarbeitungen weiter nichts
abwer-
Der Stadt-Wirthſchaft 1. Abſchnitt
beiteten Dinge und die aufgewendeten Koſten bezah- len koͤnnen, oder ob man dieſe Abgaͤnge und den da- her zu hoffenden Nutzen mit in die Rechnung brin- gen muͤſſe, wenn man die verarbeiteten Dinge und die angewendete Arbeit bezahlen will. Man wird es uns ohne Beweis verwilligen, daß der erſte Fall dem letztern, in Anſehung der Wirthſchaft, vorzuziehen ſey, und daß er den Werth einer Wirthſchaft merk- lich erhoͤhen koͤnne.
§. 312.
Aufloͤſung ei- ner allgemei- nen Aufgabe.
Dieß giebt uns zugleich Gelegenheit, eine Auf- gabe aufzuloͤſen, die von den Wirthen bald bejahend, bald verneinend aufgeloͤſet wird. Die Aufgabe iſt dieſe: Kann ſich derjenige, der keinen Akkerbau hat, mit der Viehzucht, oder mit der Ma- ſtung einen wuͤrklichen Vortheil machen? Jch finde kein Bedenken, dieſe Frage zu bejahen, wenn ich mein Abſehen auſ die Gewerke richte. Hat ein Wirth Gelegenheit, ein Gewerke anzulegen, wobey einmahl die Werke die verarbeiteten Dinge, und die aufgewendeten Koſten bezahlen, fuͤrs andere die Abgaͤnge ein gutes Vieh-Futter geben; ſo muß die- ſem Wirthe auch entweder die Maſtung, oder nach Befinden der Umſtaͤnde der Viehzucht nuͤtzlich ſeyn.
§. 313.
Wenn dieſe Verarbei- tungen keine nutzbare Ab- gaͤnge wuͤr- ken.
Wenn endlich die Verarbeitungen der Werke der Natur keine nutzbare Abgaͤnge geben, ſo ſind wie- derum einige Faͤlle zu unterſcheiden. Der erſte Fall, wenn dieſe Verarbeitungen den Aufwand nicht be- zahlen. Jn dieſem Falle ſind ſie dem Wirthe ſchaͤd- lich; dem Staate aber koͤnnen ſie nach Brfinden der Umſtaͤnde nuͤtzlich werden (§. 307. Anm.) Der an- dere Fall, wenn dieſe Verarbeitungen weiter nichts
abwer-
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Der Stadt-Wirthſchaft 1. Abſchnitt
beiteten Dinge und die aufgewendeten Koſten bezah-
len koͤnnen, oder ob man dieſe Abgaͤnge und den da-
her zu hoffenden Nutzen mit in die Rechnung brin-
gen muͤſſe, wenn man die verarbeiteten Dinge und
die angewendete Arbeit bezahlen will. Man wird es
uns ohne Beweis verwilligen, daß der erſte Fall
dem letztern, in Anſehung der Wirthſchaft, vorzuziehen
ſey, und daß er den Werth einer Wirthſchaft merk-
lich erhoͤhen koͤnne.
§. 312.
Dieß giebt uns zugleich Gelegenheit, eine Auf-
gabe aufzuloͤſen, die von den Wirthen bald bejahend,
bald verneinend aufgeloͤſet wird. Die Aufgabe iſt
dieſe: Kann ſich derjenige, der keinen Akkerbau
hat, mit der Viehzucht, oder mit der Ma-
ſtung einen wuͤrklichen Vortheil machen? Jch
finde kein Bedenken, dieſe Frage zu bejahen, wenn
ich mein Abſehen auſ die Gewerke richte. Hat ein
Wirth Gelegenheit, ein Gewerke anzulegen, wobey
einmahl die Werke die verarbeiteten Dinge, und die
aufgewendeten Koſten bezahlen, fuͤrs andere die
Abgaͤnge ein gutes Vieh-Futter geben; ſo muß die-
ſem Wirthe auch entweder die Maſtung, oder nach
Befinden der Umſtaͤnde der Viehzucht nuͤtzlich ſeyn.
§. 313.
Wenn endlich die Verarbeitungen der Werke der
Natur keine nutzbare Abgaͤnge geben, ſo ſind wie-
derum einige Faͤlle zu unterſcheiden. Der erſte Fall,
wenn dieſe Verarbeitungen den Aufwand nicht be-
zahlen. Jn dieſem Falle ſind ſie dem Wirthe ſchaͤd-
lich; dem Staate aber koͤnnen ſie nach Brfinden der
Umſtaͤnde nuͤtzlich werden (§. 307. Anm.) Der an-
dere Fall, wenn dieſe Verarbeitungen weiter nichts
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/246>, abgerufen am 04.12.2024.
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