Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.inrotulationis angesezet. Es haben aber die Barbierer sich inzwischen an E. Königl. Mayt. gewendet und ein . . . Rescript de dato den 30. April. 1709 erhalten, darinn E. Königl. Mayt. . . . befohlen: Dieserhalb so fort die Notturfft zu verfügen, und insonderheit mit Nachdruk dahin zu sehen, daß ermelter Diez seines Freybriefes sich nicht mißbrauchen, noch ein mehrers als ihm zu kähme praetendiren müste. Wie nun endlich nach verschiedenen an beyden Seiten geschehenen Vorstellungen die Acta nach Erffurth zum rechtlichen Außspruch verschiket worden, so hat die dortige Facultät darinn folgender maßen gesprochen: Daß die formalia leuterationis zu recht beständig seyn, Merita anbelangend, aus denen Actis so viel erhellet, daß es einwendens ungehindert bey dem am 23 Mart. c. a. befindlichen Abschiede nochmals verbleibe. Es haben zwar die Barbierer von diesem Urthel . . . an . . . Dero Tribunal anderweits . . . appelliret und umb Apostolos gebeten, weil aber die Erffurtische Facultät in denen angeführten rationibus decidendi solche für unzuläßig erkandt, wir auch selbige rationes in denen Acten und Rechten gegründet befinden, so haben mir die gebetenen Apostolos zu ertheilen, billig Bedenken tragen müßen, dahero wir an deren Stelle den Verlauff der Sache und des Processes . . . hierdurch vorzustellen nötig gefunden . . ." Halle, 3. Januar 1710. Memorial der Barbier-Innung an den Geheimen Rat, der gebeten wird, während des noch anhängigen Prozesses wegen der Obermeisterstelle den Innungsartikeln, die sich auf die Wahl des Obergewerken beziehen, eine von der Innung gewünschte Deklaration zu geben und damit den Prozeß niederzuschlagen. Abschrift. A. a. O. Cölln a. d. Spree, 24. Januar 1710. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung: sie solle, wegen der von der Innung verlangten Deklaration der Artikel, über die eigentliche Beschaffenheit der Sache berichten und ihr unmaßgebliches Gutachten einsenden. Entwurf unterschrieben von M. L. von Printzen. A. a. O. Halle, 17. März 1710. Die Magdeburgische Regierung berichtet an den Geheimen Rat entsprechend dem Reskripte vom 24. Januar a. c.; nimmt Bezug auf Dietzens Bestallung als inrotulationis angesezet. Es haben aber die Barbierer sich inzwischen an E. Königl. Mayt. gewendet und ein . . . Rescript de dato den 30. April. 1709 erhalten, darinn E. Königl. Mayt. . . . befohlen: Dieserhalb so fort die Notturfft zu verfügen, und insonderheit mit Nachdruk dahin zu sehen, daß ermelter Diez seines Freybriefes sich nicht mißbrauchen, noch ein mehrers als ihm zu kähme prætendiren müste. Wie nun endlich nach verschiedenen an beyden Seiten geschehenen Vorstellungen die Acta nach Erffurth zum rechtlichen Außspruch verschiket worden, so hat die dortige Facultät darinn folgender maßen gesprochen: Daß die formalia leuterationis zu recht beständig seyn, Merita anbelangend, aus denen Actis so viel erhellet, daß es einwendens ungehindert bey dem am 23 Mart. c. a. befindlichen Abschiede nochmals verbleibe. Es haben zwar die Barbierer von diesem Urthel . . . an . . . Dero Tribunal anderweits . . . appelliret und umb Apostolos gebeten, weil aber die Erffurtische Facultät in denen angeführten rationibus decidendi solche für unzuläßig erkandt, wir auch selbige rationes in denen Acten und Rechten gegründet befinden, so haben mir die gebetenen Apostolos zu ertheilen, billig Bedenken tragen müßen, dahero wir an deren Stelle den Verlauff der Sache und des Processes . . . hierdurch vorzustellen nötig gefunden . . .“ Halle, 3. Januar 1710. Memorial der Barbier-Innung an den Geheimen Rat, der gebeten wird, während des noch anhängigen Prozesses wegen der Obermeisterstelle den Innungsartikeln, die sich auf die Wahl des Obergewerken beziehen, eine von der Innung gewünschte Deklaration zu geben und damit den Prozeß niederzuschlagen. Abschrift. A. a. O. Cölln a. d. Spree, 24. Januar 1710. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung: sie solle, wegen der von der Innung verlangten Deklaration der Artikel, über die eigentliche Beschaffenheit der Sache berichten und ihr unmaßgebliches Gutachten einsenden. Entwurf unterschrieben von M. L. von Printzen. A. a. O. Halle, 17. März 1710. Die Magdeburgische Regierung berichtet an den Geheimen Rat entsprechend dem Reskripte vom 24. Januar a. c.; nimmt Bezug auf Dietzens Bestallung als <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#aq"><pb facs="#f0341"/> inrotulationis</hi> angesezet. Es haben aber die Barbierer sich inzwischen an E. Königl. 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Dieserhalb so fort die Notturfft zu verfügen, und insonderheit mit Nachdruk dahin zu sehen, daß ermelter Diez seines Freybriefes sich nicht mißbrauchen, noch ein mehrers als ihm zu kähme prætendiren müste.
Wie nun endlich nach verschiedenen an beyden Seiten geschehenen Vorstellungen die Acta nach Erffurth zum rechtlichen Außspruch verschiket worden, so hat die dortige Facultät darinn folgender maßen gesprochen:
Daß die formalia leuterationis zu recht beständig seyn, Merita anbelangend, aus denen Actis so viel erhellet, daß es einwendens ungehindert bey dem am 23 Mart. c. a. befindlichen Abschiede nochmals verbleibe.
Es haben zwar die Barbierer von diesem Urthel . . . an . . . Dero Tribunal anderweits . . . appelliret und umb Apostolos gebeten, weil aber die Erffurtische Facultät in denen angeführten rationibus decidendi solche für unzuläßig erkandt, wir auch selbige rationes in denen Acten und Rechten gegründet befinden, so haben mir die gebetenen Apostolos zu ertheilen, billig Bedenken tragen müßen, dahero wir an deren Stelle den Verlauff der Sache und des Processes . . . hierdurch vorzustellen nötig gefunden . . .“
Halle, 3. Januar 1710. Memorial der Barbier-Innung an den Geheimen Rat, der gebeten wird, während des noch anhängigen Prozesses wegen der Obermeisterstelle den Innungsartikeln, die sich auf die Wahl des Obergewerken beziehen, eine von der Innung gewünschte Deklaration zu geben und damit den Prozeß niederzuschlagen. Abschrift. A. a. O.
Cölln a. d. Spree, 24. Januar 1710. Reskript des Geheimen Rats an die Magdeburgische Regierung: sie solle, wegen der von der Innung verlangten Deklaration der Artikel, über die eigentliche Beschaffenheit der Sache berichten und ihr unmaßgebliches Gutachten einsenden. Entwurf unterschrieben von M. L. von Printzen. A. a. O.
Halle, 17. März 1710. Die Magdeburgische Regierung berichtet an den Geheimen Rat entsprechend dem Reskripte vom 24. Januar a. c.; nimmt Bezug auf Dietzens Bestallung als
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