lich die Einkünfte aus den Domainen und Cammer- Regalien nicht hinreichen, den öffentlichen Aufwand zu bestreiten. Siehe §. 696. folg. I. N.
§. 101.
Diese wird in Steuern und Accise vertheilet.
Diese Abgabe oder dieser Zuschuß wird entweder auf das bereits erworbene Vermögen der Jnnwohner geleget und von diesem gefodert, oder es wird auf ih- re Einkünfte geleget und von diesen genommen. Jn dem ersten Fall nennt man die Contribution eine Steuer, Ungeld u. s. f. und in dem andern Fall die Accise, Licent, Jmpost u. s. f.
Anmerk. Es ist nicht zu läugnen, daß nicht die- se Bennungen öfters mit einander sollten verwir- ret werden. Bald nennet man es eine Steuer, was in der That eine Accise ist. Oft wird diese Verwirrung von einer geheimen Ursache gewürket. Wir wollen die Worte in der eigenthümlichen Be- deutung gebrauchen, damit wir genugsam bestimm- te Regeln bilden können, diese Angelegenheiten zu beurtheilen.
§. 102.
Gewöhnli- che Gründe zur Verthei- digung der Accise.
Wir wollen zuerst die Haupt-Frage untersuchen: Welches das beste Mittel sey, das fürstliche Jnteresse von dem Reichthume der Untertha- nen einzutreiben, die Steuer oder die Accise? Viele geben der Steuer, andere der Accise einen Vor- zug. Wir wollen die Gründe, aus welchen beyde Theile schlüßen, untersuchen, und alsdenn unsere Ge- danken von dieser Sache deutlich beschreiben. Die, welche der Steuer einen Vorzug geben, unterstützen ihre Gedanken mit folgenden Gründen. Der erste Grund: Die Größe der jährlichen Einnahme durch die Accise gründet sich in verschiedenen Schicksaalen,
die
Des Cammer-Weſens 3 Abſchnitt,
lich die Einkuͤnfte aus den Domainen und Cammer- Regalien nicht hinreichen, den oͤffentlichen Aufwand zu beſtreiten. Siehe §. 696. folg. I. N.
§. 101.
Dieſe wird in Steuern und Acciſe vertheilet.
Dieſe Abgabe oder dieſer Zuſchuß wird entweder auf das bereits erworbene Vermoͤgen der Jnnwohner geleget und von dieſem gefodert, oder es wird auf ih- re Einkuͤnfte geleget und von dieſen genommen. Jn dem erſten Fall nennt man die Contribution eine Steuer, Ungeld u. ſ. f. und in dem andern Fall die Acciſe, Licent, Jmpoſt u. ſ. f.
Anmerk. Es iſt nicht zu laͤugnen, daß nicht die- ſe Bennungen oͤfters mit einander ſollten verwir- ret werden. Bald nennet man es eine Steuer, was in der That eine Acciſe iſt. Oft wird dieſe Verwirrung von einer geheimen Urſache gewuͤrket. Wir wollen die Worte in der eigenthuͤmlichen Be- deutung gebrauchen, damit wir genugſam beſtimm- te Regeln bilden koͤnnen, dieſe Angelegenheiten zu beurtheilen.
§. 102.
Gewoͤhnli- che Gruͤnde zur Verthei- digung der Acciſe.
Wir wollen zuerſt die Haupt-Frage unterſuchen: Welches das beſte Mittel ſey, das fuͤrſtliche Jntereſſe von dem Reichthume der Untertha- nen einzutreiben, die Steuer oder die Acciſe? Viele geben der Steuer, andere der Acciſe einen Vor- zug. Wir wollen die Gruͤnde, aus welchen beyde Theile ſchluͤßen, unterſuchen, und alsdenn unſere Ge- danken von dieſer Sache deutlich beſchreiben. Die, welche der Steuer einen Vorzug geben, unterſtuͤtzen ihre Gedanken mit folgenden Gruͤnden. Der erſte Grund: Die Groͤße der jaͤhrlichen Einnahme durch die Acciſe gruͤndet ſich in verſchiedenen Schickſaalen,
die
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0660"n="640"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Des Cammer-Weſens 3 Abſchnitt,</hi></fw><lb/>
lich die Einkuͤnfte aus den Domainen und Cammer-<lb/>
Regalien nicht hinreichen, den oͤffentlichen Aufwand<lb/>
zu beſtreiten. Siehe §. 696. folg. <hirendition="#aq">I. N.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 101.</head><lb/><noteplace="left">Dieſe wird<lb/>
in Steuern<lb/>
und Acciſe<lb/>
vertheilet.</note><p>Dieſe Abgabe oder dieſer Zuſchuß wird entweder<lb/>
auf das bereits erworbene Vermoͤgen der Jnnwohner<lb/>
geleget und von dieſem gefodert, oder es wird auf ih-<lb/>
re Einkuͤnfte geleget und von dieſen genommen. Jn<lb/>
dem erſten Fall nennt man die Contribution eine<lb/><hirendition="#fr">Steuer, Ungeld</hi> u. ſ. f. und in dem andern Fall die<lb/><hirendition="#fr">Acciſe, Licent, Jmpoſt</hi> u. ſ. f.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Es iſt nicht zu laͤugnen, daß nicht die-<lb/>ſe Bennungen oͤfters mit einander ſollten verwir-<lb/>
ret werden. Bald nennet man es eine Steuer,<lb/>
was in der That eine Acciſe iſt. Oft wird dieſe<lb/>
Verwirrung von einer geheimen Urſache gewuͤrket.<lb/>
Wir wollen die Worte in der eigenthuͤmlichen Be-<lb/>
deutung gebrauchen, damit wir genugſam beſtimm-<lb/>
te Regeln bilden koͤnnen, dieſe Angelegenheiten zu<lb/>
beurtheilen.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 102.</head><lb/><noteplace="left">Gewoͤhnli-<lb/>
che Gruͤnde<lb/>
zur Verthei-<lb/>
digung der<lb/>
Acciſe.</note><p>Wir wollen zuerſt die Haupt-Frage unterſuchen:<lb/><hirendition="#fr">Welches das beſte Mittel ſey, das fuͤrſtliche<lb/>
Jntereſſe von dem Reichthume der Untertha-<lb/>
nen einzutreiben, die Steuer oder die Acciſe?</hi><lb/>
Viele geben der Steuer, andere der Acciſe einen Vor-<lb/>
zug. Wir wollen die Gruͤnde, aus welchen beyde<lb/>
Theile ſchluͤßen, unterſuchen, und alsdenn unſere Ge-<lb/>
danken von dieſer Sache deutlich beſchreiben. Die,<lb/>
welche der Steuer einen Vorzug geben, unterſtuͤtzen<lb/>
ihre Gedanken mit folgenden Gruͤnden. <hirendition="#fr">Der erſte<lb/>
Grund:</hi> Die Groͤße der jaͤhrlichen Einnahme durch<lb/>
die Acciſe gruͤndet ſich in verſchiedenen Schickſaalen,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">die</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[640/0660]
Des Cammer-Weſens 3 Abſchnitt,
lich die Einkuͤnfte aus den Domainen und Cammer-
Regalien nicht hinreichen, den oͤffentlichen Aufwand
zu beſtreiten. Siehe §. 696. folg. I. N.
§. 101.
Dieſe Abgabe oder dieſer Zuſchuß wird entweder
auf das bereits erworbene Vermoͤgen der Jnnwohner
geleget und von dieſem gefodert, oder es wird auf ih-
re Einkuͤnfte geleget und von dieſen genommen. Jn
dem erſten Fall nennt man die Contribution eine
Steuer, Ungeld u. ſ. f. und in dem andern Fall die
Acciſe, Licent, Jmpoſt u. ſ. f.
Anmerk. Es iſt nicht zu laͤugnen, daß nicht die-
ſe Bennungen oͤfters mit einander ſollten verwir-
ret werden. Bald nennet man es eine Steuer,
was in der That eine Acciſe iſt. Oft wird dieſe
Verwirrung von einer geheimen Urſache gewuͤrket.
Wir wollen die Worte in der eigenthuͤmlichen Be-
deutung gebrauchen, damit wir genugſam beſtimm-
te Regeln bilden koͤnnen, dieſe Angelegenheiten zu
beurtheilen.
§. 102.
Wir wollen zuerſt die Haupt-Frage unterſuchen:
Welches das beſte Mittel ſey, das fuͤrſtliche
Jntereſſe von dem Reichthume der Untertha-
nen einzutreiben, die Steuer oder die Acciſe?
Viele geben der Steuer, andere der Acciſe einen Vor-
zug. Wir wollen die Gruͤnde, aus welchen beyde
Theile ſchluͤßen, unterſuchen, und alsdenn unſere Ge-
danken von dieſer Sache deutlich beſchreiben. Die,
welche der Steuer einen Vorzug geben, unterſtuͤtzen
ihre Gedanken mit folgenden Gruͤnden. Der erſte
Grund: Die Groͤße der jaͤhrlichen Einnahme durch
die Acciſe gruͤndet ſich in verſchiedenen Schickſaalen,
die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 640. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/660>, abgerufen am 05.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.