worden. Sveton in ejus vita, indem fast alle Frauen zu Rom verwilliget/ ihm zu Dienste zustehen. Dio lib. 44 p. 150.
LXVI. Käyser Valentinianus hat durch Gesetze denen Weibern/ so gerne Kinder-Mütter werden wolten/ Freyheit gegeben/ es auf vielerley Art zuversuchen. Sulton in Caesar. c. 52. Cassiodor. lib. 8. Paul. Diacon. lib. 2. Dannenhero sind zu Rom solche gemeine Kinder-Väter gedultet worden/ die man Proletarios [quia prolem darent] genennet. Oros. lib. 4. c. 1. Bey den alten Litkallern ist es auch so zugangen/ daß sie einen oder mehr Ehe-Helffer gehalten/ wie sie Münster. lib. 4. Cosmograph. nennet/ so den Mann zuweilen in Ehe-Geschäfften subleviren müssen/ die Männer aber haben keine Concubinen halten dürffen. AEneas Sylvius, de dict. & factis Alphonsi c. 8. Tiraq. in Leg. 7. connub. n. 60.
LXVII. Etliche halten gar darvor/ daß die Philister den gefangenen Simson zu einen solchen Ehe-Helffer gebraucht/ weil sie gerne Kinder gehabt hätten/ die solche Helden wären/ wie er war/ und dieses solle angedeutet seyn in den Worten: Und er muste mahlen im Gefangnis! Weil das Hebräische Wort (mahlen) so im Grund-Text stehet/ in der H. Schrift nicht allein mahlen/ sondern auch Kinderzeugen heisset. Führen darneben an den locum jobi c. 31 v. 10. Molat alteri uxor mea, mein Weib mahle einem andern/ wie es Drusius gegeben. Lutherus verdolmetschet es. Es müsse mein Weib von einen andern beschlaffen werden. Vid. Joh. Rist. Meyen-Unterred. p. 78.
LXVIII. Die Garamantes, Ilophagi & Ichtyophagi [quasi dicas pisceduli] qui ex AEthiopibus sunt, item die Massagetae, Trogloditae, Agathyrsi, Maclyes, Poenorum populi, Auses, Mosyni, Brachmanes, Persarum Sapientes, Tyrrheni, Scoti, Asoti, Galactophagigens Scytica, & in universum alii Scythae, Hircani, ante Alexandri M. tempora, Britanni, Persae, Nomades und andere mehr haben die Weiber unter sich gemein gehabt/ es sind auch die Kinder aus der gemeinen Cassa und Einkünfften auferzogen/ biß sie 5. Jahr alt worden/ wenn sich danngefunden/ daß ein solch Kind dem Gesichte nach einem gleich gewesen / ist es solchem gegeben worden der es zu sich genommen/ vor sein Kind erkant / und es vollend groß erzogen. Vid. Tiraq. in dict. 7. Leg. Connub. Gloss. primae part. 7. n. 51. 52. 53. oder welchen die Mutter muthmaßlich zu Vater angegeben / Herod. lib. 4. §. 124. Die Gindaner in Lybien halten gleichfals die Weiber gemein/ welche rauche peltzerne
worden. Sveton in ejus vita, indem fast alle Frauen zu Rom verwilliget/ ihm zu Dienste zustehen. Dio lib. 44 p. 150.
LXVI. Käyser Valentinianus hat durch Gesetze denen Weibern/ so gerne Kinder-Mütter werden wolten/ Freyheit gegeben/ es auf vielerley Art zuversuchen. Sulton in Caesar. c. 52. Cassiodor. lib. 8. Paul. Diacon. lib. 2. Dannenhero sind zu Rom solche gemeine Kinder-Väter gedultet worden/ die man Proletarios [quia prolem darent] genennet. Oros. lib. 4. c. 1. Bey den alten Litkallern ist es auch so zugangen/ daß sie einen oder mehr Ehe-Helffer gehalten/ wie sie Münster. lib. 4. Cosmograph. nennet/ so den Mann zuweilen in Ehe-Geschäfften subleviren müssen/ die Männer aber haben keine Concubinen halten dürffen. AEneas Sylvius, de dict. & factis Alphonsi c. 8. Tiraq. in Leg. 7. connub. n. 60.
LXVII. Etliche halten gar darvor/ daß die Philister den gefangenen Simson zu einen solchen Ehe-Helffer gebraucht/ weil sie gerne Kinder gehabt hätten/ die solche Helden wären/ wie er war/ und dieses solle angedeutet seyn in den Worten: Und er muste mahlen im Gefangnis! Weil das Hebräische Wort (mahlen) so im Grund-Text stehet/ in der H. Schrift nicht allein mahlen/ sondern auch Kinderzeugen heisset. Führen darneben an den locum jobi c. 31 v. 10. Molat alteri uxor mea, mein Weib mahle einem andern/ wie es Drusius gegeben. Lutherus verdolmetschet es. Es müsse mein Weib von einen andern beschlaffen werden. Vid. Joh. Rist. Meyen-Unterred. p. 78.
LXVIII. Die Garamantes, Ilophagi & Ichtyophagi [quasi dicas pisceduli] qui ex AEthiopibus sunt, item die Massagetae, Trogloditae, Agathyrsi, Maclyes, Poenorum populi, Auses, Mosyni, Brachmanes, Persarum Sapientes, Tyrrheni, Scoti, Asoti, Galactophagigens Scytica, & in universum alii Scythae, Hircani, ante Alexandri M. tempora, Britanni, Persae, Nomades und andere mehr haben die Weiber unter sich gemein gehabt/ es sind auch die Kinder aus der gemeinen Cassa und Einkünfften auferzogen/ biß sie 5. Jahr alt worden/ wenn sich dañgefunden/ daß ein solch Kind dem Gesichte nach einem gleich gewesen / ist es solchem gegeben worden der es zu sich genommen/ vor sein Kind erkant / und es vollend groß erzogen. Vid. Tiraq. in dict. 7. Leg. Connub. Gloss. primae part. 7. n. 51. 52. 53. oder welchen die Mutter muthmaßlich zu Vater angegeben / Herod. lib. 4. §. 124. Die Gindaner in Lybien halten gleichfals die Weiber gemein/ welche rauche peltzerne
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worden. Sveton in ejus vita, indem fast alle Frauen zu Rom verwilliget/ ihm zu Dienste zustehen. Dio lib. 44 p. 150.</p><p>LXVI. Käyser Valentinianus hat durch Gesetze denen Weibern/ so gerne Kinder-Mütter werden wolten/ Freyheit gegeben/ es auf vielerley Art zuversuchen. Sulton in Caesar. c. 52. Cassiodor. lib. 8. Paul. Diacon. lib. 2. Dannenhero sind zu Rom solche gemeine Kinder-Väter gedultet worden/ die man Proletarios [quia prolem darent] genennet. Oros. lib. 4. c. 1. Bey den alten Litkallern ist es auch so zugangen/ daß sie einen oder mehr Ehe-Helffer gehalten/ wie sie Münster. lib. 4. Cosmograph. nennet/ so den Mann zuweilen in Ehe-Geschäfften subleviren müssen/ die Männer aber haben keine Concubinen halten dürffen. AEneas Sylvius, de dict. & factis Alphonsi c. 8. Tiraq. in Leg. 7. connub. n. 60.</p><p>LXVII. Etliche halten gar darvor/ daß die Philister den gefangenen Simson zu einen solchen Ehe-Helffer gebraucht/ weil sie gerne Kinder gehabt hätten/ die solche Helden wären/ wie er war/ und dieses solle angedeutet seyn in den Worten: Und er muste mahlen im Gefangnis! Weil das Hebräische Wort (mahlen) so im Grund-Text stehet/ in der H. Schrift nicht allein mahlen/ sondern auch Kinderzeugen heisset. Führen darneben an den locum jobi c. 31 v. 10. Molat alteri uxor mea, mein Weib mahle einem andern/ wie es Drusius gegeben. Lutherus verdolmetschet es. Es müsse mein Weib von einen andern beschlaffen werden. Vid. Joh. Rist. Meyen-Unterred. p. 78.</p><p>LXVIII. Die Garamantes, Ilophagi & Ichtyophagi [quasi dicas pisceduli] qui ex AEthiopibus sunt, item die Massagetae, Trogloditae, Agathyrsi, Maclyes, Poenorum populi, Auses, Mosyni, Brachmanes, Persarum Sapientes, Tyrrheni, Scoti, Asoti, Galactophagigens Scytica, & in universum alii Scythae, Hircani, ante Alexandri M. tempora, Britanni, Persae, Nomades und andere mehr haben die Weiber unter sich gemein gehabt/ es sind auch die Kinder aus der gemeinen Cassa und Einkünfften auferzogen/ biß sie 5. Jahr alt worden/ wenn sich dañgefunden/ daß ein solch Kind dem Gesichte nach einem gleich gewesen / ist es solchem gegeben worden der es zu sich genommen/ vor sein Kind erkant / und es vollend groß erzogen. Vid. Tiraq. in dict. 7. Leg. Connub. Gloss. primae part. 7. n. 51. 52. 53. oder welchen die Mutter muthmaßlich zu Vater angegeben / Herod. lib. 4. §. 124. Die Gindaner in Lybien halten gleichfals die Weiber gemein/ welche rauche peltzerne
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worden. Sveton in ejus vita, indem fast alle Frauen zu Rom verwilliget/ ihm zu Dienste zustehen. Dio lib. 44 p. 150.
LXVI. Käyser Valentinianus hat durch Gesetze denen Weibern/ so gerne Kinder-Mütter werden wolten/ Freyheit gegeben/ es auf vielerley Art zuversuchen. Sulton in Caesar. c. 52. Cassiodor. lib. 8. Paul. Diacon. lib. 2. Dannenhero sind zu Rom solche gemeine Kinder-Väter gedultet worden/ die man Proletarios [quia prolem darent] genennet. Oros. lib. 4. c. 1. Bey den alten Litkallern ist es auch so zugangen/ daß sie einen oder mehr Ehe-Helffer gehalten/ wie sie Münster. lib. 4. Cosmograph. nennet/ so den Mann zuweilen in Ehe-Geschäfften subleviren müssen/ die Männer aber haben keine Concubinen halten dürffen. AEneas Sylvius, de dict. & factis Alphonsi c. 8. Tiraq. in Leg. 7. connub. n. 60.
LXVII. Etliche halten gar darvor/ daß die Philister den gefangenen Simson zu einen solchen Ehe-Helffer gebraucht/ weil sie gerne Kinder gehabt hätten/ die solche Helden wären/ wie er war/ und dieses solle angedeutet seyn in den Worten: Und er muste mahlen im Gefangnis! Weil das Hebräische Wort (mahlen) so im Grund-Text stehet/ in der H. Schrift nicht allein mahlen/ sondern auch Kinderzeugen heisset. Führen darneben an den locum jobi c. 31 v. 10. Molat alteri uxor mea, mein Weib mahle einem andern/ wie es Drusius gegeben. Lutherus verdolmetschet es. Es müsse mein Weib von einen andern beschlaffen werden. Vid. Joh. Rist. Meyen-Unterred. p. 78.
LXVIII. Die Garamantes, Ilophagi & Ichtyophagi [quasi dicas pisceduli] qui ex AEthiopibus sunt, item die Massagetae, Trogloditae, Agathyrsi, Maclyes, Poenorum populi, Auses, Mosyni, Brachmanes, Persarum Sapientes, Tyrrheni, Scoti, Asoti, Galactophagigens Scytica, & in universum alii Scythae, Hircani, ante Alexandri M. tempora, Britanni, Persae, Nomades und andere mehr haben die Weiber unter sich gemein gehabt/ es sind auch die Kinder aus der gemeinen Cassa und Einkünfften auferzogen/ biß sie 5. Jahr alt worden/ wenn sich dañgefunden/ daß ein solch Kind dem Gesichte nach einem gleich gewesen / ist es solchem gegeben worden der es zu sich genommen/ vor sein Kind erkant / und es vollend groß erzogen. Vid. Tiraq. in dict. 7. Leg. Connub. Gloss. primae part. 7. n. 51. 52. 53. oder welchen die Mutter muthmaßlich zu Vater angegeben / Herod. lib. 4. §. 124. Die Gindaner in Lybien halten gleichfals die Weiber gemein/ welche rauche peltzerne
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1054. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1060>, abgerufen am 22.11.2024.
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