ren, sondern es kann auch diese Verzögerung eine Ursache werden, daß bald dieß, bald jenes verdirbt. Dieß aber kann der Wirth bey der Brennerey nicht vertragen. Jst die Blase zu klein, so kann sie ei- nen solchen Aufwand nicht abwerfen. Daher ist dieß ein Punkt, den ein Wirth wohl erwegen muß, wenn er nicht mit Schaden brennen will.
§. 425.
Fürs dritte, die Bestim- mung der Anzahl des Mast-Vie- hes.
Jn Ansehung des dritten Punkts, den wir §. 417. angesetzet haben, ist zu merken, ob man allein mit dem Spülich masten, oder ob man nur den Spülich anwenden will, anderes Mast-Futter damit einzu- brühen. Beyde Fälle sind möglich. Nur bey dem ersten Fall muß man, wenn Rind-Vieh soll gema- stet werden, außer dem Spülich wenigstens Stroh zum Vorlegen und zum Hekkerling haben. Ueber- haupt gehet die Mastung in dem ersten Fall langsa- mer, als in dem lezten, und das Fleisch wird bey die- sem zum Räuchern geschickter, als bey jenem. Wer dasjenige wiederholet, was wir bereits oben §. 287. und folgenden von der Mastung abgehandelt haben, der wird das übrige leicht einsehen, was hier noch könnte angemerket werden.
§. 426.
Wie die Brennerey zu berech- nen,
Die Berechnung von der Brauerey, die wir §. 377. und folgenden vestgesetzt haben, ist auch bey der Brandweins-Brennerey anzuwenden. Es ist nur nö- 1) Jn An- sehung der Ausgaben.thig, daß wir dasjenige verändern, was nach der Beschaffenheit der Sache muß verändert werden. Die Berechnung des Aufwandes bestehet in folgen- den Kapiteln:
Die
Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
ren, ſondern es kann auch dieſe Verzoͤgerung eine Urſache werden, daß bald dieß, bald jenes verdirbt. Dieß aber kann der Wirth bey der Brennerey nicht vertragen. Jſt die Blaſe zu klein, ſo kann ſie ei- nen ſolchen Aufwand nicht abwerfen. Daher iſt dieß ein Punkt, den ein Wirth wohl erwegen muß, wenn er nicht mit Schaden brennen will.
§. 425.
Fuͤrs dritte, die Beſtim- mung der Anzahl des Maſt-Vie- hes.
Jn Anſehung des dritten Punkts, den wir §. 417. angeſetzet haben, iſt zu merken, ob man allein mit dem Spuͤlich maſten, oder ob man nur den Spuͤlich anwenden will, anderes Maſt-Futter damit einzu- bruͤhen. Beyde Faͤlle ſind moͤglich. Nur bey dem erſten Fall muß man, wenn Rind-Vieh ſoll gema- ſtet werden, außer dem Spuͤlich wenigſtens Stroh zum Vorlegen und zum Hekkerling haben. Ueber- haupt gehet die Maſtung in dem erſten Fall langſa- mer, als in dem lezten, und das Fleiſch wird bey die- ſem zum Raͤuchern geſchickter, als bey jenem. Wer dasjenige wiederholet, was wir bereits oben §. 287. und folgenden von der Maſtung abgehandelt haben, der wird das uͤbrige leicht einſehen, was hier noch koͤnnte angemerket werden.
§. 426.
Wie die Brennerey zu berech- nen,
Die Berechnung von der Brauerey, die wir §. 377. und folgenden veſtgeſetzt haben, iſt auch bey der Brandweins-Brennerey anzuwenden. Es iſt nur noͤ- 1) Jn An- ſehung der Ausgaben.thig, daß wir dasjenige veraͤndern, was nach der Beſchaffenheit der Sache muß veraͤndert werden. Die Berechnung des Aufwandes beſtehet in folgen- den Kapiteln:
Die
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Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
ren, ſondern es kann auch dieſe Verzoͤgerung eine
Urſache werden, daß bald dieß, bald jenes verdirbt.
Dieß aber kann der Wirth bey der Brennerey nicht
vertragen. Jſt die Blaſe zu klein, ſo kann ſie ei-
nen ſolchen Aufwand nicht abwerfen. Daher iſt dieß
ein Punkt, den ein Wirth wohl erwegen muß, wenn
er nicht mit Schaden brennen will.
§. 425.
Jn Anſehung des dritten Punkts, den wir §. 417.
angeſetzet haben, iſt zu merken, ob man allein mit
dem Spuͤlich maſten, oder ob man nur den Spuͤlich
anwenden will, anderes Maſt-Futter damit einzu-
bruͤhen. Beyde Faͤlle ſind moͤglich. Nur bey dem
erſten Fall muß man, wenn Rind-Vieh ſoll gema-
ſtet werden, außer dem Spuͤlich wenigſtens Stroh
zum Vorlegen und zum Hekkerling haben. Ueber-
haupt gehet die Maſtung in dem erſten Fall langſa-
mer, als in dem lezten, und das Fleiſch wird bey die-
ſem zum Raͤuchern geſchickter, als bey jenem. Wer
dasjenige wiederholet, was wir bereits oben §. 287.
und folgenden von der Maſtung abgehandelt haben,
der wird das uͤbrige leicht einſehen, was hier noch
koͤnnte angemerket werden.
§. 426.
Die Berechnung von der Brauerey, die wir §.
377. und folgenden veſtgeſetzt haben, iſt auch bey der
Brandweins-Brennerey anzuwenden. Es iſt nur noͤ-
thig, daß wir dasjenige veraͤndern, was nach der
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Die Berechnung des Aufwandes beſtehet in folgen-
den Kapiteln:
1) Jn An-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/306>, abgerufen am 05.12.2024.
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