Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

Bild:
<< vorherige Seite

Vorbereitung
ist von keiner Dauer. Die Unterthanen und der
Staat müssen endlich verarmen. Wie stehet es nun
mit den fürstlichen Einkünften? (§. 20.) Dieß ist
genug zu beweisen, daß diese Leute den Namen ei-
nes Cameralisten nicht verdienen, (§. 24.) Sie sind
die Pest im Staat, und aus dieser Urfache werden
sie Landverderber genennet.

§. 27.
Fernere Ab-
handlung
des vorher-
gehenden.

Doch wir wollen uns mit dieser Mißgeburth der
menschlichen Gesellschaft nicht weiter beschäftigen.
Wir wollen den Cameralisten von derjenigen Seite
betrachten, da er uns von der Vernunft geschildert
wird. Aus dieser Ursache müssen wir uns bey dem
andern Punkte noch etwas verweilen. Er soll es
verstehen, wie die järlichen Einkünfte eines Fürsten
vernünftig können vermehret werden, (§. 22.) das
ist, wie die Vermehrung der järlichen Einkünfte der
Unterthanen möglich sey. (§. 24). Diese Erkenntniß
erfordert zwey Stükke. Einmahl eine allgemeine
Erkenntniß von der Möglichkeit in der Vermehrung
der järlichen Einkünfte überhaupt. Fürs andere
eine Geschicklichkeit, diese allgemeine Erkenntniß auf
den besondern Fall anzuwenden, da die Unterthanen
eines Staats ihre järlichen Einkünfte erweitern sol-
len. Die Eigenschaften eines wahren Cameralisten
in Ansehung des ersten Punkts sind bereits in dem
§. 25. abgebildet worden. Es ist demnach nur noch
der andere Punkt übrig. Und wir müssen diejenigen
Eigenschaften bestimmen, die aus diesem folgen.

§. 28.
Worauf zu
sehen, wenn
man die Un-
terthanen u.
den Staat
reich machen
will.

Jch nehme es als eine bekannte Sache an, daß
wir dieses nicht nur müssen würken können, sondern
auch würken wollen, was von uns soll gewürket wer-
den. Die Unterthanen eines Staats sellen ihre jär-

lichen

Vorbereitung
iſt von keiner Dauer. Die Unterthanen und der
Staat muͤſſen endlich verarmen. Wie ſtehet es nun
mit den fuͤrſtlichen Einkuͤnften? (§. 20.) Dieß iſt
genug zu beweiſen, daß dieſe Leute den Namen ei-
nes Cameraliſten nicht verdienen, (§. 24.) Sie ſind
die Peſt im Staat, und aus dieſer Urfache werden
ſie Landverderber genennet.

§. 27.
Fernere Ab-
handlung
des vorher-
gehenden.

Doch wir wollen uns mit dieſer Mißgeburth der
menſchlichen Geſellſchaft nicht weiter beſchaͤftigen.
Wir wollen den Cameraliſten von derjenigen Seite
betrachten, da er uns von der Vernunft geſchildert
wird. Aus dieſer Urſache muͤſſen wir uns bey dem
andern Punkte noch etwas verweilen. Er ſoll es
verſtehen, wie die jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten
vernuͤnftig koͤnnen vermehret werden, (§. 22.) das
iſt, wie die Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte der
Unterthanen moͤglich ſey. (§. 24). Dieſe Erkenntniß
erfordert zwey Stuͤkke. Einmahl eine allgemeine
Erkenntniß von der Moͤglichkeit in der Vermehrung
der jaͤrlichen Einkuͤnfte uͤberhaupt. Fuͤrs andere
eine Geſchicklichkeit, dieſe allgemeine Erkenntniß auf
den beſondern Fall anzuwenden, da die Unterthanen
eines Staats ihre jaͤrlichen Einkuͤnfte erweitern ſol-
len. Die Eigenſchaften eines wahren Cameraliſten
in Anſehung des erſten Punkts ſind bereits in dem
§. 25. abgebildet worden. Es iſt demnach nur noch
der andere Punkt uͤbrig. Und wir muͤſſen diejenigen
Eigenſchaften beſtimmen, die aus dieſem folgen.

§. 28.
Worauf zu
ſehen, wenn
man die Un-
terthanen u.
den Staat
reich machen
will.

Jch nehme es als eine bekannte Sache an, daß
wir dieſes nicht nur muͤſſen wuͤrken koͤnnen, ſondern
auch wuͤrken wollen, was von uns ſoll gewuͤrket wer-
den. Die Unterthanen eines Staats ſellen ihre jaͤr-

lichen
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0042" n="22"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Vorbereitung</hi></fw><lb/>
i&#x017F;t von keiner Dauer. Die Unterthanen und der<lb/>
Staat mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en endlich verarmen. Wie &#x017F;tehet es nun<lb/>
mit den fu&#x0364;r&#x017F;tlichen Einku&#x0364;nften? (§. 20.) Dieß i&#x017F;t<lb/>
genug zu bewei&#x017F;en, daß die&#x017F;e Leute den Namen ei-<lb/>
nes Camerali&#x017F;ten nicht verdienen, (§. 24.) Sie &#x017F;ind<lb/>
die Pe&#x017F;t im Staat, und aus die&#x017F;er Urfache werden<lb/>
&#x017F;ie <hi rendition="#fr">Landverderber</hi> genennet.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 27.</head><lb/>
          <note place="left">Fernere Ab-<lb/>
handlung<lb/>
des vorher-<lb/>
gehenden.</note>
          <p>Doch wir wollen uns mit die&#x017F;er Mißgeburth der<lb/>
men&#x017F;chlichen Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft nicht weiter be&#x017F;cha&#x0364;ftigen.<lb/>
Wir wollen den Camerali&#x017F;ten von derjenigen Seite<lb/>
betrachten, da er uns von der Vernunft ge&#x017F;childert<lb/>
wird. Aus die&#x017F;er Ur&#x017F;ache mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en wir uns bey dem<lb/>
andern Punkte noch etwas verweilen. Er &#x017F;oll es<lb/>
ver&#x017F;tehen, wie die ja&#x0364;rlichen Einku&#x0364;nfte eines Fu&#x0364;r&#x017F;ten<lb/>
vernu&#x0364;nftig ko&#x0364;nnen vermehret werden, (§. 22.) das<lb/>
i&#x017F;t, wie die Vermehrung der ja&#x0364;rlichen Einku&#x0364;nfte der<lb/>
Unterthanen mo&#x0364;glich &#x017F;ey. (§. 24). Die&#x017F;e Erkenntniß<lb/>
erfordert zwey Stu&#x0364;kke. <hi rendition="#fr">Einmahl</hi> eine allgemeine<lb/>
Erkenntniß von der Mo&#x0364;glichkeit in der Vermehrung<lb/>
der ja&#x0364;rlichen Einku&#x0364;nfte u&#x0364;berhaupt. <hi rendition="#fr">Fu&#x0364;rs andere</hi><lb/>
eine Ge&#x017F;chicklichkeit, die&#x017F;e allgemeine Erkenntniß auf<lb/>
den be&#x017F;ondern Fall anzuwenden, da die Unterthanen<lb/>
eines Staats ihre ja&#x0364;rlichen Einku&#x0364;nfte erweitern &#x017F;ol-<lb/>
len. Die Eigen&#x017F;chaften eines wahren Camerali&#x017F;ten<lb/>
in An&#x017F;ehung des er&#x017F;ten Punkts &#x017F;ind bereits in dem<lb/>
§. 25. abgebildet worden. Es i&#x017F;t demnach nur noch<lb/>
der andere Punkt u&#x0364;brig. Und wir mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en diejenigen<lb/>
Eigen&#x017F;chaften be&#x017F;timmen, die aus die&#x017F;em folgen.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 28.</head><lb/>
          <note place="left">Worauf zu<lb/>
&#x017F;ehen, wenn<lb/>
man die Un-<lb/>
terthanen u.<lb/>
den Staat<lb/>
reich machen<lb/>
will.</note>
          <p>Jch nehme es als eine bekannte Sache an, daß<lb/>
wir die&#x017F;es nicht nur mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en wu&#x0364;rken ko&#x0364;nnen, &#x017F;ondern<lb/>
auch wu&#x0364;rken wollen, was von uns &#x017F;oll gewu&#x0364;rket wer-<lb/>
den. Die Unterthanen eines Staats &#x017F;ellen ihre ja&#x0364;r-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">lichen</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[22/0042] Vorbereitung iſt von keiner Dauer. Die Unterthanen und der Staat muͤſſen endlich verarmen. Wie ſtehet es nun mit den fuͤrſtlichen Einkuͤnften? (§. 20.) Dieß iſt genug zu beweiſen, daß dieſe Leute den Namen ei- nes Cameraliſten nicht verdienen, (§. 24.) Sie ſind die Peſt im Staat, und aus dieſer Urfache werden ſie Landverderber genennet. §. 27. Doch wir wollen uns mit dieſer Mißgeburth der menſchlichen Geſellſchaft nicht weiter beſchaͤftigen. Wir wollen den Cameraliſten von derjenigen Seite betrachten, da er uns von der Vernunft geſchildert wird. Aus dieſer Urſache muͤſſen wir uns bey dem andern Punkte noch etwas verweilen. Er ſoll es verſtehen, wie die jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten vernuͤnftig koͤnnen vermehret werden, (§. 22.) das iſt, wie die Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte der Unterthanen moͤglich ſey. (§. 24). Dieſe Erkenntniß erfordert zwey Stuͤkke. Einmahl eine allgemeine Erkenntniß von der Moͤglichkeit in der Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte uͤberhaupt. Fuͤrs andere eine Geſchicklichkeit, dieſe allgemeine Erkenntniß auf den beſondern Fall anzuwenden, da die Unterthanen eines Staats ihre jaͤrlichen Einkuͤnfte erweitern ſol- len. Die Eigenſchaften eines wahren Cameraliſten in Anſehung des erſten Punkts ſind bereits in dem §. 25. abgebildet worden. Es iſt demnach nur noch der andere Punkt uͤbrig. Und wir muͤſſen diejenigen Eigenſchaften beſtimmen, die aus dieſem folgen. §. 28. Jch nehme es als eine bekannte Sache an, daß wir dieſes nicht nur muͤſſen wuͤrken koͤnnen, ſondern auch wuͤrken wollen, was von uns ſoll gewuͤrket wer- den. Die Unterthanen eines Staats ſellen ihre jaͤr- lichen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/42
Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/42>, abgerufen am 26.11.2024.