Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Künstler wird in dieser Zahl jährlich neu gewählt, Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den an¬ Künſtler wird in dieſer Zahl jährlich neu gewählt, Der Ausſchuß der drei Künſtler iſt, wie bei den an¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="45"/> Künſtler wird in dieſer Zahl jährlich neu gewählt,<lb/> wenn nicht der Austritt eines oder beider Regiſſeure<lb/> eine Ergänzungswahl nöthig macht.</p><lb/> <p>Der Ausſchuß der drei Künſtler iſt, wie bei den an¬<lb/> dern Genoſſenſchaften, Vorſtand der Almoſen-, Penſions-<lb/> und Wittwenkaſſen u. ſ. w., zugleich aber übt er die<lb/> Vertretung des Kunſtperſonals der Direction gegenüber.<lb/> Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die<lb/> entgegenſtehenden Intereſſen, die ſich ſo oft in der Thea¬<lb/> terpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen,<lb/> welche nach dem Buchſtaben der Theatergeſetze nicht,<lb/> ſondern nur nach dem Urtheile Sachverſtändiger zu ent¬<lb/> ſcheiden ſind, bei Beſchwerden über parteiiſche Rollen¬<lb/> vertheilung, über Beeinträchtigung künſtleriſcher Rechte,<lb/> welche durch kein geſchriebenes Wort zu ſichern ſind, hin¬<lb/> gegen auch bei beſtrittenen Anſprüchen der Direction wird<lb/> das Hinzutreten des Ausſchuſſes zu denjenigen Vorſtänden,<lb/> in deren Gebiet der Fall ſchlägt, eine Jury bilden, welche<lb/> dem Ausſpruche eine größere Unparteilichkeit verleihen<lb/> muß. Alle Geſetze, Ordnungs- und Strafverfügungen,<lb/> Entlaſſungen wegen Dienſtvergehungen oder gröblicher<lb/> Vernachläſſigung — welche auch lebenslänglich Ange¬<lb/> ſtellten nicht erſpart werden dürfen — werden, unter<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [45/0051]
Künſtler wird in dieſer Zahl jährlich neu gewählt,
wenn nicht der Austritt eines oder beider Regiſſeure
eine Ergänzungswahl nöthig macht.
Der Ausſchuß der drei Künſtler iſt, wie bei den an¬
dern Genoſſenſchaften, Vorſtand der Almoſen-, Penſions-
und Wittwenkaſſen u. ſ. w., zugleich aber übt er die
Vertretung des Kunſtperſonals der Direction gegenüber.
Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die
entgegenſtehenden Intereſſen, die ſich ſo oft in der Thea¬
terpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen,
welche nach dem Buchſtaben der Theatergeſetze nicht,
ſondern nur nach dem Urtheile Sachverſtändiger zu ent¬
ſcheiden ſind, bei Beſchwerden über parteiiſche Rollen¬
vertheilung, über Beeinträchtigung künſtleriſcher Rechte,
welche durch kein geſchriebenes Wort zu ſichern ſind, hin¬
gegen auch bei beſtrittenen Anſprüchen der Direction wird
das Hinzutreten des Ausſchuſſes zu denjenigen Vorſtänden,
in deren Gebiet der Fall ſchlägt, eine Jury bilden, welche
dem Ausſpruche eine größere Unparteilichkeit verleihen
muß. Alle Geſetze, Ordnungs- und Strafverfügungen,
Entlaſſungen wegen Dienſtvergehungen oder gröblicher
Vernachläſſigung — welche auch lebenslänglich Ange¬
ſtellten nicht erſpart werden dürfen — werden, unter
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