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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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[Spaltenumbruch]
Hand-Abhaung in Engelland wegen gebrochenen Burck-Friedens. 36. In was für Fällen solche sonst anderswo erkant werde. 896. 989. 990. seqq. Ist eine allzuharte Straffe. 992. War bey den alten Francken sehr üblich. ibid. Exempel unterschiedner/ denen die Hand abgehauen. 993. seqq. Ist wegen bößlicher Verwundung noch in usu, sonderl. wegen gebrochenen Burg-Friedens. 995. seqq. Hand-Abhauung wenn indeterminate erkant/ von welcher es zu verstehen? 998. Die Wahl beyn Judice, ibid. Wie wenn der delinquent nur eine hat? ibid. Sie führet regulariter Landes-Verweisung mit sich. 999. Ist gelinder/ als die Tortur. 1000. Hauet jemand einen die Hand ohngefähr ab/ ist die Busse arbitraria. ibid.
Hand und Schrifft können manche meisterlich verändern. 250.
Hand und Halffter/ Schuldner dran liefern. 635. seqq. 712. 738.
Handhaffte That/ was sey? 42.
Handmahle hatten die Alten an statt der Nahmen in ihren Unterschrifften. 1004.
Hand-Eisen. 622. Hand-Feßel. 621.
Hecate ein grausam Weib. 538.
Hegung der peinlichen Hals-Gerichte/ bey welchen Fällen geschehe/ in Sächsischen. 157. Ist nöthig ante executionem 158. Aller Orten[Spaltenumbruch] nicht einerley 159. Wie es in Chur-Sächsischen damit gehalten. ibid. seq. In Sachsen-Gothaischen. 163. seq. In Altenburgischen. 166. In Schwartzburgischen. 170. seqq. Besiehe auch p. 453. seqq.
Heckerling streuen 751.
Heimliche Gerichte. 103. 143. Vid. Westphälische Gerichte.
Heimführung/ bey derselben musten die Römischen Bräute ignem & aquam berühren. 790.
Helff-Gericht. 103.
Helffensteinischen Grafen jagen die Bauren durch die Spieße. 138.
Heliaea Gerichts-Ort zu Athen. 16.
Hemde/ Teuffels-Hemde/ Noth-Hemde. 356. Ein weisses des Sontags anziehen / ein Indicium zur Inquisition in Portugal. 28.
Hencker-Mahlzeit. 451.
Hennebergische Grafen/ davor soll sich eines Scharffrichters Sohn haben ausgegeben. 544.
Herrschafft Gegenwart hilfft viel an Gerichts-Städten. 211.
Hertzklopffen verräth einen Mörder. 52.
Hescher zu Leipzig. 494. 495. Der Hescher Leichtfertigkeit. 496. seq. Haben an etzlichen Orten Italiens grossen respect. 497. seqq. Obrigkeit soll ihnen den Daumen aufs Auge halten 503. Sollen ohne Specialen Befehl niemand gefangen nehmen. 504. Noch die absolvirte über die Zeit im Gefängnisse anhalten. ibid.
[Spaltenumbruch]
Hand-Abhaung in Engelland wegen gebrochenẽ Burck-Friedens. 36. In was für Fällen solche sonst anderswo erkant werde. 896. 989. 990. seqq. Ist eine allzuharte Straffe. 992. War bey den alten Francken sehr üblich. ibid. Exempel unterschiedner/ denẽ die Hand abgehauen. 993. seqq. Ist wegen bößlicher Verwundung noch in usu, sonderl. wegẽ gebrochenen Burg-Friedens. 995. seqq. Hand-Abhauung wenn indeterminatè erkant/ von welcher es zu verstehen? 998. Die Wahl beyn Judice, ibid. Wie wenn der delinquent nur eine hat? ibid. Sie führet regulariter Landes-Verweisung mit sich. 999. Ist gelinder/ als die Tortur. 1000. Hauet jemand einen die Hand ohngefähr ab/ ist die Busse arbitraria. ibid.
Hand und Schrifft können manche meisterlich verändern. 250.
Hand und Halffter/ Schuldner dran liefern. 635. seqq. 712. 738.
Handhaffte That/ was sey? 42.
Handmahle hatten die Alten an statt der Nahmen in ihren Unterschrifften. 1004.
Hand-Eisen. 622. Hand-Feßel. 621.
Hecate ein grausam Weib. 538.
Hegung der peinlichen Hals-Gerichte/ bey welchen Fällen geschehe/ in Sächsischen. 157. Ist nöthig ante executionem 158. Aller Orten[Spaltenumbruch] nicht einerley 159. Wie es in Chur-Sächsischen damit gehalten. ibid. seq. In Sachsen-Gothaischen. 163. seq. In Altenburgischen. 166. In Schwartzburgischẽ. 170. seqq. Besiehe auch p. 453. seqq.
Heckerling streuen 751.
Heimliche Gerichte. 103. 143. Vid. Westphälische Gerichte.
Heimführung/ bey derselben musten die Römischen Bräute ignem & aquam berühren. 790.
Helff-Gericht. 103.
Helffensteinischẽ Grafen jagen die Bauren durch die Spieße. 138.
Heliaea Gerichts-Ort zu Athen. 16.
Hemde/ Teuffels-Hemde/ Noth-Hemde. 356. Ein weisses des Sontags anziehen / ein Indicium zur Inquisition in Portugal. 28.
Hencker-Mahlzeit. 451.
Hennebergische Grafen/ davor soll sich eines Scharffrichters Sohn haben ausgegeben. 544.
Herrschafft Gegenwart hilfft viel an Gerichts-Städten. 211.
Hertzklopffẽ verräth einẽ Mörder. 52.
Hescher zu Leipzig. 494. 495. Der Hescher Leichtfertigkeit. 496. seq. Haben an etzlichen Orten Italiens grossen respect. 497. seqq. Obrigkeit soll ihnen den Daumen aufs Auge haltẽ 503. Sollẽ ohne Specialen Befehl niemand gefangen nehmen. 504. Noch die absolvirte über die Zeit im Gefängnisse anhalten. ibid.
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nicht einerley 159. Wie es in Chur-Sächsischen damit gehalten. ibid. seq.                          In Sachsen-Gothaischen. 163. seq. In Altenburgischen. 166. In                          Schwartzburgische&#x0303;. 170. seqq. Besiehe auch p. 453. seqq.</item>
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[1164] Hand-Abhaung in Engelland wegen gebrochenẽ Burck-Friedens. 36. In was für Fällen solche sonst anderswo erkant werde. 896. 989. 990. seqq. Ist eine allzuharte Straffe. 992. War bey den alten Francken sehr üblich. ibid. Exempel unterschiedner/ denẽ die Hand abgehauen. 993. seqq. Ist wegen bößlicher Verwundung noch in usu, sonderl. wegẽ gebrochenen Burg-Friedens. 995. seqq. Hand-Abhauung wenn indeterminatè erkant/ von welcher es zu verstehen? 998. Die Wahl beyn Judice, ibid. Wie wenn der delinquent nur eine hat? ibid. Sie führet regulariter Landes-Verweisung mit sich. 999. Ist gelinder/ als die Tortur. 1000. Hauet jemand einen die Hand ohngefähr ab/ ist die Busse arbitraria. ibid. Hand und Schrifft können manche meisterlich verändern. 250. Hand und Halffter/ Schuldner dran liefern. 635. seqq. 712. 738. Handhaffte That/ was sey? 42. Handmahle hatten die Alten an statt der Nahmen in ihren Unterschrifften. 1004. Hand-Eisen. 622. Hand-Feßel. 621. Hecate ein grausam Weib. 538. Hegung der peinlichen Hals-Gerichte/ bey welchen Fällen geschehe/ in Sächsischen. 157. Ist nöthig ante executionem 158. Aller Orten nicht einerley 159. Wie es in Chur-Sächsischen damit gehalten. ibid. seq. In Sachsen-Gothaischen. 163. seq. In Altenburgischen. 166. In Schwartzburgischẽ. 170. seqq. Besiehe auch p. 453. seqq. Heckerling streuen 751. Heimliche Gerichte. 103. 143. Vid. Westphälische Gerichte. Heimführung/ bey derselben musten die Römischen Bräute ignem & aquam berühren. 790. Helff-Gericht. 103. Helffensteinischẽ Grafen jagen die Bauren durch die Spieße. 138. Heliaea Gerichts-Ort zu Athen. 16. Hemde/ Teuffels-Hemde/ Noth-Hemde. 356. Ein weisses des Sontags anziehen / ein Indicium zur Inquisition in Portugal. 28. Hencker-Mahlzeit. 451. Hennebergische Grafen/ davor soll sich eines Scharffrichters Sohn haben ausgegeben. 544. Herrschafft Gegenwart hilfft viel an Gerichts-Städten. 211. Hertzklopffẽ verräth einẽ Mörder. 52. Hescher zu Leipzig. 494. 495. Der Hescher Leichtfertigkeit. 496. seq. Haben an etzlichen Orten Italiens grossen respect. 497. seqq. Obrigkeit soll ihnen den Daumen aufs Auge haltẽ 503. Sollẽ ohne Specialen Befehl niemand gefangen nehmen. 504. Noch die absolvirte über die Zeit im Gefängnisse anhalten. ibid.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1164>, abgerufen am 24.11.2024.