Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.Wiewohl ich nun nicht zweiffle, es werden Ew. Majestaet mich Dero einmal allergnädigst ertheilten Priuilegiorum, auch Dero ausgeführten Rechten Dero Magdeb. Policey kräfftig genießen laßen, weiln ich mich deßen in keine Wege verlustig gemacht, sondern allemal wie ich ersterbe als Dero Allerunterthänigster und gehorsamster Unterthan und Diener mit Auffbauung unterschiedener Wüsten Plätze, Häuser, und sonsten zu Ew. Majestaet hohen Respect und Intresse auffgeführet, auch in diesen Process durch 4 geschworne Zeugen überhaupt bewiesen worden, daß mir sothane Ober-Meister-Stelle und alle dero Gerechtigkeiten von Gott und denen Rechten zukommt, und gar nichts neues suche, weil es die vorigen Hoff-Barbier gehabt, es auch denen Barbierern nichts verschlägt, ob sie mich oder einen andern darzu gebrauchen; So habe doch allenfalls durch diese Allerunterthänigste Vorstellung meiner Gegener böse Intention in Zeiten ablehnen wollen, Allerunterthänigst und gehorsambst bittend, Ew. Königliche Majestät geruhen der Barbierer ungeziemtes Gesuch einer allergnädigsten Declaration gäntzlich zurück, an Dero Magdeburgische Regierung zu weisen und hingegen Dieselbe fernermit allergnädigst zu rescribiren, daß sie dem von mir erlangten jure ex indicatis quaesito und sonst gehörigen Nachdruck geben sollen, der ich ersterbe . . . Halle d. 22 April 1710 Halle, 10. Mai 1710. Memorial der Barbier-Innung, die den Bericht der Magdeburgischen Regierung vom 17. März 1710 dem Geheimen Rat einreicht und nochmals um Deklaration ihrer Artikel bittet. - Kam im Geheimen Rat erst am 10. Juli 1710 zur Vorlage. - Original. A. a. O. Charlottenburg, 1. Juli 1710. Resolution des Geheimen Rats auf Dietzenz Supplikat vom 22. April 1710, daß das Gewerk mit seinem Gesuche abgewiesen und auf die ergangenen gerichtlichen Erkenntnisse verwiesen werden soll. Entwurf unterschrieben von Ilgen. A. a. O. Wiewohl ich nun nicht zweiffle, es werden Ew. Majestæt mich Dero einmal allergnädigst ertheilten Priuilegiorum, auch Dero ausgeführten Rechten Dero Magdeb. Policey kräfftig genießen laßen, weiln ich mich deßen in keine Wege verlustig gemacht, sondern allemal wie ich ersterbe als Dero Allerunterthänigster und gehorsamster Unterthan und Diener mit Auffbauung unterschiedener Wüsten Plätze, Häuser, und sonsten zu Ew. Majestæt hohen Respect und Intresse auffgeführet, auch in diesen Process durch 4 geschworne Zeugen überhaupt bewiesen worden, daß mir sothane Ober-Meister-Stelle und alle dero Gerechtigkeiten von Gott und denen Rechten zukommt, und gar nichts neues suche, weil es die vorigen Hoff-Barbier gehabt, es auch denen Barbierern nichts verschlägt, ob sie mich oder einen andern darzu gebrauchen; So habe doch allenfalls durch diese Allerunterthänigste Vorstellung meiner Gegener böse Intention in Zeiten ablehnen wollen, Allerunterthänigst und gehorsambst bittend, Ew. Königliche Majestät geruhen der Barbierer ungeziemtes Gesuch einer allergnädigsten Declaration gäntzlich zurück, an Dero Magdeburgische Regierung zu weisen und hingegen Dieselbe fernermit allergnädigst zu rescribiren, daß sie dem von mir erlangten jure ex indicatis quæsito und sonst gehörigen Nachdruck geben sollen, der ich ersterbe . . . Halle d. 22 April 1710 Halle, 10. Mai 1710. Memorial der Barbier-Innung, die den Bericht der Magdeburgischen Regierung vom 17. März 1710 dem Geheimen Rat einreicht und nochmals um Deklaration ihrer Artikel bittet. – Kam im Geheimen Rat erst am 10. Juli 1710 zur Vorlage. – Original. A. a. O. Charlottenburg, 1. Juli 1710. Resolution des Geheimen Rats auf Dietzenz Supplikat vom 22. April 1710, daß das Gewerk mit seinem Gesuche abgewiesen und auf die ergangenen gerichtlichen Erkenntnisse verwiesen werden soll. Entwurf unterschrieben von Ilgen. A. a. 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Wiewohl ich nun nicht zweiffle, es werden Ew. Majestæt mich Dero einmal allergnädigst ertheilten Priuilegiorum, auch Dero ausgeführten Rechten Dero Magdeb. Policey kräfftig genießen laßen, weiln ich mich deßen in keine Wege verlustig gemacht, sondern allemal wie ich ersterbe als Dero Allerunterthänigster und gehorsamster Unterthan und Diener mit Auffbauung unterschiedener Wüsten Plätze, Häuser, und sonsten zu Ew. Majestæt hohen Respect und Intresse auffgeführet, auch in diesen Process durch 4 geschworne Zeugen überhaupt bewiesen worden, daß mir sothane Ober-Meister-Stelle und alle dero Gerechtigkeiten von Gott und denen Rechten zukommt, und gar nichts neues suche, weil es die vorigen Hoff-Barbier gehabt, es auch denen Barbierern nichts verschlägt, ob sie mich oder einen andern darzu gebrauchen; So habe doch allenfalls durch diese Allerunterthänigste Vorstellung meiner Gegener böse Intention in Zeiten ablehnen wollen, Allerunterthänigst und gehorsambst bittend, Ew. Königliche Majestät geruhen der Barbierer ungeziemtes Gesuch einer allergnädigsten Declaration gäntzlich zurück, an Dero Magdeburgische Regierung zu weisen und hingegen Dieselbe fernermit allergnädigst zu rescribiren, daß sie dem von mir erlangten jure ex indicatis quæsito und sonst gehörigen Nachdruck geben sollen, der ich ersterbe . . .
Halle d. 22 April 1710
Dct: Mühlmann
Allerunterthänigster und gehorsamster Johan Dietz.“
Halle, 10. Mai 1710. Memorial der Barbier-Innung, die den Bericht der Magdeburgischen Regierung vom 17. März 1710 dem Geheimen Rat einreicht und nochmals um Deklaration ihrer Artikel bittet. – Kam im Geheimen Rat erst am 10. Juli 1710 zur Vorlage. – Original. A. a. O.
Charlottenburg, 1. Juli 1710. Resolution des Geheimen Rats auf Dietzenz Supplikat vom 22. April 1710, daß das Gewerk mit seinem Gesuche abgewiesen und auf die ergangenen gerichtlichen Erkenntnisse verwiesen werden soll. Entwurf unterschrieben von Ilgen. A. a. O.
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