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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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Der Policey-Wissenschaft 4 Abschnitt,
überführet worden. Bis hieher sehe ich meine Be-
griffe auch darum als gegründet an, weil mir die Er-
fahrung das Wort redet.

Vierter Abschnitt.
Von dem
Policey-Collegio.
§. 377.
Ein Policey-
Collegium ist
höchst nöthig

Wir haben es bereits oben §. 26. erinnert, daß
das Policey-Collegium eine Gesellschaft sey,
die durch gemeinschaftliche Ueberlegung diejenigen Din-
ge im Staate bestimmen und regieren soll, die zur Er-
haltung und Vermehrung des Reichthums der Jnn-
wohner und des Staats erfodert werden. Wenn wir
hiebey die Wichtigkeit dieser Absicht in Erwegung zie-
hen, und diejenigen Geschäfte überlegen, welche diese
Absicht zu erreichen, erfoderlich sind, und die wir bis
hieher umständlich beschrieben haben; so müssen wir
diese Folge machen, der Flor eines Staats könne un-
möglich vollständig werden, wenn nicht das Policey-
Collegium ist gestiftet, und regelmäßig ist eingerichtet
worden.

§. 378.
Bey dessen
Einrichtung
ist zuerst auf
die Beschrei-
bung des
Staats zu
sehen.

Jch will meine Gedanken von der regelmäßigen
Einrichtung eines solchen Collegii auseinander setzen.
Will man die Einrichtung der Policey-Geschäfte dem
Willkühr der Glieder dieses Collegii überlassen, so wird
es schwer, ja fast unmöglich werden, die Absicht der Po-
licey in einer fortdaurenden Uebereinstimmung zu er-
reichen. Die Glieder dieses Collegii sind sterblich, und
die Erfahrung lehret es, daß die Nachfolger, wenn

ihnen

Der Policey-Wiſſenſchaft 4 Abſchnitt,
uͤberfuͤhret worden. Bis hieher ſehe ich meine Be-
griffe auch darum als gegruͤndet an, weil mir die Er-
fahrung das Wort redet.

Vierter Abſchnitt.
Von dem
Policey-Collegio.
§. 377.
Ein Policey-
Collegium iſt
hoͤchſt noͤthig

Wir haben es bereits oben §. 26. erinnert, daß
das Policey-Collegium eine Geſellſchaft ſey,
die durch gemeinſchaftliche Ueberlegung diejenigen Din-
ge im Staate beſtimmen und regieren ſoll, die zur Er-
haltung und Vermehrung des Reichthums der Jnn-
wohner und des Staats erfodert werden. Wenn wir
hiebey die Wichtigkeit dieſer Abſicht in Erwegung zie-
hen, und diejenigen Geſchaͤfte uͤberlegen, welche dieſe
Abſicht zu erreichen, erfoderlich ſind, und die wir bis
hieher umſtaͤndlich beſchrieben haben; ſo muͤſſen wir
dieſe Folge machen, der Flor eines Staats koͤnne un-
moͤglich vollſtaͤndig werden, wenn nicht das Policey-
Collegium iſt geſtiftet, und regelmaͤßig iſt eingerichtet
worden.

§. 378.
Bey deſſen
Einrichtung
iſt zuerſt auf
die Beſchrei-
bung des
Staats zu
ſehen.

Jch will meine Gedanken von der regelmaͤßigen
Einrichtung eines ſolchen Collegii auseinander ſetzen.
Will man die Einrichtung der Policey-Geſchaͤfte dem
Willkuͤhr der Glieder dieſes Collegii uͤberlaſſen, ſo wird
es ſchwer, ja faſt unmoͤglich werden, die Abſicht der Po-
licey in einer fortdaurenden Uebereinſtimmung zu er-
reichen. Die Glieder dieſes Collegii ſind ſterblich, und
die Erfahrung lehret es, daß die Nachfolger, wenn

ihnen
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[538/0558] Der Policey-Wiſſenſchaft 4 Abſchnitt, uͤberfuͤhret worden. Bis hieher ſehe ich meine Be- griffe auch darum als gegruͤndet an, weil mir die Er- fahrung das Wort redet. Vierter Abſchnitt. Von dem Policey-Collegio. §. 377. Wir haben es bereits oben §. 26. erinnert, daß das Policey-Collegium eine Geſellſchaft ſey, die durch gemeinſchaftliche Ueberlegung diejenigen Din- ge im Staate beſtimmen und regieren ſoll, die zur Er- haltung und Vermehrung des Reichthums der Jnn- wohner und des Staats erfodert werden. Wenn wir hiebey die Wichtigkeit dieſer Abſicht in Erwegung zie- hen, und diejenigen Geſchaͤfte uͤberlegen, welche dieſe Abſicht zu erreichen, erfoderlich ſind, und die wir bis hieher umſtaͤndlich beſchrieben haben; ſo muͤſſen wir dieſe Folge machen, der Flor eines Staats koͤnne un- moͤglich vollſtaͤndig werden, wenn nicht das Policey- Collegium iſt geſtiftet, und regelmaͤßig iſt eingerichtet worden. §. 378. Jch will meine Gedanken von der regelmaͤßigen Einrichtung eines ſolchen Collegii auseinander ſetzen. Will man die Einrichtung der Policey-Geſchaͤfte dem Willkuͤhr der Glieder dieſes Collegii uͤberlaſſen, ſo wird es ſchwer, ja faſt unmoͤglich werden, die Abſicht der Po- licey in einer fortdaurenden Uebereinſtimmung zu er- reichen. Die Glieder dieſes Collegii ſind ſterblich, und die Erfahrung lehret es, daß die Nachfolger, wenn ihnen

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/558>, abgerufen am 05.12.2024.