Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Der geneigte Leser glaube mir/ daß ich in Herausgeb- und Darstellung dieses Theatri Criminalis nicht eiteln Ruhm (als dem ich mein Lebtage feind gewesen) suche/ wie denn auch vielleicht nicht viel daran zurühmen seyn wird/ sondern nur GOtt die Ehre zugeben/ und meinem Nehesten zu dienen. Ich hätte auch solches der gelehrten Welt durch den Druck nicht gezeiget/ indem ich alles nur zu meiner privat information, wiewohl nicht ohne grosse Mühe/ und meistens nur bey Nacht-Stunden/ aus so vielen Crimialisten und andern bewerthen Autoribus colligiret/ und unter gewisse Capitel zusammen getragen/ damit ich/ ohne vieles und lang-verweilendes Nachschlagen/ strack in einen Blick gleichsam haben und sehen könne/ was bey jedweden Falle zu thun/ und wie darinne legaliter und gewissenhafft zuverfahren/ wenn nicht einige meiner treuen aufrichtigen Freunde/ die das MS. bey mir gesehen/ mich darzu beredet hätten. Ich getröste mich hierbey dessen / was Caspar Zillesius, in den Prooemio seines Tractats de Mulcta & jure mulctandi, n. 21. anführet/ nemlich daß diejenigen/ welche Materias singulares, practicas & quotidianas in Legum & interpretum Voluminibus sparsas unter gewisse Titul und Capitul tragen/ und gleichsam in ein Bündlein zusammen fassen/ von gelehrten/ verständigen und aufrichtig-gesinneten Der geneigte Leser glaube mir/ daß ich in Herausgeb- und Darstellung dieses Theatri Criminalis nicht eiteln Ruhm (als dem ich mein Lebtage feind gewesen) suche/ wie denn auch vielleicht nicht viel daran zurühmen seyn wird/ sondern nur GOtt die Ehre zugeben/ und meinem Nehesten zu dienen. Ich hätte auch solches der gelehrten Welt durch den Druck nicht gezeiget/ indem ich alles nur zu meiner privat information, wiewohl nicht ohne grosse Mühe/ und meistens nur bey Nacht-Stunden/ aus so vielen Crimialisten und andern bewerthen Autoribus colligiret/ und unter gewisse Capitel zusammen getragen/ damit ich/ ohne vieles und lang-verweilendes Nachschlagen/ strack in einen Blick gleichsam haben und sehen könne/ was bey jedweden Falle zu thun/ und wie dariñe legaliter und gewissenhafft zuverfahren/ wenn nicht einige meiner treuen aufrichtigen Freunde/ die das MS. bey mir gesehen/ mich darzu beredet hätten. Ich getröste mich hierbey dessen / was Caspar Zillesius, in den Prooemio seines Tractats de Mulcta & jure mulctandi, n. 21. anführet/ nemlich daß diejenigen/ welche Materias singulares, practicas & quotidianas in Legum & interpretum Voluminibus sparsas unter gewisse Titul und Capitul tragen/ und gleichsam in ein Bündlein zusammen fassen/ von gelehrten/ verständigen und aufrichtig-gesinneten <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0011"/> Der geneigte Leser glaube mir/ daß ich in Herausgeb- und Darstellung dieses Theatri Criminalis nicht eiteln Ruhm (als dem ich mein Lebtage feind gewesen) suche/ wie denn auch vielleicht nicht viel daran zurühmen seyn wird/ sondern nur GOtt die Ehre zugeben/ und meinem Nehesten zu dienen. Ich hätte auch solches der gelehrten Welt durch den Druck nicht gezeiget/ indem ich alles nur zu meiner privat information, wiewohl nicht ohne grosse Mühe/ und meistens nur bey Nacht-Stunden/ aus so vielen Crimialisten und andern bewerthen Autoribus colligiret/ und unter gewisse Capitel zusammen getragen/ damit ich/ ohne vieles und lang-verweilendes Nachschlagen/ strack in einen Blick gleichsam haben und sehen könne/ was bey jedweden Falle zu thun/ und wie dariñe legaliter und gewissenhafft zuverfahren/ wenn nicht einige meiner treuen aufrichtigen Freunde/ die das MS. bey mir gesehen/ mich darzu beredet hätten. Ich getröste mich hierbey dessen / was Caspar Zillesius, in den Prooemio seines Tractats de Mulcta & jure mulctandi, n. 21. anführet/ nemlich daß diejenigen/ welche Materias singulares, practicas & quotidianas in Legum & interpretum Voluminibus sparsas unter gewisse Titul und Capitul tragen/ und gleichsam in ein Bündlein zusammen fassen/ von gelehrten/ verständigen und aufrichtig-gesinneten </p> </div> </front> </text> </TEI> [0011]
Der geneigte Leser glaube mir/ daß ich in Herausgeb- und Darstellung dieses Theatri Criminalis nicht eiteln Ruhm (als dem ich mein Lebtage feind gewesen) suche/ wie denn auch vielleicht nicht viel daran zurühmen seyn wird/ sondern nur GOtt die Ehre zugeben/ und meinem Nehesten zu dienen. Ich hätte auch solches der gelehrten Welt durch den Druck nicht gezeiget/ indem ich alles nur zu meiner privat information, wiewohl nicht ohne grosse Mühe/ und meistens nur bey Nacht-Stunden/ aus so vielen Crimialisten und andern bewerthen Autoribus colligiret/ und unter gewisse Capitel zusammen getragen/ damit ich/ ohne vieles und lang-verweilendes Nachschlagen/ strack in einen Blick gleichsam haben und sehen könne/ was bey jedweden Falle zu thun/ und wie dariñe legaliter und gewissenhafft zuverfahren/ wenn nicht einige meiner treuen aufrichtigen Freunde/ die das MS. bey mir gesehen/ mich darzu beredet hätten. Ich getröste mich hierbey dessen / was Caspar Zillesius, in den Prooemio seines Tractats de Mulcta & jure mulctandi, n. 21. anführet/ nemlich daß diejenigen/ welche Materias singulares, practicas & quotidianas in Legum & interpretum Voluminibus sparsas unter gewisse Titul und Capitul tragen/ und gleichsam in ein Bündlein zusammen fassen/ von gelehrten/ verständigen und aufrichtig-gesinneten
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