Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Theil der Direction werden und seinen Charakter als Die Stärke der Theaterdirection soll aber keines¬ Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letz¬ Die Aufgaben, welche dem so reformirten National¬ Theil der Direction werden und ſeinen Charakter als Die Stärke der Theaterdirection ſoll aber keines¬ Ferner iſt das Miniſterium in allen Streitſachen letz¬ Die Aufgaben, welche dem ſo reformirten National¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0056" n="50"/> Theil der Direction werden und ſeinen Charakter als<lb/> Vertreter der Genoſſenſchaft, der Direction <hi rendition="#g">gegen¬<lb/> über</hi>, einbüßen.</p><lb/> <p>Die Stärke der Theaterdirection ſoll aber keines¬<lb/> weges den Einfluß der Staatsbehörde ausſchließen. Die<lb/> Direction — abgeſehen von ihrer ſpäter zu beſprechenden<lb/> adminiſtrativen Abhängigkeit — hat alle ihre Pläne,<lb/> vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbei¬<lb/> ten vierteljährlich etwa, dem Miniſterialdirector vorzu¬<lb/> legen, damit er ſich überzeuge, ob das Inſtitut die Staats¬<lb/> tendenzen innehalte.</p><lb/> <p>Ferner iſt das Miniſterium in allen Streitſachen letz¬<lb/> ter und oberſter Gerichtshof, ſowohl in Differenzen zwi¬<lb/> ſchen Direction und Untergebenen, als zwiſchen den Mit¬<lb/> gliedern der Direction ſelbſt, oder in Klagen gegen die¬<lb/> ſelbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. ſ. w.,<lb/> ſie mögen ſich nun auf materielle Forderungen oder auf<lb/> ſolche, welche den Geiſt des Inſtitutes betreffen, richten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Die Aufgaben, welche dem ſo reformirten National¬<lb/> theater geſtellt werden müſſen, ſind nicht gering.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [50/0056]
Theil der Direction werden und ſeinen Charakter als
Vertreter der Genoſſenſchaft, der Direction gegen¬
über, einbüßen.
Die Stärke der Theaterdirection ſoll aber keines¬
weges den Einfluß der Staatsbehörde ausſchließen. Die
Direction — abgeſehen von ihrer ſpäter zu beſprechenden
adminiſtrativen Abhängigkeit — hat alle ihre Pläne,
vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbei¬
ten vierteljährlich etwa, dem Miniſterialdirector vorzu¬
legen, damit er ſich überzeuge, ob das Inſtitut die Staats¬
tendenzen innehalte.
Ferner iſt das Miniſterium in allen Streitſachen letz¬
ter und oberſter Gerichtshof, ſowohl in Differenzen zwi¬
ſchen Direction und Untergebenen, als zwiſchen den Mit¬
gliedern der Direction ſelbſt, oder in Klagen gegen die¬
ſelbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. ſ. w.,
ſie mögen ſich nun auf materielle Forderungen oder auf
ſolche, welche den Geiſt des Inſtitutes betreffen, richten.
Die Aufgaben, welche dem ſo reformirten National¬
theater geſtellt werden müſſen, ſind nicht gering.
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