Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Straffen sowohl wie sie vor alters üblich gewesen/ als auch jetzo noch in Gebrauch sind. (52.) von der Schiff-Justitz oder Straffen auf den Schiffen. (53.) de Executione in effigie (54.) de Damnatione memoriae. Den Inhalt der Capitel in den jetzo herausgegeben zeiget der gleich nach dieser Vorrede folgende Index Generalis. Zwar bekenne ich gerne/ daß das Werck nicht so accurat nach der in den Schulen gebräuchlichen Methode eingerichtet/ auch ein und anderes noch besser hätte ausgeführet werden können und sollen; allein weil der Materien gar zu viel/ ich mich auch der Kürtze beflissen/ nur den alten und jetzigen Zustandt der Straffen gegen einander halten/ und zeigen wollen/ was davon noch heut zu Tage in praxi üblich/ als habe ich mich nicht so genau an die Kunst-Regeln binde können. Ich hätte auch mit leichter Mühe noch viele Exempel aus denen Historicis jeden Capitel anzufügen vermocht/ es wäre aber das Werck nur dadurch vergrössert/ u. mehr Unkosten gemacht worden. Drum ich nur bey allen den rechten Kern behalten/ die Hülsen aber mit Fleiß zurück gelassen und weg geworffen/ auch das Wenige/ was in meinen fünf und zwantzig-jährigen Fürstl. und Gräfl. Ambts-Bedienungen/ bey so unzehlich viel vorgekommenen peinlichen Fällen/ Torturen und Hinrichtungen der Maleficanten ich observiret/ hinzugethan. Straffen sowohl wie sie vor alters üblich gewesen/ als auch jetzo noch in Gebrauch sind. (52.) von der Schiff-Justitz oder Straffen auf den Schiffen. (53.) de Executione in effigie (54.) de Damnatione memoriae. Den Inhalt der Capitel in den jetzo herausgegeben zeiget der gleich nach dieser Vorrede folgende Index Generalis. Zwar bekenne ich gerne/ daß das Werck nicht so accurat nach der in den Schulen gebräuchlichen Methode eingerichtet/ auch ein und anderes noch besser hätte ausgeführet werden können und sollen; allein weil der Materien gar zu viel/ ich mich auch der Kürtze beflissen/ nur den alten und jetzigen Zustandt der Straffen gegen einander halten/ und zeigen wollẽ/ was davon noch heut zu Tage in praxi üblich/ als habe ich mich nicht so genau an die Kunst-Regeln binde köñen. Ich hätte auch mit leichter Mühe noch viele Exempel aus denen Historicis jeden Capitel anzufügen vermocht/ es wäre aber das Werck nur dadurch vergrössert/ u. mehr Unkosten gemacht wordẽ. Drum ich nur bey allen den rechten Kern behalten/ die Hülsen aber mit Fleiß zurück gelassen und weg geworffen/ auch das Wenige/ was in meinen fünf und zwantzig-jährigen Fürstl. und Gräfl. Ambts-Bedienungen/ bey so unzehlich viel vorgekommenen peinlichen Fällen/ Torturen und Hinrichtungẽ der Maleficanten ich observiret/ hinzugethan. <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0010"/> Straffen sowohl wie sie vor alters üblich gewesen/ als auch jetzo noch in Gebrauch sind. (52.) von der Schiff-Justitz oder Straffen auf den Schiffen. (53.) de Executione in effigie (54.) de Damnatione memoriae.</p> <p>Den Inhalt der Capitel in den jetzo herausgegeben zeiget der gleich nach dieser Vorrede folgende Index Generalis. Zwar bekenne ich gerne/ daß das Werck nicht so accurat nach der in den Schulen gebräuchlichen Methode eingerichtet/ auch ein und anderes noch besser hätte ausgeführet werden können und sollen; allein weil der Materien gar zu viel/ ich mich auch der Kürtze beflissen/ nur den alten und jetzigen Zustandt der Straffen gegen einander halten/ und zeigen wollẽ/ was davon noch heut zu Tage in praxi üblich/ als habe ich mich nicht so genau an die Kunst-Regeln binde köñen. Ich hätte auch mit leichter Mühe noch viele Exempel aus denen Historicis jeden Capitel anzufügen vermocht/ es wäre aber das Werck nur dadurch vergrössert/ u. mehr Unkosten gemacht wordẽ. Drum ich nur bey allen den rechten Kern behalten/ die Hülsen aber mit Fleiß zurück gelassen und weg geworffen/ auch das Wenige/ was in meinen fünf und zwantzig-jährigen Fürstl. und Gräfl. Ambts-Bedienungen/ bey so unzehlich viel vorgekommenen peinlichen Fällen/ Torturen und Hinrichtungẽ der Maleficanten ich observiret/ hinzugethan. </p> </div> </front> </text> </TEI> [0010]
Straffen sowohl wie sie vor alters üblich gewesen/ als auch jetzo noch in Gebrauch sind. (52.) von der Schiff-Justitz oder Straffen auf den Schiffen. (53.) de Executione in effigie (54.) de Damnatione memoriae.
Den Inhalt der Capitel in den jetzo herausgegeben zeiget der gleich nach dieser Vorrede folgende Index Generalis. Zwar bekenne ich gerne/ daß das Werck nicht so accurat nach der in den Schulen gebräuchlichen Methode eingerichtet/ auch ein und anderes noch besser hätte ausgeführet werden können und sollen; allein weil der Materien gar zu viel/ ich mich auch der Kürtze beflissen/ nur den alten und jetzigen Zustandt der Straffen gegen einander halten/ und zeigen wollẽ/ was davon noch heut zu Tage in praxi üblich/ als habe ich mich nicht so genau an die Kunst-Regeln binde köñen. Ich hätte auch mit leichter Mühe noch viele Exempel aus denen Historicis jeden Capitel anzufügen vermocht/ es wäre aber das Werck nur dadurch vergrössert/ u. mehr Unkosten gemacht wordẽ. Drum ich nur bey allen den rechten Kern behalten/ die Hülsen aber mit Fleiß zurück gelassen und weg geworffen/ auch das Wenige/ was in meinen fünf und zwantzig-jährigen Fürstl. und Gräfl. Ambts-Bedienungen/ bey so unzehlich viel vorgekommenen peinlichen Fällen/ Torturen und Hinrichtungẽ der Maleficanten ich observiret/ hinzugethan.
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