Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.Sonderlich aber [daß wir noch von dieser Materie ferner kürtzlich etwas anhencken.] geschahe die Unterzeichung der alten Griegischen Käyser mit dem Blut der Purpur-Schnecken: Womit kein ander gemeiner Mensch schreiben durffte; sintemahl dieser Schreib-Purpur allein der Käyserlichen Handschrifft gewiedmet war/ und ihm zu Unterzeichung der Frey-Briefe/ privilegien und anderer von seiner Majestät Hand bekräfftigten Urkunden dienete. Solche Purpur-Dinte war nicht allein aus den Blut besagter Schnecken zugerichtet/ sondern man that auch den Staub der klein gestossenen Schnecken-Schalen selbst dazu/ und vermischte es mit dem Saffte/ welcher nahcmahls darauff geschüttet ward: Und solches ließ man so lange bey einander stehen/ biß es eine taugliche Schreib-Di[unleserliches Material]ten gab / ward genennet Encaustum. Plin. lib. 9. Hist. c. 38. Wer nun diese Schrifft sahe / der glaubte ungezweisselt/ es wäre des Käysers eigne Handalso folgends auch sein ernstlicher Wille und Meinung/ daß dieses oderjenes geschehe. Es hat auch Käyser Leo in L. 6. C. de divers. rescript. ausdrücklich gebothen/ daß die Käyserliche Befehle/ und dergleichen/ so ihre Krafft und Autorität von Sr. Majestät eigenhändigen Unterschrifft haben musten/ mit solcher Purpur-Dinten und keiner andern unterschrieben seyn/ anbey auch verbothen/ daß kein Privatus sich dergleichen gebrauchen solte. Denn wer das that/ ward für ein Rebellen geachtet/ und seines Kopfs verlustig Nicetas de Rebus Manuelis Imperat[unleserliches Material]ris lib. 1. in Princip. Gvido Panciroll. Deperd. de Encausto, ibi[unleserliches Material] Salmuth. in notis p. m. 16. 17. 18. ed. in 8. [Hercules soll die Purpur-Farbe erfunden haben/ denn sein Hund hatte einsmahls am Ufer des Meers eine Schnecke gefunden und gefressen/ davon ihm das Maul blutig/ und über aus schön gefärbet war. Als er nun mit dem Hunde zu seiner Liebsten kam/ hat ihr die Farbe an des Hundes Maul so wohl gefallen/ daß sie zum Hercule gesagt: Sie wolte nichts mehr mit ihn zu schaffen haben/ wenn er ihr nicht ein solch Purpur-roth gefärbtes Kleid verschaffen würde. Drauff sey Hercules hingegangen/ und habe mit grosser Mühe so viel Blut von den Schnecken gesamlet/ daß sie ihr ein Kleid damit färben können. Lazar. Baysius, in libro de re vestiaria. Basil. anno 1531. edito c. 3. p. 12. Heut zu Tage kan man dergleichen Purpur-Farbe nicht mehr haben/ nicht zwar als wenn Sonderlich aber [daß wir noch von dieser Materie ferner kürtzlich etwas anhencken.] geschahe die Unterzeichung der alten Griegischen Käyser mit dem Blut der Purpur-Schnecken: Womit kein ander gemeiner Mensch schreiben durffte; sintemahl dieser Schreib-Purpur allein der Käyserlichen Handschrifft gewiedmet war/ und ihm zu Unterzeichung der Frey-Briefe/ privilegien und anderer von seiner Majestät Hand bekräfftigten Urkunden dienete. Solche Purpur-Dinte war nicht allein aus den Blut besagter Schnecken zugerichtet/ sondern man that auch den Staub der klein gestossenen Schnecken-Schalen selbst dazu/ und vermischte es mit dem Saffte/ welcher nahcmahls darauff geschüttet ward: Und solches ließ man so lange bey einander stehen/ biß es eine taugliche Schreib-Di[unleserliches Material]ten gab / ward genennet Encaustum. Plin. lib. 9. Hist. c. 38. Wer nun diese Schrifft sahe / der glaubte ungezweisselt/ es wäre des Käysers eigne Handalso folgends auch sein ernstlicher Wille und Meinung/ daß dieses oderjenes geschehe. Es hat auch Käyser Leo in L. 6. C. de divers. rescript. ausdrücklich gebothen/ daß die Käyserliche Befehle/ und dergleichen/ so ihre Krafft und Autorität von Sr. Majestät eigenhändigen Unterschrifft haben musten/ mit solcher Purpur-Dinten und keiner andern unterschrieben seyn/ anbey auch verbothen/ daß kein Privatus sich dergleichen gebrauchen solte. Denn wer das that/ ward für ein Rebellen geachtet/ und seines Kopfs verlustig Nicetas de Rebus Manuelis Imperat[unleserliches Material]ris lib. 1. in Princip. Gvido Panciroll. Deperd. de Encausto, ibi[unleserliches Material] Salmuth. in notis p. m. 16. 17. 18. ed. in 8. [Hercules soll die Purpur-Farbe erfunden haben/ denn sein Hund hatte einsmahls am Ufer des Meers eine Schnecke gefunden und gefressen/ davon ihm das Maul blutig/ und über aus schön gefärbet war. Als er nun mit dem Hunde zu seiner Liebsten kam/ hat ihr die Farbe an des Hundes Maul so wohl gefallen/ daß sie zum Hercule gesagt: Sie wolte nichts mehr mit ihn zu schaffen haben/ wenn er ihr nicht ein solch Purpur-roth gefärbtes Kleid verschaffen würde. Drauff sey Hercules hingegangen/ und habe mit grosser Mühe so viel Blut von den Schnecken gesamlet/ daß sie ihr ein Kleid damit färben können. Lazar. Baysius, in libro de re vestiaria. Basil. anno 1531. edito c. 3. p. 12. Heut zu Tage kan man dergleichen Purpur-Farbe nicht mehr haben/ nicht zwar als wenn <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f1011" n="1005"/> <p>Sonderlich aber [daß wir noch von dieser Materie ferner kürtzlich etwas anhencken.] geschahe die Unterzeichung der alten Griegischen Käyser mit dem Blut der Purpur-Schnecken: Womit kein ander gemeiner Mensch schreiben durffte; sintemahl dieser Schreib-Purpur allein der Käyserlichen Handschrifft gewiedmet war/ und ihm zu Unterzeichung der Frey-Briefe/ privilegien und anderer von seiner Majestät Hand bekräfftigten Urkunden dienete. Solche Purpur-Dinte war nicht allein aus den Blut besagter Schnecken zugerichtet/ sondern man that auch den Staub der klein gestossenen Schnecken-Schalen selbst dazu/ und vermischte es mit dem Saffte/ welcher nahcmahls darauff geschüttet ward: Und solches ließ man so lange bey einander stehen/ biß es eine taugliche Schreib-Di<gap reason="illegible"/>ten gab / ward genennet Encaustum. Plin. lib. 9. Hist. c. 38. Wer nun diese Schrifft sahe / der glaubte ungezweisselt/ es wäre des Käysers eigne Handalso folgends auch sein ernstlicher Wille und Meinung/ daß dieses oderjenes geschehe. Es hat auch Käyser Leo in L. 6. C. de divers. rescript. ausdrücklich gebothen/ daß die Käyserliche Befehle/ und dergleichen/ so ihre Krafft und Autorität von Sr. Majestät eigenhändigen Unterschrifft haben musten/ mit solcher Purpur-Dinten und keiner andern unterschrieben seyn/ anbey auch verbothen/ daß kein Privatus sich dergleichen gebrauchen solte. Denn wer das that/ ward für ein Rebellen geachtet/ und seines Kopfs verlustig</p> <p>Nicetas de Rebus Manuelis Imperat<gap reason="illegible"/>ris lib. 1. in Princip. Gvido Panciroll. Deperd. de Encausto, ibi<gap reason="illegible"/> Salmuth. in notis p. m. 16. 17. 18. ed. in 8.</p> <p>[Hercules soll die Purpur-Farbe erfunden haben/ denn sein Hund hatte einsmahls am Ufer des Meers eine Schnecke gefunden und gefressen/ davon ihm das Maul blutig/ und über aus schön gefärbet war. Als er nun mit dem Hunde zu seiner Liebsten kam/ hat ihr die Farbe an des Hundes Maul so wohl gefallen/ daß sie zum Hercule gesagt: Sie wolte nichts mehr mit ihn zu schaffen haben/ wenn er ihr nicht ein solch Purpur-roth gefärbtes Kleid verschaffen würde. Drauff sey Hercules hingegangen/ und habe mit grosser Mühe so viel Blut von den Schnecken gesamlet/ daß sie ihr ein Kleid damit färben können. Lazar. Baysius, in libro de re vestiaria. Basil. anno 1531. edito c. 3. p. 12. Heut zu Tage kan man dergleichen Purpur-Farbe nicht mehr haben/ nicht zwar als wenn </p> </div> </body> </text> </TEI> [1005/1011]
Sonderlich aber [daß wir noch von dieser Materie ferner kürtzlich etwas anhencken.] geschahe die Unterzeichung der alten Griegischen Käyser mit dem Blut der Purpur-Schnecken: Womit kein ander gemeiner Mensch schreiben durffte; sintemahl dieser Schreib-Purpur allein der Käyserlichen Handschrifft gewiedmet war/ und ihm zu Unterzeichung der Frey-Briefe/ privilegien und anderer von seiner Majestät Hand bekräfftigten Urkunden dienete. Solche Purpur-Dinte war nicht allein aus den Blut besagter Schnecken zugerichtet/ sondern man that auch den Staub der klein gestossenen Schnecken-Schalen selbst dazu/ und vermischte es mit dem Saffte/ welcher nahcmahls darauff geschüttet ward: Und solches ließ man so lange bey einander stehen/ biß es eine taugliche Schreib-Di_ ten gab / ward genennet Encaustum. Plin. lib. 9. Hist. c. 38. Wer nun diese Schrifft sahe / der glaubte ungezweisselt/ es wäre des Käysers eigne Handalso folgends auch sein ernstlicher Wille und Meinung/ daß dieses oderjenes geschehe. Es hat auch Käyser Leo in L. 6. C. de divers. rescript. ausdrücklich gebothen/ daß die Käyserliche Befehle/ und dergleichen/ so ihre Krafft und Autorität von Sr. Majestät eigenhändigen Unterschrifft haben musten/ mit solcher Purpur-Dinten und keiner andern unterschrieben seyn/ anbey auch verbothen/ daß kein Privatus sich dergleichen gebrauchen solte. Denn wer das that/ ward für ein Rebellen geachtet/ und seines Kopfs verlustig
Nicetas de Rebus Manuelis Imperat_ ris lib. 1. in Princip. Gvido Panciroll. Deperd. de Encausto, ibi_ Salmuth. in notis p. m. 16. 17. 18. ed. in 8.
[Hercules soll die Purpur-Farbe erfunden haben/ denn sein Hund hatte einsmahls am Ufer des Meers eine Schnecke gefunden und gefressen/ davon ihm das Maul blutig/ und über aus schön gefärbet war. Als er nun mit dem Hunde zu seiner Liebsten kam/ hat ihr die Farbe an des Hundes Maul so wohl gefallen/ daß sie zum Hercule gesagt: Sie wolte nichts mehr mit ihn zu schaffen haben/ wenn er ihr nicht ein solch Purpur-roth gefärbtes Kleid verschaffen würde. Drauff sey Hercules hingegangen/ und habe mit grosser Mühe so viel Blut von den Schnecken gesamlet/ daß sie ihr ein Kleid damit färben können. Lazar. Baysius, in libro de re vestiaria. Basil. anno 1531. edito c. 3. p. 12. Heut zu Tage kan man dergleichen Purpur-Farbe nicht mehr haben/ nicht zwar als wenn
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1011 |
Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1005. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1011>, abgerufen am 16.07.2024. |