Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Mittel, wer ihm also dies verschaffe, dürfe in seiner Ge¬ Abgesehen davon aber, daß ein Erwerb, der notorisch Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung ge¬ Mittel, wer ihm alſo dies verſchaffe, dürfe in ſeiner Ge¬ Abgeſehen davon aber, daß ein Erwerb, der notoriſch Iſt es doch in unſern Tagen zur Anerkennung ge¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0086" n="80"/> Mittel, wer ihm alſo dies verſchaffe, dürfe in ſeiner Ge¬<lb/> werbthätigkeit nicht gehindert werden.</p><lb/> <p>Abgeſehen davon aber, daß ein Erwerb, der notoriſch<lb/> trügeriſch iſt, an welchen entſchieden polizeiwidrige Fol¬<lb/> gen geknüpft ſind, nicht unbedingten Schutz verdient, iſt<lb/> die Gleichgültigkeit gegen den geiſtigen Einfluß dieſer<lb/> bettelhaften Schauſpiele auf Bürger und Bauer gewiß<lb/> nicht zu rechtfertigen. Es <hi rendition="#g">darf</hi> dem Staate nicht<lb/> gleichgültig ſein, wenn dem Volke das menſchliche Leben<lb/> in Zerrbildern und in unſinniger Verkehrtheit dargeſtellt<lb/> wird. <hi rendition="#g">Gerade den unteren Schichten des<lb/> Volkes</hi>, <hi rendition="#g">auf welche der ſinnliche Eindruck<lb/> ungemäßigt durch Ueberlegung und Urtheil<lb/> wirkt</hi>, <hi rendition="#g">muß im Schauſpiele ein möglichſt rei¬<lb/> ner und lehrreicher Spiegel des Lebens ge¬<lb/> boten werden</hi>.</p><lb/> <p>Iſt es doch in unſern Tagen zur Anerkennung ge¬<lb/> kommen: das Volk habe ein Recht, vom Staate Bil¬<lb/> dung zu verlangen. Soll ſie ihm nun lediglich auf dem<lb/> Wege des Buchſtabens und des Erlernens angeboten, ſoll<lb/> ſie ihm nicht auch durch lebendige Kunſteindrücke in's<lb/> Gemüth geprägt werden? Und wenn dies nicht überall<lb/> in <hi rendition="#g">rechter</hi> Weiſe geſchehen kann, hat der Staat nicht<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [80/0086]
Mittel, wer ihm alſo dies verſchaffe, dürfe in ſeiner Ge¬
werbthätigkeit nicht gehindert werden.
Abgeſehen davon aber, daß ein Erwerb, der notoriſch
trügeriſch iſt, an welchen entſchieden polizeiwidrige Fol¬
gen geknüpft ſind, nicht unbedingten Schutz verdient, iſt
die Gleichgültigkeit gegen den geiſtigen Einfluß dieſer
bettelhaften Schauſpiele auf Bürger und Bauer gewiß
nicht zu rechtfertigen. Es darf dem Staate nicht
gleichgültig ſein, wenn dem Volke das menſchliche Leben
in Zerrbildern und in unſinniger Verkehrtheit dargeſtellt
wird. Gerade den unteren Schichten des
Volkes, auf welche der ſinnliche Eindruck
ungemäßigt durch Ueberlegung und Urtheil
wirkt, muß im Schauſpiele ein möglichſt rei¬
ner und lehrreicher Spiegel des Lebens ge¬
boten werden.
Iſt es doch in unſern Tagen zur Anerkennung ge¬
kommen: das Volk habe ein Recht, vom Staate Bil¬
dung zu verlangen. Soll ſie ihm nun lediglich auf dem
Wege des Buchſtabens und des Erlernens angeboten, ſoll
ſie ihm nicht auch durch lebendige Kunſteindrücke in's
Gemüth geprägt werden? Und wenn dies nicht überall
in rechter Weiſe geſchehen kann, hat der Staat nicht
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