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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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von der Bereitung des Eßigs.
Wenn man die Gewächse in scharfen Wein-Eßig
einweichet, den ausgezogenen Saft durch die De-
stillation scheidet, alsdenn mit Eßig versetzet, fil-
triret und so ferner.

§. 447.

Der lezte Punkt gehet auf die Verwahrung undDas fünfte,
wie der Eßig
aufzubehal-
ten.

Aufbehaltung des Eßigs. Wenn wir das, was
wir von dem Eßig beschrieben haben, mit dem ver-
gleichen, was von dem Brandwein ist abge-
handelt worden, so wird man es bald merken, wie weit
das, was von der Verwahrung des Brandweins §.
413 bis 416 ist gesaget worden, auch auf den Eßig
anzuwenden sey. Nur einige Stükke sind hier noch
insbesondere zu merken.

Einmahl, daß man den Eßig in keinem Ge-
fässe von Metall aufbehalten müsse. Denn der
Eßig greift das Metall an. Und daher würde
hiedurch nicht nur das Gefäße, sondern auch der
Eßig, verderben.
Fürs andere. Der Eßig fähret fast bestän-
dig fort, die seiffigte und schmierige Materie, von
der wir §. 444. geredet haben, an die Seiten des
Faßes anzulegen. Soll nun der Eßig nicht ver-
derben, so muß diese Materie öfters weggenom-
men werden. Siehe den angezozenen §.
§. 448.

Man halte die Rechnung von der Brauerey undWie bey die-
sem Gewerke
die Rech-
nung einzu.
richten.

von dem Brandwein-Brennen gegen einander. Man
vergleiche diese mit dem, was wir von der Bereitung
des Eßigs abgehandelt haben, so wird man es ohne
ferneres Erinnern einsehen, wie eine regelmäßige Rech-
nung von dem Eßigs-Gewerke einzurichten sey.

Das

von der Bereitung des Eßigs.
Wenn man die Gewaͤchſe in ſcharfen Wein-Eßig
einweichet, den ausgezogenen Saft durch die De-
ſtillation ſcheidet, alsdenn mit Eßig verſetzet, fil-
triret und ſo ferner.

§. 447.

Der lezte Punkt gehet auf die Verwahrung undDas fuͤnfte,
wie der Eßig
aufzubehal-
ten.

Aufbehaltung des Eßigs. Wenn wir das, was
wir von dem Eßig beſchrieben haben, mit dem ver-
gleichen, was von dem Brandwein iſt abge-
handelt worden, ſo wird man es bald merken, wie weit
das, was von der Verwahrung des Brandweins §.
413 bis 416 iſt geſaget worden, auch auf den Eßig
anzuwenden ſey. Nur einige Stuͤkke ſind hier noch
insbeſondere zu merken.

Einmahl, daß man den Eßig in keinem Ge-
faͤſſe von Metall aufbehalten muͤſſe. Denn der
Eßig greift das Metall an. Und daher wuͤrde
hiedurch nicht nur das Gefaͤße, ſondern auch der
Eßig, verderben.
Fuͤrs andere. Der Eßig faͤhret faſt beſtaͤn-
dig fort, die ſeiffigte und ſchmierige Materie, von
der wir §. 444. geredet haben, an die Seiten des
Faßes anzulegen. Soll nun der Eßig nicht ver-
derben, ſo muß dieſe Materie oͤfters weggenom-
men werden. Siehe den angezozenen §.
§. 448.

Man halte die Rechnung von der Brauerey undWie bey die-
ſem Gewerke
die Rech-
nung einzu.
richten.

von dem Brandwein-Brennen gegen einander. Man
vergleiche dieſe mit dem, was wir von der Bereitung
des Eßigs abgehandelt haben, ſo wird man es ohne
ferneres Erinnern einſehen, wie eine regelmaͤßige Rech-
nung von dem Eßigs-Gewerke einzurichten ſey.

Das
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[299/0319] von der Bereitung des Eßigs. Wenn man die Gewaͤchſe in ſcharfen Wein-Eßig einweichet, den ausgezogenen Saft durch die De- ſtillation ſcheidet, alsdenn mit Eßig verſetzet, fil- triret und ſo ferner. §. 447. Der lezte Punkt gehet auf die Verwahrung und Aufbehaltung des Eßigs. Wenn wir das, was wir von dem Eßig beſchrieben haben, mit dem ver- gleichen, was von dem Brandwein iſt abge- handelt worden, ſo wird man es bald merken, wie weit das, was von der Verwahrung des Brandweins §. 413 bis 416 iſt geſaget worden, auch auf den Eßig anzuwenden ſey. Nur einige Stuͤkke ſind hier noch insbeſondere zu merken. Das fuͤnfte, wie der Eßig aufzubehal- ten. Einmahl, daß man den Eßig in keinem Ge- faͤſſe von Metall aufbehalten muͤſſe. Denn der Eßig greift das Metall an. Und daher wuͤrde hiedurch nicht nur das Gefaͤße, ſondern auch der Eßig, verderben. Fuͤrs andere. Der Eßig faͤhret faſt beſtaͤn- dig fort, die ſeiffigte und ſchmierige Materie, von der wir §. 444. geredet haben, an die Seiten des Faßes anzulegen. Soll nun der Eßig nicht ver- derben, ſo muß dieſe Materie oͤfters weggenom- men werden. Siehe den angezozenen §. §. 448. Man halte die Rechnung von der Brauerey und von dem Brandwein-Brennen gegen einander. Man vergleiche dieſe mit dem, was wir von der Bereitung des Eßigs abgehandelt haben, ſo wird man es ohne ferneres Erinnern einſehen, wie eine regelmaͤßige Rech- nung von dem Eßigs-Gewerke einzurichten ſey. Wie bey die- ſem Gewerke die Rech- nung einzu. richten. Das

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/319>, abgerufen am 05.12.2024.