wird/ welches auch Lactantius lib. 1. c. 20. de fals[unleserliches Material] religion. thut. Add. Chrysostom. Homil. in Matthaeum 6.
XL. Der Spartaner Weibes-Bilder Röcke/ zumahl deren/ so noch ledig und nicht verheyrathet/ waren vorn und in den Seiten nicht zugenehet/ sondern stunden offen/ daß/ wenn sie fortschritten/ sich dieselbe von einander thaten/ daß man ihre blosse Hüffte sehen konte/ um das Mannes-Volck desto eher an sich zu reitzen. Tiraquell. in 4. Leg. connub. gloss. 1. part. 4. p. 91. n. 29. Eas [Greek words] appellat Ibicus, a patentib[unleserliches Material] scilicet femorib[unleserliches Material], uti etiam memorat lib. 7. Onomast. c. 13. [Greek words] Euripides, quod viros ob id in libidinem furere facerent. Die Jungfern in Peloponeso giengen ohne Röcke / nackend/ in einen üm sich her gehülleten Mantel/ welcher aber als ein Netz gestrickt war/ daß man alle Glieder durchhin bloß sehen konte. Ex quo [Greek words] vice proverbii dictum adversus eos, qui corpore parum decore nudato incedebant, de quo Erasm. Chil. 5. Cent. 2. c. 47.
XLI. Taxilli sind Völcker in Indien/ die haben den Gebrauch/ wenn ein Vater eine erwachsene Tochter/ aber keine Mittel hat/ dieselbe auszusteuren/ nimt er sie geschmückt mit in die Stadt/ führet sie mit Trommeln und Pfeiffen auf den Marckt/ und wenn das Volck hinzuläufft/ auch sich Freyer darbey einfinden / hebet die Braut den Rock erst hinten auf/ biß unter die Arme/ und lässet sich also eine Weile nackend ansehen/ hernach hebet sie sich auch vorn so hoch auf. Wenn nun einer vorhanden ist dem sie gefällt/ handelt er mit den Vater / heyrathet sie/ und thut also keinen blinden Kauff. Strabo lib. 15. ex authoritate Aristobuli. Tiraquell. in 4. Legem connub. gloss. prim. p. 4. pag. 87. n. 10.
XLII. Der Zaar in Moscau wenn er heyrathen will/ lässet die allerschönste und Tugendhaffteste Jungfern/ hohen und niedrigen Standes/ zu sich bringen/ üm eine oder die andere zur Gemahlin draus zu erwehlen. Wenn er nun eine auserkohren/ die seinen Augen gefällt/ lässet Er dieselbe durch gewisse Weiber nackend besichtigen/ ob sie auch zum Kinder-zeugen dichtig sey oder nicht. Paulus Jovius, in libello de Legatione Moschovitarum, alwo er zu gleich anführet / daß bey denen Türckischen Käysern eben dieser Gebrauch sey. Dergleichen Auslesung der Jungfern ist auch bey den Königen in Persien und Meden schon vor langer Zeit üblich gewesen/ wie aus den Büchlein Esther c. 2. v. 2. 3. & 4. erhellet. Bey den Römern wurden die Bräute im Tempel Fortunae virilis von Weibern besichtiget/ ob sie
wird/ welches auch Lactantius lib. 1. c. 20. de fals[unleserliches Material] religion. thut. Add. Chrysostom. Homil. in Matthaeum 6.
XL. Der Spartaner Weibes-Bilder Röcke/ zumahl deren/ so noch ledig und nicht verheyrathet/ waren vorn und in den Seiten nicht zugenehet/ sondern stunden offen/ daß/ wenn sie fortschritten/ sich dieselbe von einander thaten/ daß man ihre blosse Hüffte sehẽ konte/ um das Mañes-Volck desto eher an sich zu reitzen. Tiraquell. in 4. Leg. connub. gloss. 1. part. 4. p. 91. n. 29. Eas [Greek words] appellat Ibicus, à patentib[unleserliches Material] scilicet femorib[unleserliches Material], uti etiam memorat lib. 7. Onomast. c. 13. [Greek words] Euripides, quod viros ob id in libidinem furere facerent. Die Jungfern in Peloponeso giengen ohne Röcke / nackend/ in einen üm sich her gehülleten Mantel/ welcher aber als ein Netz gestrickt war/ daß man alle Glieder durchhin bloß sehen konte. Ex quo [Greek words] vice proverbii dictum adversus eos, qui corpore parum decorè nudato incedebant, de quo Erasm. Chil. 5. Cent. 2. c. 47.
XLI. Taxilli sind Völcker in Indien/ die haben den Gebrauch/ wenn ein Vater eine erwachsene Tochter/ aber keine Mittel hat/ dieselbe auszusteuren/ nimt er sie geschmückt mit in die Stadt/ führet sie mit Trommeln und Pfeiffen auf den Marckt/ und wenn das Volck hinzuläufft/ auch sich Freyer darbey einfinden / hebet die Braut den Rock erst hinten auf/ biß unter die Arme/ und lässet sich also eine Weile nackend ansehen/ hernach hebet sie sich auch vorn so hoch auf. Wenn nun einer vorhanden ist dem sie gefällt/ handelt er mit den Vater / heyrathet sie/ und thut also keinen blinden Kauff. Strabo lib. 15. ex authoritate Aristobuli. Tiraquell. in 4. Legem connub. gloss. prim. p. 4. pag. 87. n. 10.
XLII. Der Zaar in Moscau wenn er heyrathen will/ lässet die allerschönste und Tugendhaffteste Jungfern/ hohen und niedrigen Standes/ zu sich bringen/ üm eine oder die andere zur Gemahlin draus zu erwehlen. Wenn er nun eine auserkohren/ die seinen Augen gefällt/ lässet Er dieselbe durch gewisse Weiber nackend besichtigen/ ob sie auch zum Kinder-zeugen dichtig sey oder nicht. Paulus Jovius, in libello de Legatione Moschovitarum, alwo er zu gleich anführet / daß bey denen Türckischen Käysern eben dieser Gebrauch sey. Dergleichen Auslesung der Jungfern ist auch bey den Königen in Persien und Meden schon vor langer Zeit üblich gewesen/ wie aus den Büchlein Esther c. 2. v. 2. 3. & 4. erhellet. Bey den Römern wurden die Bräute im Tempel Fortunae virilis von Weibern besichtiget/ ob sie
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wird/ welches auch Lactantius lib. 1. c. 20. de fals<gapreason="illegible"/> religion. thut. Add. Chrysostom. Homil. in Matthaeum 6.</p><p>XL. Der Spartaner Weibes-Bilder Röcke/ zumahl deren/ so noch ledig und nicht verheyrathet/ waren vorn und in den Seiten nicht zugenehet/ sondern stunden offen/ daß/ wenn sie fortschritten/ sich dieselbe von einander thaten/ daß man ihre blosse Hüffte sehẽ konte/ um das Mañes-Volck desto eher an sich zu reitzen. Tiraquell. in 4. Leg. connub. gloss. 1. part. 4. p. 91. n. 29. Eas <foreignxml:lang="el">[Greek words]</foreign> appellat Ibicus, à patentib<gapreason="illegible"/> scilicet femorib<gapreason="illegible"/>, uti etiam memorat lib. 7. Onomast. c. 13. <foreignxml:lang="el">[Greek words]</foreign> Euripides, quod viros ob id in libidinem furere facerent. Die Jungfern in Peloponeso giengen ohne Röcke / nackend/ in einen üm sich her gehülleten Mantel/ welcher aber als ein Netz gestrickt war/ daß man alle Glieder durchhin bloß sehen konte. Ex quo <foreignxml:lang="el">[Greek words]</foreign> vice proverbii dictum adversus eos, qui corpore parum decorè nudato incedebant, de quo Erasm. Chil. 5. Cent. 2. c. 47.</p><p>XLI. Taxilli sind Völcker in Indien/ die haben den Gebrauch/ wenn ein Vater eine erwachsene Tochter/ aber keine Mittel hat/ dieselbe auszusteuren/ nimt er sie geschmückt mit in die Stadt/ führet sie mit Trommeln und Pfeiffen auf den Marckt/ und wenn das Volck hinzuläufft/ auch sich Freyer darbey einfinden / hebet die Braut den Rock erst hinten auf/ biß unter die Arme/ und lässet sich also eine Weile nackend ansehen/ hernach hebet sie sich auch vorn so hoch auf. Wenn nun einer vorhanden ist dem sie gefällt/ handelt er mit den Vater / heyrathet sie/ und thut also keinen blinden Kauff. Strabo lib. 15. ex authoritate Aristobuli. Tiraquell. in 4. Legem connub. gloss. prim. p. 4. pag. 87. n. 10.</p><p>XLII. Der Zaar in Moscau wenn er heyrathen will/ lässet die allerschönste und Tugendhaffteste Jungfern/ hohen und niedrigen Standes/ zu sich bringen/ üm eine oder die andere zur Gemahlin draus zu erwehlen. Wenn er nun eine auserkohren/ die seinen Augen gefällt/ lässet Er dieselbe durch gewisse Weiber nackend besichtigen/ ob sie auch zum Kinder-zeugen dichtig sey oder nicht. Paulus Jovius, in libello de Legatione Moschovitarum, alwo er zu gleich anführet / daß bey denen Türckischen Käysern eben dieser Gebrauch sey. Dergleichen Auslesung der Jungfern ist auch bey den Königen in Persien und Meden schon vor langer Zeit üblich gewesen/ wie aus den Büchlein Esther c. 2. v. 2. 3. & 4. erhellet. Bey den Römern wurden die Bräute im Tempel Fortunae virilis von Weibern besichtiget/ ob sie
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wird/ welches auch Lactantius lib. 1. c. 20. de fals_ religion. thut. Add. Chrysostom. Homil. in Matthaeum 6.
XL. Der Spartaner Weibes-Bilder Röcke/ zumahl deren/ so noch ledig und nicht verheyrathet/ waren vorn und in den Seiten nicht zugenehet/ sondern stunden offen/ daß/ wenn sie fortschritten/ sich dieselbe von einander thaten/ daß man ihre blosse Hüffte sehẽ konte/ um das Mañes-Volck desto eher an sich zu reitzen. Tiraquell. in 4. Leg. connub. gloss. 1. part. 4. p. 91. n. 29. Eas [Greek words] appellat Ibicus, à patentib_ scilicet femorib_ , uti etiam memorat lib. 7. Onomast. c. 13. [Greek words] Euripides, quod viros ob id in libidinem furere facerent. Die Jungfern in Peloponeso giengen ohne Röcke / nackend/ in einen üm sich her gehülleten Mantel/ welcher aber als ein Netz gestrickt war/ daß man alle Glieder durchhin bloß sehen konte. Ex quo [Greek words] vice proverbii dictum adversus eos, qui corpore parum decorè nudato incedebant, de quo Erasm. Chil. 5. Cent. 2. c. 47.
XLI. Taxilli sind Völcker in Indien/ die haben den Gebrauch/ wenn ein Vater eine erwachsene Tochter/ aber keine Mittel hat/ dieselbe auszusteuren/ nimt er sie geschmückt mit in die Stadt/ führet sie mit Trommeln und Pfeiffen auf den Marckt/ und wenn das Volck hinzuläufft/ auch sich Freyer darbey einfinden / hebet die Braut den Rock erst hinten auf/ biß unter die Arme/ und lässet sich also eine Weile nackend ansehen/ hernach hebet sie sich auch vorn so hoch auf. Wenn nun einer vorhanden ist dem sie gefällt/ handelt er mit den Vater / heyrathet sie/ und thut also keinen blinden Kauff. Strabo lib. 15. ex authoritate Aristobuli. Tiraquell. in 4. Legem connub. gloss. prim. p. 4. pag. 87. n. 10.
XLII. Der Zaar in Moscau wenn er heyrathen will/ lässet die allerschönste und Tugendhaffteste Jungfern/ hohen und niedrigen Standes/ zu sich bringen/ üm eine oder die andere zur Gemahlin draus zu erwehlen. Wenn er nun eine auserkohren/ die seinen Augen gefällt/ lässet Er dieselbe durch gewisse Weiber nackend besichtigen/ ob sie auch zum Kinder-zeugen dichtig sey oder nicht. Paulus Jovius, in libello de Legatione Moschovitarum, alwo er zu gleich anführet / daß bey denen Türckischen Käysern eben dieser Gebrauch sey. Dergleichen Auslesung der Jungfern ist auch bey den Königen in Persien und Meden schon vor langer Zeit üblich gewesen/ wie aus den Büchlein Esther c. 2. v. 2. 3. & 4. erhellet. Bey den Römern wurden die Bräute im Tempel Fortunae virilis von Weibern besichtiget/ ob sie
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1043. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1049>, abgerufen am 22.11.2024.
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